Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Onodi.

Abg. Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus!

Ich möchte hier zum Bericht des Rechnungs­hofes bezüglich der Umsetzung der Wasserrah­menrichtlinie Stellung beziehen. Und zwar war das Ziel dieser Querschnittsprüfung, festzustellen, ob die bisher getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Dazu wurden die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol geprüft.

Es ist allerdings so, dass die Erhebung des Zustandes auf unterschiedlichen Methoden ba­sierte. Und daher kommt es zu einer unterschiedli­chen Sicherheit der Zustandsbewertung. Rund ein Drittel der gesamten Bewertungen war daher ei­gentlich mit Unsicherheit behaftet. Und diese Unsi­cherheiten und Ungenauigkeiten erschweren si­cherlich die Planung von Verbesserungsmaßnah­men, sowohl in zeitlicher als auch in technischer Hinsicht.

Niederösterreich selbst verfügt mit einem de­taillierten Landeskonzept inklusive den voraussicht­lichen Kosten der erforderlichen Sanierungsmaß­nahmen im prioritären Sanierungsraum wirklich auch über eine zweckmäßige Planungsgrundlage für die weitere Vorgangsweise. Der Rechnungshof empfahl zwar dem Land Niederösterreich, geeig­nete Maßnahmen zur behördlichen Kontrolle der Restwasserabgaben zu treffen, da durch Überprü­fung die Einhaltung der notwendigen Restwasser­abgabe sichergestellt wird. In der Stellungnahme des Landes Niederösterreich ist aber darauf hinge­wiesen worden, dass der Betrieb von Wasserkraft­anlagen auch in der Vergangenheit von der Ge­wässeraufsicht im Anlassfall kontrolliert wurde, es jedoch darüber keine Statistik gibt.

Niederösterreich hat aber die Aufgaben und Tätigkeiten der Gewässeraufsicht evaluiert und daraus ableitend der Kontrolle von Wasserkraftan­lagen zukünftig eine höhere Priorität auch zugeord­net.

In Niederösterreich gibt es auch Kriterienkata­loge. Und zwar wurde im Rahmenplan Kleinwas­serkraftwerke eine Beurteilungsgrundlage für ener­giewirtschaftliche Planungen von Kleinwasserkraft­werken verfolgt. Bewertet wurden unter anderem

der hydromorphologische Gewässerzustand, be­stehende Nutzungen, naturschutzfachliche Beson­derheiten, dann die Abflussmenge und das Aus­maß des Eingriffs in die freie Fließstrecke und auch abgeschlossene geförderte Naturschutzprojekte in diesem Gewässerabschnitt.

Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass Niederösterreich als einziges Bundesland mit dem Landeskonzept zur Umsetzung der Wasserrahmen­richtlinie auch über eine detaillierte Kostenschät­zung verfügt. Und in Vorbereitung der 3. und 2. Planungsperiode soll nun geprüft werden, ob eine Neubewertung der im Landeskonzept enthaltenen Kostenschätzung jetzt auf Grund von neuen Er­kenntnissen erforderlich ist und erfolgen soll.

Wir haben auch in unserem Bundesland För­derungsrichtlinien sowohl für Unternehmen als auch für kommunale Förderungswerber, und zwar seit Mai 2009. In den drei anderen Ländern lagen im November 2010 lediglich Entwürfe für Förde­rungsrichtlinien vor, die Vergabe von Fördermitteln erfolgte dort im Rahmen von Einzelfallbetrachtun­gen und –bewertungen.

Wichtig ist auch, dass die Sanierungsmaß­nahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtli­nie bisher freiwillig erfolgten. Jetzt gibt es aber eine Sanierungsverordnung nach § 33 und damit wird eine Sanierungsverpflichtung ausgelöst, die sicher­lich in weiterer Folge auch eine deutliche Zunahme der Investitionen und der Fördermittel erwarten lässt.

Zu diesem Thema gibt es nun abschließend drei wesentliche Empfehlungen des Rechnungs­hofes. Nämlich erstens, eine einheitliche und stra­tegisch ausgerichtete Vorgangsweise aller Gebiets­körperschaften durch entsprechende Koordinierung sicherzustellen.

Zweitens die Erarbeitung und Verordnung von Regionalprogrammen und Planungsgrundlagen und drittens geeignete Maßnahmen zur behördli­chen Kontrolle der Restwasserabgaben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn diese drei wesentlichen Punkte auch entsprechend um­gesetzt werden, ist man sicherlich auf weiterem guten Wege. Danke! (Beifall bei der SPÖ.)


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