Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Thumpser.
Abg. Thumpser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Kurz ein paar Worte zu drei Rechnungshofberichten. Punkt 1 der Rechnungshofbericht über das Anti-Claimmanagement und die Korruptionsbekämpfung. Dieser Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, war ja auch schon Grundlage für eine Anfrage von mir, weil es doch einige Ungereimtheiten im Zuge dieses Berichtes gegeben hat. Und nicht nur die Fehlleistungen in der Planung wurden hier herausgestrichen und entsprechende Auszahlungsmodalitäten, sondern natürlich auch einige gravierende Ereignisse im Bereich des Bauens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man eine Tragschicht von 25 cm verrechnet, aber dann nur 20 cm einbaut, dann ist es für mich eine gravierende Geschichte. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die entsprechende Antwort vom Herrn Landeshauptmann zu dieser Thematik bekommen. Und ich möchte es nur ganz machen und mich auf einen Punkt beschränken, der widersprüchlich ist zu dem, was im Rechnungshofbericht wiedergegeben ist. Nämlich der, dass genau dieser Punkt, nämlich des Straßenoberbaues, überprüft wurde.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht angeführt, dass in Zukunft diese Überprüfung durchzuführen ist. In der Antwort der Landesregierung an mich steht drinnen, dass der Bauwart des NÖ Straßendienstes alle notwendigen Unterlagen wie Pläne und Leistungsverzeichnisse vor Ort aufgelegen hatte. In der Antwort der Landesregierung an den Rechnungshofbericht steht genau das Gegenteil drinnen, nämlich dass dies nicht der Fall ist. Es ist auf alle Fälle zu einem Nachteil des Landes Niederösterreich gekommen. Es gibt für dieses Bauvorhaben Eibesbrunn noch keine Schlussrechnung. Ich bin schon gespannt auf diese Schlussrechnung, vor allem auf das Ergebnis dieser Schlussrechnung. Nämlich auf jene Gelder, die wir uns seitens des Landes Niederösterreich dann von dem Auftragnehmer entsprechend zurück holen.
Zweiter Bereich, Landesrechnungshofbericht zum New Public Management. Wurde schon angeführt: In diesem Bereich wurden zum Großteil die Anregungen des Landesrechnungshofes umgesetzt.
Dritter Bereich der Landesrechnungshofberichte, liebe Kolleginnen und Kollegen, jener der Donau-Schiffsstationen GmbH. Ich möchte diesen Bericht damit beginnen, dass ich auf der Seite 57 des Berichtes mit der Definition von Public Private Partnership beginne, nämlich mit dem Modell, nach dem die Schiffsanlegestationen gehandhabt wurden. Und ich zitiere wörtlich: Solche Partnerschaften dienen dazu, die Mittel der öffentlichen Hand und des privaten Partners zu beiderseitigem Vorteil zum Beispiel in einer gemeinsamen Gesellschaft so zu bündeln, damit die gestellte Aufgabe bestmöglich erfüllt werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diesen Rechnungshofbericht durchschaut, wenn man diesen Rechnungshofbericht liest, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass nach diesen Grundsätzen des Public Private Partnership hier nicht vorgegangen wurde. Wie sonst wäre es zu erklären, dass zwar das Land Niederösterreich über 6 Millionen Euro investiert, aber dann nur ein bisschen mehr als 3 Millionen zurück bekommt? Da frage ich mich, wo das zum Vorteil des Landes Niederösterreich, vor allem im finanziellen Bereich ist. Ich glaube, über die touristische Schiene, die ist unbeschritten, brauchen wir nicht zu debattieren.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir immer von Fachmännern und –frauen auch im Land Niederösterreich reden, und ich bin Bürgermeister und ich arbeite mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Gemeinde so gut als möglich, auch uns passieren Fehler, überhaupt keine Frage. Wir versuchen, diesen Fehler allerdings nur einmal zu machen und dann nicht mehr. Nur, wenn bei so einem Projekt wie diesem, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kaufvertrag die Umsatzsteuer anders bewertet wird oder vergessen wird, dann muss ich mich schon fragen, wo in dem Zusammenhang die Fachmänner und die Fachfrauen waren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht der Donauschifffahrtsstationen GmbH wurde ja von meinem Vorredner auch mit den Zahlen unterlegt. Und ich muss sagen, für mich, und ich möchte das abschließend zu diesem Bereich sagen, ist das ein Bericht, wie ich mir Public Private Partnership nicht vorstelle. Weil in diesem Fall zahlt einer drauf, das ist das Land Niederösterreich! Gewinnen tut in diesem Fall der Private.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes 2010 und 2011. Erstmals hat der Landesrechnungshof einen Tätigkeitsbericht herausgebracht. Einen Tätigkeitsbericht, der aufzeigt, wie die Frau Landesrechnungshofdirektorin mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet, unter welchen Voraussetzungen sie arbeitet. Aber auch – und das ist Teil dieses Berichts – in 10 so genannten Perspektiven Diskussionspunkte aufgezeigt, die für uns als Mitglieder des NÖ Landtages, für unsere Arbeit hilfreich sein könnten.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für einen kleinen Skandal, wenn wir als Abgeordnete des NÖ Landtages nicht auf diesen Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes zurückgreifen können. Wenn wir nicht über die Punkte des Landesrechnungshofes, auch in diesem Bericht, diskutieren können. Wir können darüber diskutieren, ob wir für den einen Punkt und gegen den anderen sind, wir können darüber diskutieren, ob man für das Rederecht der Rechnungshofdirektorin in diesem Haus ist oder nicht. Aber wir müssen zumindest darüber diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dies nur im Ausschuss abzutun und im Ausschuss zu behandeln halte ich nicht für die richtige Herangehensweise an diesen Tätigkeitsbericht. Und ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang auch einen Antrag einbringen, der dies zum Inhalt hat, was ich jetzt gesagt habe (liest:)
„Antrag
der Abgeordneten Thumpser, Mag. Leichtfried, Waldhäusl, Antoni, Dworak, Findeis, Gartner, Ing. Gratzer, Jahrmann, Kraft, Kernstock, Onodi, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, und Vladyka zum Bericht des Rechnungshof-Ausschusses Nr. 13 der XVII. Gesetzgebungsperiode, Ltg.-1245/B-1, betreffend Behandlung sämtlicher vom NÖ Landesrechnungshof erstellten Berichte im Plenum des NÖ Landtages.
Der NÖ Landesrechnungshof ist als ein Organ des Landtages zur Kontrolle der Finanzgebarung der Landesverwaltung berufen. In Umsetzung dieser Aufgabe prüft der Landesrechnungshof nach den Grundsätzen der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Die gesamte Tätigkeit des Landesrechnungshofes dient dem bestmöglichen Einsatz der Landesmittel und bezweckt neben der Beseitigung von Mängeln, dem NÖ Landtag als Träger der Budgethoheit konkrete Vorschläge zur Vermeidung bzw. Verringerung von Ausgaben oder auch zur Erhöhung von Einnahmen zu erstatten. Der Landesrechnungshof unterstützt die überprüften Stellen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung bei einer möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt damit zu einer positiven Weiterentwicklung des Landes NÖ bei.
Er zeigt dabei nicht nur mögliche Verbesserungen auf, sondern wirkt dort präventiv, wo jederzeit mit seiner Kontrolle gerechnet werden muss. Der Landesrechnungshof berichtet dem NÖ Landtag regelmäßig über die von ihm überprüften Stellen.
Erstmalig hat nun der NÖ Landesrechnungshof einen Bericht in eigener Sache erstellt und dem Rechnungshofausschuss sowie der NÖ Landesregierung übermittelt.
Neben einem Überblick über die Aufgaben und Organisation, einem Leitbild und Informationen über innerorganisatorische Tätigkeiten bzw. Abläufe liefert der Bericht auch wesentliche Informationen über den Umfang und die Art der durchgeführten Prüftätigkeit. Er beinhaltet aber auch einige Perspektiven, deren Umsetzung und Verwirklichung jedenfalls im Plenum des Landtages behandelt und diskutiert werden sollten. Dies bedeutet keineswegs, dass in diesen Perspektiven ein absolutes „Credo“ gesehen wird und eine Realisierung aller Vorschläge unwidersprochen erfolgen sollte. Allerdings scheint es jede einzelne dieser Perspektiven wert, ausführlich diskutiert und bewertet zu werden. Der erstmalig erstellte Tätigkeitsbericht des NÖ Landesrechnungshofes für die Jahre 2010 und 2011 wurde bedauerlicherweise in der Sitzung des Rechnungshofausschusses vom 3.Mai 2012 - entgegen der sonstigen Gepflogenheit - nicht einem Sammelbericht und mit diesem dem Landtag zugewiesen, sondern in dieser Ausschusssitzung endbehandelt.
Diese Vorgangsweise scheint im Lichte einer transparenten Vorgangsweise, aber auch einer Wertschätzung der Erkenntnisse und Erfahrungen des Landesrechnungshofes nicht vertretbar. Es sollten daher auch Berichte des Landesrechnungshofes, denen kein unmittelbares Ergebnis einer konkreten Gebarungsüberprüfung zu Grunde liegt und die dem Rechnungshofausschuss übermittelt werden, an den Landtag zur Behandlung weitergeleitet werden.
Die Gefertigten stellen daher den Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Sämtliche Berichte des Landesrechnungshofes, die dem Rechnungshofausschuss übermittelt werden, sind unabhängig davon, ob ihnen ein unmittelbares Ergebnis einer konkreten Gebarungsüberprüfung zu Grunde liegt oder nicht, an den Landtag zur Behandlung weiter zu leiten.“
Und ich ersuche euch, liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages, diesem Antrag stattzugeben, weil der Landesrechnungshof in Niederösterreich zur Unterstützung unserer Tätigkeit da ist. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)
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