Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema


Berichterstatterin Abg. Lembacher



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Berichterstatterin Abg. Lembacher (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Ich berichte über Ltg. 1212/J-4/2 betreffend Änderung der NÖ Jagdaus­schuss-Wahlordnung.

Mit gegenständlichem Antrag sollen im We­sentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden: Es soll die Berufungsmöglichkeit an die Landeswahlbehörde entfallen und die Bezirksver­waltungsbehörde in letzter Instanz entscheiden. Ebenso entfallen die Berufungsmöglichkeiten, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde die Wahl eines Mitglieds des Jagdausschusses für ungültig erklärt.

Ich stelle daher den Antrag des Landwirt­schafts-Ausschusses über die Vorlage der Landes­regierung betreffend Änderung der NÖ Jagdaus­schuss-Wahlordnung (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Jagdausschuss-Wahlord­nung wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich ersuche dann den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzu­nehmen.

Ich komme nun zum nächsten Tagesord­nungspunkt und zwar betreffend Jagdgesetz. Ich berichte zu Ltg. 1213/J-1/5. Es geht in diesem An­trag darum, dass im Wesentlichen folgende Dere­gulierungen beschlossen werden sollen: Es entfal­len Beschwerdemöglichkeiten zum Beispiel gegen das Verzeichnis über die einzelnen Anteile an Pachtschilling bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Statt dessen können Klagen beim Zivilgericht erho-

ben werden. Ebenso soll zukünftig Schadenersatz nicht mehr durch Bezirksverwaltungsbehörden sondern durch ordentliche Gerichte zuerkannt wer­den. Weiters wird die Bestellung von Jagdaufse­hern für mehrere Jagdgebiete nicht mehr mittels Bewilligungsverfahren, sondern über ein Anzeige­verfahren geregelt.

Die Vorlage befindet sich in den Händen der Kolleginnen und Kollegen. Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die De­batte einzuleiten und die Abstimmung vorzuneh­men.




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