Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Sulzberger.
Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses!
Ich nehme in Kurzform zu dem ganzen Paket Landwirtschaft Stellung. Aber gestattet, wenn ich vorher noch einige Richtigstellungen anbringe, im Zusammenhang mit den Vordebatten, die in sehr kontroversieller Weise geführt wurden. Und bei diesen Wortmeldungen und Aussagen wir Freiheitlichen sozusagen als jene hingestellt wurden, die sozusagen nicht wissen wovon wir reden.
Ich komme zurück zur Debatte im Juni 2010, zum Budget 2011, wo wir in der Voranschlagsgruppe 0 einen Resolutionsantrag gestellt haben, der genau auf diese Verwaltungsreform hinzielt. Wir haben damals in der Antragsbegründung die Forderung aufgestellt und dann im Detail in den Antragspunkten selber, nach dem Umsatz der wirkungsorientierten Landesverwaltung und Verwaltungsführung. Wir haben hier Bezug genommen auf Oberösterreich, das diesen Prozess schon über 20 Jahre sozusagen vorantreibt, erfolgreich vorantreibt. Und auch in so genannten Prozessabschnitten die letzte Weiterentwicklung dann mit März 2010 beschlossen hat.
Was beinhaltet all das, was wir sozusagen auch an Forderungen aufgestellt haben? Vorantreiben von Qualitätsmanagement und Leistungsstandards, Förderung des Bürokratieabbaus, wirkungsorientierte Steuerung und Verwaltung, Einbeziehung der Bürger in Modernisierungsprozesse. Das heißt, also dieser sozusagen Vorgang in Oberösterreich ist wirklich auch für uns Freiheitliche beispielgebend, weil hier sehr kundenorientiert diese Verwaltungsreform angegangen wird.
Dieses Maßnahmenpaket zielt eben eindeutig und schwerpunktmäßig auf die Kundenorientierung ab. Bei dem kompletten Vorgang, den wir jetzt in Niederösterreich in großer Weise gestartet haben, wurde eine Vielzahl von –zig Gesetzesänderungen, die auf diese Verwaltungsreform auch abzielen …, wissen wir vom Landtag her nicht, was eigentlich sozusagen an Bewertungsmaßstäben angesetzt wurde. Ich denke da nur an so genannte Arbeitsplatzbeschreibungen, Stellenbeschreibungen. Wie schaut es mit den Einsparungspotenzialen aus, wie wird das gegengerechnet, was hier ausgelagert wird und Gerichten sozusagen zugeschoben wird? Also wie die Frau Kollegin Petrovic sagte, wo man den heißen Kartoffel in Richtung Bund abschiebt. Das sind Dinge, die uns bei dieser Angelegenheit wirklich noch abgehen. Und ich hoffe, dass auch der Landtag dementsprechend einmal hier unterrichtet wird und sozusagen konzeptionell von der Landesregierung eben diese Verwaltungsreform auch für den Landtag einmal in Vorlage da liegt und wir über das dann im Einzelfall auch entsprechend diskutieren können.
Es ist ja nicht nur so, dass bei Debattenbeiträgen das immer nur in Kritik ausarten muss, sondern es können auch einmal konstruktive Beiträge hier gestellt werden, zu denen wir immer bereit sind.
In Summe lehnen wir diese Gesetzesänderung auch deswegen ab, weil wir heute schon des Öfteren gehört haben und auch ausgesprochen wurde von vielen Vorrednern bis hin zur Frau Klubobmann Petrovic und Klubobmann Waldhäusl, dass hier dementsprechend der Bürger teilweise auf der Strecke bleibt.
In vielen, vielen Verfahren wird es so sein, dass er sozusagen hier den Weg zu Gerichten antreten muss, ja, und dadurch Entscheidungen auf die lange Bank geschoben werden über Jahre hinaus. Oder er lässt es bleiben auf Grund von Aussichtslosigkeit. Und das geschätzter Kollege Grandl, ist das, was Klubobmann Waldhäusl gemeint hat: Es werden tatsächlich Einsparungen erfolgen, weil einfach die betroffenen Bürger, die hier für Schadensgutmachung sozusagen ihre Anträge stellen, bei Gericht auf die lange Bank geschoben werden bzw. mit Rechtsanwaltskosten behaftet werden und auf Grund möglicher Geringfügigkeit der Schadenssumme dies gleich bleiben lassen.
Und ich denke, wir sind bis jetzt – und wir sprechen gerade im Sinne von den Landgemeinden und von Dorfgemeinschaften und kommunalen Gemeinschaften - gut gefahren, wenn die Verwaltungsgesetze so abgefasst sind, dass sie eindeutig und auch greifbar sind. Und sozusagen auch in der eindeutigen Erkennung des Willensgebers. Dann können wir solche Dinge immer, so wie bisher, auch auf der Gemeindeebene lösen und wir brauchen hier keine Gerichte dazu.
Ich möchte hier nur das viel zitierte Wort „Qualität der Nähe“ ansprechen. Es sind weite Wege erforderlich - Bezirksgericht Krems. Die Leute müssen 40 km weit fahren. Da frage ich mich, wie schaut es mit CO2-Äquivalent aus und so weiter? Einsparung vom Schadgasausstoß und dergleichen mehr.
Und hier muss ich sozusagen unsere Stellungnahme dazu abgeben, dass wir hier der kompletten Änderung der Gesetzesmaterie, die hier jetzt zu den Tagesordnungspunkten, Geschäftsstücken ansteht, die Zustimmung nicht geben werden.
Des Weiteren ist noch ein Punkt, wo es da heißt, für bestimmte Drittstaatenangehörige, die sich in einem der Mitgliedstaaten aufhalten um dort zu arbeiten, soll ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis, geschaffen werden. Weiters soll ein gemeinsames Bündel von Rechten zur Wirkung kommen, welches zur Gleichstellung mit EU-Bürgern führt.
Hohes Haus! Diesem Ansinnen können wir bei Gott nichts abgewinnen. Überlegen wir uns nur, wo es doch in den Drittstaaten so unterschiedliche Schul- und Ausbildungsdifferenzen gibt, unterschiedliche Standards der Bildung, da kommen kulturelle Unterschiede hinzu, da spielt die Arbeitsethik und dergleichen mehr hinein. Und ich glaube, dass es bei diesem Anerkennungsverfahren dann sozusagen nur zu einer Nivellierung kommt, wo letztlich dann doch unsere Facharbeiter sozusagen mit reduziert werden nicht im Sinne der Qualifikation und des Berufsstandes, sondern das letztlich darauf hinaus läuft in der Besoldung des Monatsbezuges oder des Stundenlohnes.
Aus diesen Gründen werden wir dem gesamten Geschäftsstück, Bereich Landwirtschaft, unsere Zustimmung nicht geben. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der FPÖ.)
Dostları ilə paylaş: |