Dritter Präsident Rosenmaier: Ich danke den Herrn Berichterstattern, eröffne damit die Debatte. Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Königsberger.
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus!
„Verwaltung ist Dienstleistung und Service“, sagt Herr Landeshauptmann Pröll in den „Amtlichen Nachrichten“ aus Niederösterreich vom 30. April 2012. Völlig zu Recht, bin ich ganz bei ihm. 92 Bestimmungen in 24 Gesetzen sollen heute abgeändert werden. Dazu meint der Landeshauptmann, dass Verfahren vereinfacht und einzelne Bestimmungen ersatzlos gestrichen werden. Damit sollen Einsparungen und Erleichterungen erreicht werden.
Aber wenn man sich dann diese so genannte Verwaltungsreform genauer anschaut, na ja, da gibt’s schon Vereinfachungen für die Behörden, aber leider nicht für die betroffenen Bürger. Die betroffenen Bürger die bekommen ein schwarzes Entrechtungspaket der Sonderklasse. Alleine wenn man sich schon die geplante Änderung des Katastrophenhilfegesetzes ansieht. Da müssen jetzt die Geschädigten in dem Fall, dass sie sich mit der Bezirksverwaltungsbehörde nicht einigen können, dann zum Landesgericht pilgern. Die Erstbehörde erspart sich zwar die bisher erforderliche Entscheidung, aber den „Schwarzen Peter“ bekommt wieder der Bürger zugespielt.
Der Zugang zum Recht der wird massiv erschwert. Viele Betroffene werden dann sehr weite Wegstrecken auf sich nehmen müssen, das bei den jetzigen Spritpreisen. Die Verfahrensdauer wird immens verlängert werden dadurch. Und verstärkt wird das Ganze noch durch die geplante Schließung der Bezirksgerichte der schwarzen Frau Minister.
Meine Damen und Herren! Eine Verwaltungsreform in dieser Art und Weise, das ist dann keine Dienstleistung und kein Service mehr am Bürger – da brauchst nicht lachen, Kollege Grandl. Da hat der Landeshauptmann dann nicht mehr Recht. Das ist eine Schlechterstellung unserer Bürger, es ist eine Schlechterstellung, welche diesen auch noch mehr Kosten verursachen wird.
Und wir wissen das, es geht hier oftmals nur um ein paar 100 Euro. Die Verfahrenskosten werden ein Vielfaches ausmachen. Und Sie, meine Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, Sie machen hier wieder einmal aus einer Mücke einen Elefanten. Sie schaffen es wieder einmal, dass hier keine Reform beschlossen wird, sondern ein Rückschritt, eine Schlechterstellung der Bürger. Und Sie schaffen es, dass man den Stängel teurer als den Apfel macht.
Mit diesen Gesetzesänderungen setzen Sie auch einen weiteren Schritt, nämlich einen Schritt zur Verringerung der Aufsicht und der Kontrolle. Kontrolle, die diesem Land sehr gut anstehen würde, die wird von euch, von der ÖVP sukzessive verringert bzw. überhaupt abgelehnt. Das zeigt ja auch Ihr Umgang mit dem Landesrechnungshof auf.
Wir wollen einen Landesrechnungshof mit möglichst breit gefächerten Prüfkompetenzen. Sie von der ÖVP wollen aus dem Landesrechnungshof einen Gutachterhof machen. Und da spielen wir von der FPÖ sicher nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man sich dazu dann noch die Änderungen im Einsatzopfergesetz ansieht, dann braucht man hier in Zukunft weder den jährlichen Voranschlag noch den Rechnungsabschluss des vergangenen Kalenderjahres, es braucht alles nicht mehr der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch der jährliche Geschäftsbericht des Kuratoriums an die Landesregierung soll nunmehr entfallen.
So ähnlich geht’s dann beim Landesstiftungs- und Fondsgesetz weiter. Keine behördliche Entscheidung mehr über die Zulässigkeit einer Gründung von einer gemeinnützigen Stiftung, Verringerung der Aufsicht bei finanzstarken gemeinnützigen Stiftungen, Verringerung der Kontrolle, keine Kontrolle der Rechnungsabschlüsse mehr durch die Behörde. Das ist Verwaltungsvereinfachung nach dem ÖVP-Modell. Abgabe von Landeskompetenzen, Reduktion der Kontrollmechanismen des Landes. So frei nach dem Motto „macht was ihr wollt, wird eh nichts passieren“. Augen zu und durch!
Und dazu gesellt sich dann wieder einmal, wie schon so oft heute der schwarze, rote und grüne Kniefall vor Brüssel: Beim Landesbedienstetengesetz, bei der Dienstpragmatik der Landesbeamten, beim Landesvertragsbedienstetengesetz, bei der Gemeindebeamtendienstordnung und auch beim Gemeindevertragsbedienstetengesetz sollen nunmehr ein ganzes Bündel an Rechten für Arbeitnehmer aus Drittstaaten umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Eines ist schon klar: Bei der Vorgabe von Richtlinien durch die EU ist es den einzelnen Mitgliedstaaten selber überlassen, wie sie diese umsetzen. Das heißt, wir haben da einen gewissen Spielraum. Schwarz, Rot und Grün nutzen diesen Spielraum leider nicht – im Gegenteil: Sie engen den Spielraum ein. Ihnen ist vorauseilender europäischer Gehorsam obligat. Im Klartext heißt das: Immer mehr Rechte für Drittstaatsangehörige, immer weniger Rechte für die Österreicher.
Verwaltungsreformen, meine Damen und Herren, die eine Schlechterstellung unserer Bürger beinhalten, die Kontrolle und Aufsicht weiter reduzieren und welche Ausländern bald mehr Rechte einräumen als unseren Staatsbürgern, die tragen wir nicht mit. Verwaltungsvereinfachung ja, aber nicht zu Lasten der Bevölkerung. Deshalb ein klares Nein der Freiheitlichen Partei zu diesem Paket des Rückschrittes. Ein klares Nein zum ÖVP-Bürgerentrechtungspaket. Nein danke! (Beifall bei der FPÖ.)
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