Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zu Wort ge­langt Herr Klubobmann Mag. Leichtfried.

Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich darf ganz kurz zu den vorliegenden Ge­schäftsstücken Stellung nehmen. Ich möchte mich nicht wiederholen, weil hier schon vieles auch in den vorherigen Geschäftsstücken immer wiederum gesagt wurde.

Ich möchte vielleicht nur Folgendes sagen: Schneller, kürzer, näher zum Bürger, das sind die Schlagworte, die hier zum Tragen kommen. Wenn wir uns das anschauen - schneller -, müssen wir sagen, dass natürlich einiges dabei schneller wird. Es ist ein Unterschied ob ich ein Bewilligungsver­fahren oder ein Anzeigeverfahren abzuwickeln habe. Kürzer - auch das ist zu bejahen. Es gibt viele Instanzenzüge, die einfach nicht mehr stattfin­den. Der Instanzenzug wird eindeutig verkürzt. Daher sage ich, sind diese beiden Punkte eben auch erfüllt.

Näher zum Bürger – da ist es sicherlich ein bisschen kritischer. Nicht bei allen diesen Ge­schäftsstücken ist es immer so, dass man sagen kann, man ist ganz nahe am Bürger. Aber ich stelle mir folgende Frage: Erstens einmal, wie viele Fälle, die hier in diesen Geschäftsstücken behandelt wer­den, gibt es tatsächlich, die das in Anspruch neh­men? Wir tun ja so als würden tausende Bürger ständig irgendwo den Rat einer Bezirksbehörde, einer Landesbehörde oder von irgendwas anderem benötigen. Das ist da nicht der Fall! Bitte, das sind wenige Einzelfälle, die das trifft. Daher ist diese Vereinfachung meiner Meinung nach sicherlich sinnvoll und auch ein richtiger Schritt.

Ich glaube, es ist auch zum Beispiel gerade bei der landwirtschaftlichen Schulgesetzgebung das, was wir alle wollen. Wir wollen mehr Autonomie in die einzelnen Schulen hinein und es wird daher auch mehr Verantwortung an die Schulleiter und an die Schulen delegiert. Daher sind wir insgesamt eben auch dafür, auch hier in diesen Bereichen, dass wir dieser Verwaltungsreform unsere Zustim­mung geben. Obwohl wir natürlich auch der Mei­nung sind, dass es nicht der ganz große Wurf ist.

Aber ich frage mich noch was, was immer wie­derum diskutiert wird. Wir reden alle von Verwal­tungsreformen. Jeder möchte es einfacher haben.

Aber es darf der Service darunter nicht leiden. Der Service am Bürger. Ich sage hier ganz klar und deutlich: Eine Verwaltungsreform wird immer Ein­schnitte in einer bestimmten Richtung bringen! Zu glauben, dass wir alle Leistungen, die es bisher gab, ungeschmälert aufrecht erhalten und trotzdem eine Verwaltungsreform durchführen können ist ein Irrtum.

Ich darf aber zum Abschluss zum NÖ Tier­zuchtgesetz einen Resolutionsantrag einbringen. Einen Antrag betreffend Entfall der verpflichtenden Kostenbeiträge der Gemeinden gemäß dem NÖ Tierzuchtgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ge­meinden sind verpflichtet, für das Decken der weib­lichen Rinder einen dafür erforderlichen männlichen Zuchtstier zur Verfügung zu stellen bzw. wenn das nicht der Fall ist, für die Durchführung der künstli­chen Besamung Beiträge zu leisten. Wir sind der Meinung, dass das nicht mehr ganz zeitgemäß ist. Es gibt ja vor allem auch die Möglichkeit, das zu­mindest nicht als Zwang in Zukunft zu definieren. Sondern, was ja gerade auch immer wiederum hier im Hohen Haus gefordert wird, es soll alles mehr oder weniger freiwillig sein. Wir stellen daher den Antrag, dass der § 27, in dem es um eine Ver­pflichtung der Gemeinde geht, sozusagen verän­dert wird. Und zwar in die Richtung, dass die Ge­meinde nicht muss, sondern die Gemeinde kann – soweit es im Interesse der Tierzucht geboten ist – die Vatertierhaltung, künstliche Besamung, so, wie es eben formuliert ist, auch bei den Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Äquiden im Rahmen der im Absatz 1 genannten Verordnung fördern. Wir wollen, dass das auch ausgedehnt wird jetzt sozu­sagen auf die Rinder. Daher ist eben das Tier­zuchtgesetz zu novellieren und der § 27, wo es um die Verpflichtung der Gemeinden geht, entspre­chend zu verändern.

„Antrag


des Abgeordneten Mag. Leichtfried zu Ltg. 1243/A-1/101 Änderung des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008 betreffend Entfall der verpflichtenden Kosten­beiträge der Gemeinden gemäß dem NÖ Tier­zuchtgesetz.

Gemäß dem NÖ Tierzuchtgesetz sind die Ge­meinden, unter Bedachtnahme der EG-Verordnung Nr.1535/2007 der Kommission, verpflichtet, dass für das Decken der in der Gemeinde vorhandenen weiblichen Rinder die erforderlichen männlichen Zuchtstiere zur Verfügung stehen oder für das Halten dieser männlichen Zuchtstiere bzw. zur Durchführung der künstlichen Besamung Beiträge zu leisten.

Der Beitrag muss bei der Förderung der künst­lichen Besamung mindestens 1/3 der jährlich von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung betragen.

Im Falle der Vatertierhaltung ist bei öffentlicher sowie gemeinschaftlicher Zuchtverwendung dem Halter oder der Halterin von der Gemeinde ein ein­maliger Beitrag zu den Anschaffungskosten zu leisten.

Aufgrund der immer größer werdenden finan­ziellen Belastungen der Gemeinden, sollte in die­sem Bereich von einer Zwangsverpflichtung abge­sehen werden und es den Kommunen, im Rahmen der Gemeindeautonomie, freigestellt werden, wie jetzt auch schon bei anderen Tierarten, entspre­chende Förderungen zu vergeben.

Antrag:


Der Landtag wolle beschließen:

Die niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung das NÖ Tierzuchtgesetz so zu novellieren, dass § 27 ‚Verpflichtungen der Gemeinden’ entfällt.“



(Beifall bei der SPÖ.)


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