Berichterstatter Abg. Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zum betreffenden Landtagsgeschäftsstück berichten. Einem Antrag des Schul-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006.
Ich darf diesem Bericht einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem heute zum Beschluss stehenden Paket von Gesetzesänderungen voranstellen. Mit dem dem NÖ Landtag heute vorliegendem Paket von Gesetzesänderungen sollen über 100 Deregulierungsmaßnahmen in zahlreichen niederösterreichischen Landesgesetzen beschlossen werden. Es wurden über 100 gesetzliche Bestimmungen definiert, bei denen Änderungen zu einer vereinfachten Vorgangsweise in den Verwaltungsverfahren führen, ohne dass es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger Niederösterreichs in den jeweiligen Gesetzesmaterien kommt.
Die gegenständlichen Deregulierungsmaßnahmen gliedern sich im Wesentlichen in fünf Teilbereiche. Zum Ersten soll die Anerkennung von Zeugnissen von Personen aus jenen Drittstaaten, mit der die Europäische Union entsprechende internationale Vereinbarungen zur Anerkennung geschlossen haben, erleichtert werden und die damit in Zusammenhang stehenden oft aufwändigen Prüfverfahren hintangehalten werden.
Ein weiterer großer Themenbereich betrifft den Ersatz von Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren. Ebenfalls entfällt die Genehmigung von Satzungen von bestimmten Institutionen und Körperschaften durch die NÖ Landesregierung. Und zuletzt soll es zur Übertragung der Zuständigkeiten zur unmittelbaren Entscheidung über bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche von Verwaltungsbehörden zur ordentlichen Gerichtsbarkeit kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dadurch werden unter anderem in Summe mindestens 255 Verwaltungsverfahren pro Jahr vereinfacht und gänzlich wegfallen. Mit dem Antrag des Schul-Ausschusses zur Änderung des NÖ Kindergartengesetzes manifestiert sich dieses Deregulierungspaket in folgenden Maßnahmen: Die Inbetriebnahme und Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften eines Kindergartens während der Öffnungszeit für andere Zwecke waren bisher bewilligungspflichtig. Dies wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich darf dich ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Dostları ilə paylaş: |