Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Berichterstatter Abg. Grandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zum Landwirtschaftskammergesetz, Ltg. 1209/L-14/2.

Mit gegenständlichem Antrag soll im Wesentli­chen folgende Deregulierung beschlossen werden: Entfall von Bewilligungsverfahren und Ersatz durch Anzeigeverfahren. Weiters soll bei der Entschei­dung über den Kostenersatz das Berufungsrecht an die Landesregierung entfallen.

Ich komme daher zum Antrag des Landwirt­schafts-Ausschusses (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftskammer­gesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Zum nächsten Tagesordnungspunkt Ltg. 1210/K-15/1, Änderung des NÖ Kulturpflanzen­schutzgesetzes. Mit gegenständlichem Antrag sol­len im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden: Einerseits sollen Kostenbei­träge zu Pflanzenschutzmaßnahmen in Zukunft nicht mehr bewilligt werden müssen und anderer­seits erfolgt die Zuerkennung von Schadenersatz durch ordentliche Gerichte und nicht mehr durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

Ich komme zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregie­rung (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutz­gesetzes 1978 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Zum nächsten Tagesordnungspunkt Ltg. 1211/L-8/1, Änderung des NÖ Landarbeiterkam­mergesetzes. Mit dem folgenden Antrag sollen im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlos­sen werden: Entfall der Berufungsmöglichkeit an die Landesregierung bei der Höhe der Beitrags­pflicht und bei Erlöschen des Mandats. Weiters wird das Bewilligungsverfahren durch die Landesregie­rung im Zusammenhang mit Erlassung und Ände­rung von Dienstordnung und Geschäftsordnung ersetzt durch ein Anzeigeverfahren.

Ich komme zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landarbeiterkammer­gesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um De­batte und Abstimmung.


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