Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf fortfahren in der Berichterstattung mit Ltg. 1221/E-6/1, Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes.
Es ist hier Aufgabe des Kuratoriums, die Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen sowie die Geschäftsordnung zu beschließen. Vorsitzender des Kuratoriums ist der Landeshauptmann, der Geschäftsführer das zuständige Mitglied der Landesregierung. In Anbetracht der wenigen Anwendungsfälle und der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel erscheint die bereits gegebene Verantwortlichkeit von Regierungsmitgliedern ausreichend um einen gesetzeskonformen Vollzug zu gewährleisten, weshalb entsprechende Genehmigungspflichten bzw. die Vorlage von Berichten entfallen können. Das soll ebenfalls zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.
Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche um Debatte und Abstimmung.
Ich darf weiter berichten zu Ltg. 1223/K-10/1 über die Änderung des NÖ Katastrophenhilfegesetzes. Hier soll durch die Einführung der Gerichtszuständigkeit nunmehr ein Geschädigter direkt nach erfolglosem Einigungsversuch mit der Bezirksverwaltungsbehörde eine Entscheidung des Gerichts begehren können. Bei der Bezirksverwaltungsbehörde entfällt bisher damit der erforderliche Aufwand für eine derartige Entscheidung.
Ich komme auch hier zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Katastrophenhilfegesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Katastrophenhilfegesetzes (NÖ KHG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche auch hier um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
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