Berichterstatter Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich berichte zum Geschäftsstück Ltg. 1222/F-6/1.
Es geht hier um die Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes. Es sind hier vor allem darin enthalten entsprechende effizienzsteigernde und kostensenkende Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsabläufe. Insbesondere geht es auch darum, wenn keine Einigung über die Entschädigung bei der Gemeinde erzielt wird, kann die Person, die vermögensrechtliche Nachteile erlitten hat, direkt beim Landesgericht die Festsetzung der Entschädigung begehren. Somit entfällt die Möglichkeit der Berufung an den UVS. Weiters müssen Brandschutzordnungen zwar der Landesregierung vorgelegt, aber von dieser nicht mehr genehmigt werden. Das bedeutet eine wesentliche Vereinfachung.
Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einleiten zu wollen und die Abstimmung vorzunehmen.
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