Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Petrovic.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!

Wir reden über ein sehr großes, ein sehr um­fangreiches Paket unter dem Motto Verwaltungs­reform. Ist schon einmal bezeichnend, dass offen­bar das Interesse der Regierung sich in Grenzen hält. Was ich bei einer Verwaltungsreform eigent­lich für unabdingbar hielte, dass die Regierung hier sich ganz maßgeblich einbindet. Aber es ist auch nicht wirklich eine echte Verwaltungsreform. Denn wenn man Verwaltungsreform so versteht, dass man irgend eine heiße Kartoffel irgendwo anders hinschießt, dann mag das dementsprechend, was hier vorliegt … Von einer echten Verwaltungsreform würde ich dann sprechen, wenn unterm Strich, was die Kosten der öffentlichen Hände betrifft und die Vertretung der Interessen der Bevölkerung etwas Positives herauskommt. Das hier kann ich nicht einmal als Nullsummenspiel verstehen. Wo man sagt, man spielt eben eine heiße Kartoffel irgendwo anders hin. Sondern das ist etwas, was unterm Strich, insbesondere für die Bevölkerung zu mehr Kosten führen wird. Und damit auch für die Volks­wirtschaft.

Denn es mag schon so sein, dass es der Ver­waltung unterm Strich ein bisschen etwas spart wenn man den Instanzenzug verkürzt oder eben die Möglichkeiten von Rechtsinstrumenten be­schneidet oder eben von einer Kollegialbehörde zu einer monogratischen Entscheidung übergeht. Wenn man aber gleichzeitig dann sagt, so, da habt ihr es hin zu den Gerichten, und zwar entweder die Gerichte des öffentlichen Rechts oder eben die Zivilgerichte, dann bedeutet das in den meisten Fällen Anwaltszwang. Während ich im Bereich der Verwaltungsbehörden ja eine Manuduktionspflicht der habe Behörde. Das heißt, eine Pflicht der Be­hörde, die nicht rechtskundigen oder nicht in die­sem Bereich bewanderten Hilfesuchenden zu be­raten und ihnen an die Hand zu gehen. Dann habe ich das nicht. Wenn ich einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin nehmen muss, dann kostet das. Und nicht wenig, wie wir alle wissen.

Außerdem kennen wir alle die Situation bei den Gerichten, und zwar durch die Bank: Wir hören ja auch immer die Klagen, dass die Verfahren elendslang dauern und dass der Ausgang ein sehr ungewisser ist. Das heißt, dass man jemanden, einer Person, die nicht wirklich finanziell, materiell gut gesattelt ist, eher wird raten müssen, lass dich nicht auf dieses Risiko ein. Du wirst ein paar Jahre warten und wie das Ganze ausgeht, ist in höchstem Maße fragwürdig.

Das heißt, eigentlich nehmen wir hier Rechts­schutz von den Hilfesuchenden weg und sagen dann, wir haben unterm Strich vielleicht ein paar tausend Euro an Verwaltungskosten gespart. Das ist eine Sparmaßnahme, die unterm Strich viel kostet. Weil auch die Gerichte muss irgendwer bezahlen. Und wenn Niederösterreich sagt, na ja, das sind ja dann Bundeseinrichtungen, das ist ja nicht unser Budget, dann muss ich sagen, wenn so die niederösterreichische Solidarität im Gesamt­staat ausschaut, na danke! (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

Wenn wir insgesamt einen Beitrag dazu ge­leistet hätten dass man sagt, man macht die Ge­setze einfacher ... Es kommt ja dann im Bereich der Berichte über den UVS, da kommen sehr konkrete Anregungen was man tun könnte um es materiell wirklich einfacher zu machen. Aber das machen wir nicht! Es wird nur im Bereich des formalen Rechts, nur im Bereich des Prozedere eine Änderung durchgeführt, indem man zu den Gerichten sagt, da habt ihr es. Und wie die Bevölkerung damit tut, ob die sich damit dann zurecht findet, ob die dann sagt, ich kann das Risiko in Kauf nehmen, in drei, vier, fünf, in acht Jahren vielleicht zu einer Ent­scheidung zu kommen, mit dem ganzen Ratten­schwanz an Kosten. Ich mein’, ihr wisst alle, was eine Stunde bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt kostet. Also das kann ich unterm Strich sicher nicht als eine Vereinfachung verste­hen.

Verwaltung vielleicht. Volkswirtschaftlich ist das mit absoluter Sicherheit keine Einsparung, sondern ein Mehr an Kosten! Und wenn ich von der betroffenen Bevölkerung höre, dann werde ich den Leuten, vor allem, wenn ich weiß, dass die nicht wirklich auf satten Ressourcen sitzen, dann werde ich sagen, wende dich lieber an die Ombudsperson von irgendeiner Zeitung oder versuch eher, irgend­wie Briefe zu schreiben oder dich mit einem Trans­parent irgend wohin zu stellen als diesen Weg zu gehen. Und ich glaube, dass auch die Verärgerung über so was … Die Bevölkerung ist nicht so dumm. Die werden sehr schnell kapieren, dass das keine Vereinfachung ist, sondern dass das unterm Strich nur heißt, wir spielen eine unangenehme Kosten­position zu irgendeiner anderen staatlichen Ein­richtung.

Also wie gesagt, ich hätte sehr gern über eine echte Verwaltungsreform in Niederösterreich aus­führliche Verhandlungen geführt. Aber wir wissen alle, dass in einem halt komplexen rechtstaatlichen Gefüge, dass das nicht so einfach ist. Und es geht vor allem nicht ohne dass man die materiellen Normen, das heißt den Inhalt der Normen, durch­forstet und dort vereinfacht. Das hätte man in vielen Bereichen machen können. Und da hätten uns die Berichte der Volksanwaltschaft und die Berichte der UVS hier eine wertvolle Hilfe sein können. Und natürlich auch die Berichte des Rechnungshofes. Die sagen ja immer, tut dort was, wo eben kompli­zierte Verfahren zu sehr hohen Kosten führen.

Aber dass man nur an den Verfahren irgend­was herum ändert, das wird es unterm Strich mit Sicherheit nicht bringen. Danke! (Beifall bei den Grünen.)


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