Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sulzberger zu Wort.

Abg. Sulzberger (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hau­ses!

Ich berichte zur Wasserrahmenrichtlinie hin­sichtlich der Fließgewässer des Bundes und der Länder. Gemeinsame Prüfung der Bundesländer Niederösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol. Die Grundlage bildet die Wasserrahmenrichtlinie der EU, die bereits seit 2009 gilt. Und es geht darum, dass man hier einen Ordnungsrahmen schafft, der über die kompletten EU-Mitgliedsländer gleich lautet und gleich angewandt wird und gleich genormt ist.

Es soll mit diesen Ordnungsrahmen sozusagen ein guter gewässerökologischer Zustand erreicht werden. Betrachtet werden die ökologische sowie die Wassernutzungsrechte und diese im Einzelnen ganz kurz nur erklärt und aufgezählt. Die Bioszä­nose, die Hydromorphologie, wie schon genannt, das Biotop als gesamtes, dann die ökologischen Potenziale. Dann auch im Hinblick der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan, die Festlegung der vorrangigen Sanierungsräume. Das betrifft hier eine Gesamtlänge von 4.671 km Fließstrecke. Das um­fasst vor allem die größeren Gewässer. Und in weiterer Folge auch das Regelarbeitsvermögen. Dies wird in der Energieversorgung als Maß für die Stromerzeugung verwendet. Auch hier sozusagen der Bereich, was kann ich aus der Wassernutzung an elektrischer Energie gewinnen in einem gewis­sen Zeitraum. Und auch hier die Betrachtungen von durchschnittlichen Jahresproduktionen in mindes­tens drei Jahren.

Natürlich kosten alle diese Maßnahmen Geld. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirt­schaft macht eine Kostenabschätzung für die Um­setzung der Maßnahmen gemäß Wasserrahmen­richtlinie bis zum Jahr 2027. Und schätzt diese auf zirka 3 Milliarden.

Auf Grund fehlender konkreter Maßnahmen­pläne ist die Kostenschätzung mit Vorsicht zu be­trachten. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen wer­den für Niederösterreich auf 830 bis 930 Millionen Euro geschätzt. Das Umweltfördergesetz sieht für die Gewässerverbesserung in den Jahren 2007 bis 2015 einen Barwert von nur höchstens 140 Millio­nen Euro vor.

Und hier kommen wir schon zu jenem Punkt, wo in diesen Kofinanzierungen auch die Kommu-


nen mitgenommen werden. Also nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kommunen werden hier bei diesen Sanierungsmaßnahmen und bei den Kosten zur Kassa gebeten. Und auf der anderen Seite haben wir die Kommunalkredit AG, die sozu­sagen zur kommunalen Unterstützung für Infra­strukturprojekte als Kreditgeber auftritt. Und ich nehme jetzt Bezug auf die Probleme der Kommu­nalkredit vor der Notverstaatlichung, die 2008 pas­siert ist.

Sie wissen alle, diese Kreditbank hat sich auf den Anleihenmarkt begeben, mit vor allem griechi­schen Anlagen im Wert von 480 Millionen im Port­folio, sondern auch Kreditausfallssicherung, diese so genannten Credit Default Swaps um 500 Millio­nen, von denen sie nun 400 Millionen an Investoren auszahlen muss.

Und das Größte dabei ist, dass diese Bank in ihrem Casinospiel sozusagen doppelt gesetzt hat auf Griechenland. Also das wäre so ähnlich wie ich geh’ ins Casino, setze einen bestimmten Betrag ein und setze zweimal auf Rot zum Beispiel. Also so haben diese Herren gewirtschaftet, ja? (Unruhe im Hohen Hause.)

Rein rechnerisch ergibt sich somit ein Plus von rund 410 Millionen Euro. Und es verwundert einen nicht, dass jetzt der Bund erst vor einem Monat zirka 1,3 Milliarden zuschießen hat müssen um die Verluste auszugleichen. Und für die Kommunen und für Umweltmaßnahmen, Klimamaßnahmen und sonstige Investitionsprogramme fehlt uns dieses Geld, ja? (Beifall bei der FPÖ.)

Darauf können wir nicht stolz sein! Ja? Das ist auch nicht lustig. Und in den Finanzforen, in den einschlägigen Zeitungen, wurde in dieser Art des Casinospiels von der ÖKK, was hier gemacht wurde, als die dümmste Bank der Welt genannt. Also darauf können wir nicht sehr stolz sein. Ja? Und da gibt’s auch nichts zu verteidigen, wie ich meine. Weil immerhin ist das Geld vom Bürger! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein ganz kurzer Überblick: Diese Provinzban­ken, wie sie genannt werden, spielten mit der gro­ßen Finanzwelt und scheiterten kläglich. Die Ge­schichte des Fiaskos begann fern der Türkenstraße auf der Insel Zypern vor genau 10 Jahren.

Der Gemeindefinanzierer hat eine Niederlas­sung in Limassol gegründet. Alle österreichischen Banken gründeten damals in Zypern oder auf Malta Niederlassungen, damit in Österreich wenig Steuer bezahlt werden musste, erklärte ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Ja? Hier ist ja eine Verantwor­tungslosigkeit in doppelter Hinsicht anzuprangern. Das ist ungeheuerlich! Die Stellungnahmen des Landes Niederösterreich zu diesem Bericht sagt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Umset­zung der Wasserrahmenrichtlinie bisher freiwillig gewesen sind. Durch die Sanierungsverpflichtung nach dem § 63 des Wasserrechtsgesetzes wird eine deutliche Zunahme der Investitionen und der Fördermittel erfolgen. Und in Richtung der ÖVP möchte ich noch sagen, dass auch die Landtags­fraktion der ÖVP sowie jene des Bundes im Natio­nalrat schon auch auf die EU-Parlamentarier ein­wirken soll um hier nicht so hochgeschraubte Pa­rameterwerte in der Abwassertechnologie sozusa­gen mit unterstützen, in Abstimmung im Parlament. Und auf der anderen Seite hat die Hauptstadt der EU noch nicht einmal Abwasserreinigungsanlagen nach dem Stand der Technik. Also hier wäre sozu­sagen einiger Handlungsbedarf auch in Richtung anderer Mitgliedstaaten der EU, ein bisschen sozu­sagen Verantwortlichkeit anzulegen oder zumindest die Aufforderung zu stellen, hier nach dem Gleich­heitsgrundsatz vorzugehen. Ich danke! (Beifall bei der FPÖ.)


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