Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Berichterstatter Abg. Findeis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf heute zum Geschäftsstück Ltg. 1200/B-5/21, Be­richt des Rechnungshofes über die Finanzierung der Landeslehrer berichten.

Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betru­gen für das Schuljahr 2009/10 rund 3,35 Milliarden Euro. Die Kostensteigerung im überprüften Zeit­raum des Schuljahres 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm. 10 Prozent bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 Prozent bei den berufsbildenden Pflichtschulen.

An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppeln sich die Stellenplanüberschreitungen im

überprüften Zeitraum von 1.039 auf 2.063 Plan­stellen. An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunter­schreitungen. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverant­wortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisig­keiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.

Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über Finan­zierung der Landeslehrer (Reihe Niederösterreich 2012/2) wird zur Kenntnis genommen.“

Weiters berichte ich zu Ltg. 1152/B-5/20, Be­richt des Rechnungshofes über Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer. In Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Wien bestand ein umfangreiches wirt­schaftsbezogenes Förderungssystem für kleinere und mittlere Unternehmen, das durch eine Vielzahl von Einrichtungen, Instrumenten und Regulativen gekennzeichnet war und sich einer wirkungsorien­tierten ökonomischen Analyse weitgehend entzog.

Zum Anti-Claimmanagement und Korruptions­bekämpfung für Straßen- und Bahnvorhaben: Die überprüften öffentlichen Bauherren setzten ihre Maßnahmen zur Abwehr unberechtigter Vergü­tungsansprüche der Auftragsnehmer bei den über­prüften Bauprojekten zum Teil mangelhaft um. Bei diesen Projekten führte dies zu finanziellen Nachteilen für die betroffenen Bauherren von ins­gesamt rund 620.000 Euro. Vor allem die bauher­renseitige Prüfung und Abwicklung von Zusatzan­geboten und -aufträgen sowie damit zusammen­hängende Mehrkostenforderungen der Auftrag­nehmer wies Schwächen auf. Wiewohl die Bedeu­tung der Korruptionsprävention den Bauherren weithin bewusst war, bestand auf Maßnahmen­ebene in einigen Fällen noch Verbesserungspoten­zial.

Auch über die Umsetzung der Wasserrahmen­richtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol darf ich berichten. Das primäre Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis zum Jahr 2015 einen guten chemischen und ökolo­gischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen, wird nach dem Zeitplan des nationalen Gewässer­bewirtschaftungsplans 2009 und dem aktuellen Stand der Umsetzungsaktivitäten nicht realisierbar sein.

64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen im Jahr 2009 nicht den Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Die Sanierung von 77 Prozent der Fließgewässer war für die letztmögli­che Planungsperiode von 2022 bis 2027 vorgese­hen.

Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über Maß­nahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundesländer; Anti–Claimmanagement und Kor­ruptionsbekämpfung bei Straßen– und Bahnbau­vorhaben; Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol (Reihe Niederösterreich 2012/1) wird zur Kenntnis genommen.“

Ich berichte weiters zu Ltg. 1245/B-1, Bericht des Rechnungshof-Ausschusses Nr. 13 der XVII. Gesetzgebungsperiode, Sammelbericht. Erstens Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken. Der Landesrechnungshof über­prüfte den Datenschutz und die Informationssicher­heit bei der NÖ Landeskliniken Holding. Dazu wur­den 10 niederösterreichische Landeskliniken, je zwei pro Region, ausgewählt. Ziel war, weitere Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Infrastruk­tur für Informations- und Kommunikationstechnolo­gie sowie Verbesserungen für die Personalplanung aufzuzeigen. Außerdem sollten allfällige Sicher­heitslücken erkannt und Vorschläge zur Behebung erarbeitet werden. In ihrer Stellungnahme sagte die NÖ Landesregierung die Umsetzung aller 16 Emp­fehlungen zu.

In der NÖ Landeskliniken Holding werden demnach eine unternehmensweite Risikoanalyse und eine umfassende Sicherheitspolitik etabliert. Außerdem wird die heterogene IKT-Landschaft schrittweise weiter konsolidiert.

Erhebliche Einsparungen konnten demnach bereits bei den Lizenzmodellen realisiert werden.

Zweitens: Das Landesklinikum Krems, Nach­kontrolle. Die Nachkontrolle zum Bericht „Landes­klinikum Krems“ ergab, dass 20 der 24 Empfehlun­gen ganz oder teilweise umgesetzt wurden. Insge­samt lag ein Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent vor. Der für die Planung der Gesundheitsversor­gung in Niederösterreich erforderliche Regionale Strukturplan Gesundheit wurde Ende 2010 be-

schlossen. Ein Landeskrankenanstaltenplan lag noch nicht vor. Die Neusystemisierung des Bet­tenstandes im Landesklinikum Krems erfolgte im Juli 2011.

Drittens: NÖ Straßenverwaltung, Straßenbe­triebe, Winterdienst, Nachkontrolle. Die Nachkon­trolle zum Bericht 12/2009 „NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetrieb, Winterdienst“, ergab, dass von den 18 Empfehlungen des Landesrechnungshofes 13 Empfehlungen ganz oder großteils und 5 Empfeh­lungen nicht oder noch nicht umgesetzt wurden.

Mit einem Umsetzungsgrad von rund 70 Pro­zent wurden bereits wichtige Verbesserungen so­wie Minderausgaben bei Beifahrerstunden von 100.000 Euro erreicht, wobei auch Einsparungen durch die Einbindung der Brückenmeistereien er­folgten bzw. untersucht wurden.

Viertens: New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung, Nachkontrolle. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt überwiegend durch das Projekt „NÖ Leistungskatalog“, welches Anfang 2011 startete, jedoch wegen seines Umfan­ges noch nicht abgeschlossen war. Der NÖ Lan­desrechnungshof erwartet eine zügige Umsetzung des Projekts „NÖ Leistungskatalog“, das an die bisherigen Effizienzprojekte des Landes anschließt.

Fünftens: Donau Schiffsstationen GmbH. Der Landesrechnungshof überprüfte die Beteiligung des Landes Niederösterreich an der Donau Schiffsstati­onen GmbH und die Gebarung dieser Gesellschaft im Jahr 2010. Ein damit erstmals die vom NÖ Landtag am 19. November 2009 geschaffene Prü­fungsbefugnis für Unternehmungen war, die das Land Niederösterreich im Sinn der NÖ Landesver­fassung tatsächlich beherrscht. Im Bereich des Landes Niederösterreich umfasste die Überprüfung die Jahre 1999 bis 2010. In diesem Zeitraum stan­den den investierten Ausgaben des Landes Nie­derösterreich von 6,15 Millionen Euro Einnahmen rund 3,71 Millionen Euro gegenüber.

Die NÖ Landesregierung und die Donau Schiffsstationen GmbH sagt in ihren Stellungnah­men vom 13. März 2012 und vom 28. Februar 2012 großteils zu, die 21 Empfehlungen des Landes­rechnungshofes umzusetzen.

Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die Berichte des NÖ Landesrechnungshofes werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, dass den in diesen Berichten dargelegten Auffas­sungen des Rechnungshof-Ausschusses ent­sprochen wird.“

Ich bitte, die Debatte einzuleiten und die Ab­stimmung durchzuführen.


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