Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Sulzberger.

Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses!

Ich nehme in Kurzform zu dem ganzen Paket Landwirtschaft Stellung. Aber gestattet, wenn ich vorher noch einige Richtigstellungen anbringe, im Zusammenhang mit den Vordebatten, die in sehr kontroversieller Weise geführt wurden. Und bei diesen Wortmeldungen und Aussagen wir Freiheit­lichen sozusagen als jene hingestellt wurden, die sozusagen nicht wissen wovon wir reden.

Ich komme zurück zur Debatte im Juni 2010, zum Budget 2011, wo wir in der Voranschlags­gruppe 0 einen Resolutionsantrag gestellt haben, der genau auf diese Verwaltungsreform hinzielt. Wir haben damals in der Antragsbegründung die Forde­rung aufgestellt und dann im Detail in den Antrags­punkten selber, nach dem Umsatz der wirkungsori­entierten Landesverwaltung und Verwaltungsfüh­rung. Wir haben hier Bezug genommen auf Ober­österreich, das diesen Prozess schon über 20 Jahre sozusagen vorantreibt, erfolgreich voran­treibt. Und auch in so genannten Prozessabschnit­ten die letzte Weiterentwicklung dann mit März 2010 beschlossen hat.

Was beinhaltet all das, was wir sozusagen auch an Forderungen aufgestellt haben? Vorantrei­ben von Qualitätsmanagement und Leistungsstan­dards, Förderung des Bürokratieabbaus, wirkungs­orientierte Steuerung und Verwaltung, Einbezie­hung der Bürger in Modernisierungsprozesse. Das heißt, also dieser sozusagen Vorgang in Oberöster­reich ist wirklich auch für uns Freiheitliche beispiel­gebend, weil hier sehr kundenorientiert diese Ver­waltungsreform angegangen wird.

Dieses Maßnahmenpaket zielt eben eindeutig und schwerpunktmäßig auf die Kundenorientierung ab. Bei dem kompletten Vorgang, den wir jetzt in Niederösterreich in großer Weise gestartet haben, wurde eine Vielzahl von –zig Gesetzesänderungen, die auf diese Verwaltungsreform auch abzielen …, wissen wir vom Landtag her nicht, was eigentlich sozusagen an Bewertungsmaßstäben angesetzt wurde. Ich denke da nur an so genannte Arbeits­platzbeschreibungen, Stellenbeschreibungen. Wie schaut es mit den Einsparungspotenzialen aus, wie wird das gegengerechnet, was hier ausgelagert wird und Gerichten sozusagen zugeschoben wird? Also wie die Frau Kollegin Petrovic sagte, wo man den heißen Kartoffel in Richtung Bund abschiebt. Das sind Dinge, die uns bei dieser Angelegenheit wirklich noch abgehen. Und ich hoffe, dass auch der Landtag dementsprechend einmal hier unter­richtet wird und sozusagen konzeptionell von der Landesregierung eben diese Verwaltungsreform auch für den Landtag einmal in Vorlage da liegt und wir über das dann im Einzelfall auch entsprechend diskutieren können.

Es ist ja nicht nur so, dass bei Debattenbeiträ­gen das immer nur in Kritik ausarten muss, sondern es können auch einmal konstruktive Beiträge hier gestellt werden, zu denen wir immer bereit sind.

In Summe lehnen wir diese Gesetzesänderung auch deswegen ab, weil wir heute schon des Öfte­ren gehört haben und auch ausgesprochen wurde von vielen Vorrednern bis hin zur Frau Klubobmann Petrovic und Klubobmann Waldhäusl, dass hier dementsprechend der Bürger teilweise auf der Strecke bleibt.

In vielen, vielen Verfahren wird es so sein, dass er sozusagen hier den Weg zu Gerichten antreten muss, ja, und dadurch Entscheidungen auf die lange Bank geschoben werden über Jahre hin­aus. Oder er lässt es bleiben auf Grund von Aus­sichtslosigkeit. Und das geschätzter Kollege Grandl, ist das, was Klubobmann Waldhäusl ge­meint hat: Es werden tatsächlich Einsparungen erfolgen, weil einfach die betroffenen Bürger, die hier für Schadensgutmachung sozusagen ihre An­träge stellen, bei Gericht auf die lange Bank ge­schoben werden bzw. mit Rechtsanwaltskosten behaftet werden und auf Grund möglicher Gering­fügigkeit der Schadenssumme dies gleich bleiben lassen.

Und ich denke, wir sind bis jetzt – und wir sprechen gerade im Sinne von den Landgemein­den und von Dorfgemeinschaften und kommunalen Gemeinschaften - gut gefahren, wenn die Verwal­tungsgesetze so abgefasst sind, dass sie eindeutig und auch greifbar sind. Und sozusagen auch in der eindeutigen Erkennung des Willensgebers. Dann können wir solche Dinge immer, so wie bisher, auch auf der Gemeindeebene lösen und wir brau­chen hier keine Gerichte dazu.

Ich möchte hier nur das viel zitierte Wort „Qua­lität der Nähe“ ansprechen. Es sind weite Wege erforderlich - Bezirksgericht Krems. Die Leute müs­sen 40 km weit fahren. Da frage ich mich, wie schaut es mit CO2-Äquivalent aus und so weiter? Einsparung vom Schadgasausstoß und dergleichen mehr.

Und hier muss ich sozusagen unsere Stellung­nahme dazu abgeben, dass wir hier der kompletten Änderung der Gesetzesmaterie, die hier jetzt zu den Tagesordnungspunkten, Geschäftsstücken ansteht, die Zustimmung nicht geben werden.

Des Weiteren ist noch ein Punkt, wo es da heißt, für bestimmte Drittstaatenangehörige, die sich in einem der Mitgliedstaaten aufhalten um dort zu arbeiten, soll ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis, ge­schaffen werden. Weiters soll ein gemeinsames Bündel von Rechten zur Wirkung kommen, welches zur Gleichstellung mit EU-Bürgern führt.

Hohes Haus! Diesem Ansinnen können wir bei Gott nichts abgewinnen. Überlegen wir uns nur, wo es doch in den Drittstaaten so unterschiedliche Schul- und Ausbildungsdifferenzen gibt, unter­schiedliche Standards der Bildung, da kommen kulturelle Unterschiede hinzu, da spielt die Arbeits­ethik und dergleichen mehr hinein. Und ich glaube, dass es bei diesem Anerkennungsverfahren dann sozusagen nur zu einer Nivellierung kommt, wo letztlich dann doch unsere Facharbeiter sozusagen mit reduziert werden nicht im Sinne der Qualifika­tion und des Berufsstandes, sondern das letztlich darauf hinaus läuft in der Besoldung des Monats­bezuges oder des Stundenlohnes.

Aus diesen Gründen werden wir dem gesam­ten Geschäftsstück, Bereich Landwirtschaft, unsere Zustimmung nicht geben. Ich danke für die Auf­merksamkeit! (Beifall bei der FPÖ.)




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