Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Onodi.
Abg. Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Ich möchte hier zum Bericht des Rechnungshofes bezüglich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Stellung beziehen. Und zwar war das Ziel dieser Querschnittsprüfung, festzustellen, ob die bisher getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Dazu wurden die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol geprüft.
Es ist allerdings so, dass die Erhebung des Zustandes auf unterschiedlichen Methoden basierte. Und daher kommt es zu einer unterschiedlichen Sicherheit der Zustandsbewertung. Rund ein Drittel der gesamten Bewertungen war daher eigentlich mit Unsicherheit behaftet. Und diese Unsicherheiten und Ungenauigkeiten erschweren sicherlich die Planung von Verbesserungsmaßnahmen, sowohl in zeitlicher als auch in technischer Hinsicht.
Niederösterreich selbst verfügt mit einem detaillierten Landeskonzept inklusive den voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im prioritären Sanierungsraum wirklich auch über eine zweckmäßige Planungsgrundlage für die weitere Vorgangsweise. Der Rechnungshof empfahl zwar dem Land Niederösterreich, geeignete Maßnahmen zur behördlichen Kontrolle der Restwasserabgaben zu treffen, da durch Überprüfung die Einhaltung der notwendigen Restwasserabgabe sichergestellt wird. In der Stellungnahme des Landes Niederösterreich ist aber darauf hingewiesen worden, dass der Betrieb von Wasserkraftanlagen auch in der Vergangenheit von der Gewässeraufsicht im Anlassfall kontrolliert wurde, es jedoch darüber keine Statistik gibt.
Niederösterreich hat aber die Aufgaben und Tätigkeiten der Gewässeraufsicht evaluiert und daraus ableitend der Kontrolle von Wasserkraftanlagen zukünftig eine höhere Priorität auch zugeordnet.
In Niederösterreich gibt es auch Kriterienkataloge. Und zwar wurde im Rahmenplan Kleinwasserkraftwerke eine Beurteilungsgrundlage für energiewirtschaftliche Planungen von Kleinwasserkraftwerken verfolgt. Bewertet wurden unter anderem
der hydromorphologische Gewässerzustand, bestehende Nutzungen, naturschutzfachliche Besonderheiten, dann die Abflussmenge und das Ausmaß des Eingriffs in die freie Fließstrecke und auch abgeschlossene geförderte Naturschutzprojekte in diesem Gewässerabschnitt.
Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass Niederösterreich als einziges Bundesland mit dem Landeskonzept zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch über eine detaillierte Kostenschätzung verfügt. Und in Vorbereitung der 3. und 2. Planungsperiode soll nun geprüft werden, ob eine Neubewertung der im Landeskonzept enthaltenen Kostenschätzung jetzt auf Grund von neuen Erkenntnissen erforderlich ist und erfolgen soll.
Wir haben auch in unserem Bundesland Förderungsrichtlinien sowohl für Unternehmen als auch für kommunale Förderungswerber, und zwar seit Mai 2009. In den drei anderen Ländern lagen im November 2010 lediglich Entwürfe für Förderungsrichtlinien vor, die Vergabe von Fördermitteln erfolgte dort im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen und –bewertungen.
Wichtig ist auch, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher freiwillig erfolgten. Jetzt gibt es aber eine Sanierungsverordnung nach § 33 und damit wird eine Sanierungsverpflichtung ausgelöst, die sicherlich in weiterer Folge auch eine deutliche Zunahme der Investitionen und der Fördermittel erwarten lässt.
Zu diesem Thema gibt es nun abschließend drei wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofes. Nämlich erstens, eine einheitliche und strategisch ausgerichtete Vorgangsweise aller Gebietskörperschaften durch entsprechende Koordinierung sicherzustellen.
Zweitens die Erarbeitung und Verordnung von Regionalprogrammen und Planungsgrundlagen und drittens geeignete Maßnahmen zur behördlichen Kontrolle der Restwasserabgaben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn diese drei wesentlichen Punkte auch entsprechend umgesetzt werden, ist man sicherlich auf weiterem guten Wege. Danke! (Beifall bei der SPÖ.)
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