Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema


Berichterstatter Abg. Ing. Haller



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Berichterstatter Abg. Ing. Haller (ÖVP): Ge­schätzte Präsidenten! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg. 1218/N-1/2.

Hier geht es um die Änderung des NÖ Natur­schutzgesetzes. Im gegenständlichen Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlos­sen werden: Die Bewilligungspflicht für die Errich­tung von künstlichen Wassersammlungen entfällt, die Bewilligungsverfahren beim Sammeln von nicht geschützten Arten wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Weiters sollen auch andere Änderungen beschlossen werden wie zum Beispiel die Bewilli­gungspflicht für die Entwässerung oder Anschüt­tung von periodisch wechselfeuchten Standorten mit im Regelfall jährlich durchgehend mehr als ei­nem Monat offener Wasserflächen von mehr als 100 m2.

Ich bringe daher den Antrag des Umwelt-Aus­schusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich bitte um Diskussion und Abstimmung.

Dann zu Ltg. 1224/N-2. Das betrifft Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes. Mit gegenständli­chem Antrag soll im Wesentlichen folgende Dere­gulierung beschlossen werden: Das bisherige Ge­nehmigungsverfahren zur Genehmigung des Ma­nagementplanes wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Ich komme daher zum Antrag des Umwelt-Ausschusses über die Vorlage der Landesregie­rung betreffend Änderung des NÖ Nationalparkge­setzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich bitte auch hier um Diskussion und Abstim­mung.

Und zum Dritten zu Ltg. 1227/H-16/1, Ände­rung des NÖ Höhlenschutzgesetzes. Mit gegen­ständlichem Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden. Das bisherige Genehmigungsverfahren zur Änderung der Be­triebsordnung von Schauhöhlen wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Antrag des Umwelt-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Höhlenschutzgesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Höhlenschutzgesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich bitte auch hier um Diskussion und Abstim­mung. Danke sehr!




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