Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema


Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer



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Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg. 1214/L-35/7.

Hier geht’s ebenfalls um eine Deregulierung die beschlossen werden soll, nämlich im NÖ Lan­desbedienstetengesetz. Es sollen bestimmte Bewil­ligungstatbestände entfallen, beispielsweise soll die Gewährung von außerordentlichen Bezügen oder die Zulassung zu Dienstprüfungen nicht mehr mit Bescheid ausgesprochen werden.

Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- Bediensteten­gesetzes (NÖ LBG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich ersuche um Debatte und Abstimmung. Und komme zum nächsten Bericht, Ltg. 1215/D-1/6. In diesem Antrag geht’s ebenfalls um Deregulie­rungsmaßnahmen. Nämlich zur Dienstpragmatik der Landesbeamten, wo also ebenfalls Vereinfa­chungen durchgeführt werden sollen. Zum Beispiel wird eine Abfertigung bei Vorliegen der Vorausset­zungen in Zukunft ohne Bescheid gewährt werden können.

Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienst­pragmatik der Landesbeamten 1972 (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landes­beamten 1972 (DPL 1972) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich ersuche auch hierüber, eine Debatte ab­zuführen und einen Beschluss zu fassen.

Dann berichte ich noch zu Ltg. 1216/L-1/4 betreffend NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz. Auch hier geht’s um Verwaltungsvereinfachungen. Ich komme daher auch hier zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (liest:).

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Landes-Vertragsbediensteten­gesetzes (LVBG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und Abstimmung.


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