Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Sulzberger.
Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses!
Meine Vorredner Kollegen Königsbacher, Entschuldigung, Königsberger, Hafenecker und die Klubobfrau Dr. Petrovic haben eigentlich alles schon vorweg genommen was wirklich an dieser Gesetzesänderung zu kritisieren gibt. Und weil uns der Kollege Hauer sozusagen, uns Freiheitlichen gewisse geistige Minderheiten attestiert, da möchte ich ihm nur antworten, dass wir Freiheitliche jene Grundsätze auch in der Gesetzgebung und in der Arbeit hier im Hohen Landtag, Effektivität vor Effizienz setzen.
Und das, was dieses Gesetz und alle anderen Gesetze hier überall dort, wo eben Verwaltungsreformen betreffen, ist es eine Deregulierung der Bürgerrechte. Und das kann es nicht sein. Und wenn ich … (Abg. Ing. Hofbauer: Du widersprichst dir ja selber!)
Es ist eine Deregulierung der Überrechte so wie es beispielhaft im Elektrizitätswesengesetz bis dato gegolten hat, wo selbst, Franz, die Umweltanwaltschaft, der Städtebund, du weißt es, du hast es hoffentlich ja auch gelesen, dann die Arbeiterkammer in ein- und dasselbe Horn blasen, dass hier wesentliche Defizite entstehen im Genehmigungsverfahren. Und das kann es nicht sein.
Weil jetzt nur abschieben auf das Wasserrechtsgesetz, das ist ein bisschen zu wenig. Im Elektrizitätswesengesetz, das sozusagen von der Gewerbeordnung her resultiert, hat eindeutige Regelungen bei der Errichtung dieser Anlagen gehabt. Und ihr habt da gesagt, wir machen da ein Wasserrechtsgesetz draus und wir nehmen natürlich, heißt es da so schön, wenn keine Genehmigungsverfahren nach dem ElWG erforderlich sind, so soll die Behörde im Wesentlichen die Belange des ElWG berücksichtigen. Ja, das ist so eine Art Kann-Bestimmung. (Abg. Ing. Hofbauer: Bist für Vereinfachung oder wofür bist du? Für Bürokratisierung?)
Dort, wo es um Bürgerrechte und vor allem im engeren Sinn um Nachbarschaftsrechte und An-
rainerrechte geht, kann sozusagen das kein Problem sein, wenn Materiengesetze sich überschneiden, ja? Oder dass sozusagen gewisse Erfordernisse da und dort stehen.
Und Folgendes noch hinzu, Franz. Nämlich. (Zwischenrufe: Hans!)
Hans, ja! In derselben Begründung steht nämlich: Naja, die Genehmigungsverfahren von Neuanlagen über 50 kW, die sind eh so in der Minderheit. Wenn sie eh so in der Minderheit sind, dann brauch’ ich doch nicht sozusagen das Gesetz als obsolet erklären. Ja? Sondern hier ist wirklich gefragt, dass eben die Anrainer- und Nachbarschaftsrechte nach wie vor gewahrt bleiben. Ansonsten, kann die Umweltanwaltschaft, und ich wiederhole mich, nicht auch dahingehend die Bedenken äußern.
Und das sollte uns allen zu denken geben. Wir als Gesetzgeber und wir Freiheitlichen, wir lehnen diese Gesetzesänderung entschieden ab! (Beifall bei der FPÖ.)
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