Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Thumpser.

Abg. Thumpser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Kurz ein paar Worte zu drei Rechnungshofbe­richten. Punkt 1 der Rechnungshofbericht über das Anti-Claimmanagement und die Korruptionsbe­kämpfung. Dieser Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, war ja auch schon Grundlage für eine Anfrage von mir, weil es doch einige Ungereimt­heiten im Zuge dieses Berichtes gegeben hat. Und nicht nur die Fehlleistungen in der Planung wurden hier herausgestrichen und entsprechende Auszah­lungsmodalitäten, sondern natürlich auch einige gravierende Ereignisse im Bereich des Bauens.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man eine Tragschicht von 25 cm verrechnet, aber dann nur 20 cm einbaut, dann ist es für mich eine gravie­rende Geschichte. Und, liebe Kolleginnen und Kol­legen, ich habe die entsprechende Antwort vom Herrn Landeshauptmann zu dieser Thematik be­kommen. Und ich möchte es nur ganz machen und mich auf einen Punkt beschränken, der wider­sprüchlich ist zu dem, was im Rechnungshofbericht wiedergegeben ist. Nämlich der, dass genau dieser Punkt, nämlich des Straßenoberbaues, überprüft wurde.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht an­geführt, dass in Zukunft diese Überprüfung durch­zuführen ist. In der Antwort der Landesregierung an mich steht drinnen, dass der Bauwart des NÖ Stra­ßendienstes alle notwendigen Unterlagen wie Pläne und Leistungsverzeichnisse vor Ort aufgele­gen hatte. In der Antwort der Landesregierung an den Rechnungshofbericht steht genau das Gegen­teil drinnen, nämlich dass dies nicht der Fall ist. Es ist auf alle Fälle zu einem Nachteil des Landes Niederösterreich gekommen. Es gibt für dieses Bauvorhaben Eibesbrunn noch keine Schlussrech­nung. Ich bin schon gespannt auf diese Schluss­rechnung, vor allem auf das Ergebnis dieser Schlussrechnung. Nämlich auf jene Gelder, die wir uns seitens des Landes Niederösterreich dann von dem Auftragnehmer entsprechend zurück holen.

Zweiter Bereich, Landesrechnungshofbericht zum New Public Management. Wurde schon an­geführt: In diesem Bereich wurden zum Großteil die Anregungen des Landesrechnungshofes umge­setzt.

Dritter Bereich der Landesrechnungshofbe­richte, liebe Kolleginnen und Kollegen, jener der Donau-Schiffsstationen GmbH. Ich möchte diesen Bericht damit beginnen, dass ich auf der Seite 57 des Berichtes mit der Definition von Public Private Partnership beginne, nämlich mit dem Modell, nach dem die Schiffsanlegestationen gehandhabt wur­den. Und ich zitiere wörtlich: Solche Partnerschaf­ten dienen dazu, die Mittel der öffentlichen Hand und des privaten Partners zu beiderseitigem Vorteil zum Beispiel in einer gemeinsamen Gesellschaft so zu bündeln, damit die gestellte Aufgabe bestmög­lich erfüllt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diesen Rechnungshofbericht durchschaut, wenn man diesen Rechnungshofbericht liest, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass nach diesen Grundsätzen des Public Private Partnership hier nicht vorgegangen wurde. Wie sonst wäre es zu erklären, dass zwar das Land Niederösterreich über 6 Millionen Euro investiert, aber dann nur ein biss­chen mehr als 3 Millionen zurück bekommt? Da frage ich mich, wo das zum Vorteil des Landes Niederösterreich, vor allem im finanziellen Bereich ist. Ich glaube, über die touristische Schiene, die ist unbeschritten, brauchen wir nicht zu debattieren.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir immer von Fachmännern und –frauen auch im Land Niederösterreich reden, und ich bin Bürger­meister und ich arbeite mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Gemeinde so gut als mög­lich, auch uns passieren Fehler, überhaupt keine Frage. Wir versuchen, diesen Fehler allerdings nur einmal zu machen und dann nicht mehr. Nur, wenn bei so einem Projekt wie diesem, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kaufvertrag die Umsatzsteuer an­ders bewertet wird oder vergessen wird, dann muss ich mich schon fragen, wo in dem Zusammenhang die Fachmänner und die Fachfrauen waren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht der Donauschifffahrtsstationen GmbH wurde ja von meinem Vorredner auch mit den Zahlen unterlegt. Und ich muss sagen, für mich, und ich möchte das abschließend zu diesem Bereich sagen, ist das ein Bericht, wie ich mir Public Private Partnership nicht vorstelle. Weil in diesem Fall zahlt einer drauf, das ist das Land Niederösterreich! Gewinnen tut in die­sem Fall der Private.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Tätig­keitsbericht des Landesrechnungshofes 2010 und 2011. Erstmals hat der Landesrechnungshof einen Tätigkeitsbericht herausgebracht. Einen Tätigkeits­bericht, der aufzeigt, wie die Frau Landesrech­nungshofdirektorin mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet, unter welchen Voraussetzun­gen sie arbeitet. Aber auch – und das ist Teil dieses Berichts – in 10 so genannten Perspektiven Dis­kussionspunkte aufgezeigt, die für uns als Mitglie­der des NÖ Landtages, für unsere Arbeit hilfreich sein könnten.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für einen kleinen Skandal, wenn wir als Abge­ordnete des NÖ Landtages nicht auf diesen Tätig­keitsbericht des Landesrechnungshofes zurück­greifen können. Wenn wir nicht über die Punkte des Landesrechnungshofes, auch in diesem Bericht, diskutieren können. Wir können darüber diskutie­ren, ob wir für den einen Punkt und gegen den anderen sind, wir können darüber diskutieren, ob man für das Rederecht der Rechnungshofdirektorin in diesem Haus ist oder nicht. Aber wir müssen zumindest darüber diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dies nur im Ausschuss abzutun und im Ausschuss zu behandeln halte ich nicht für die richtige Herangehensweise an diesen Tätigkeitsbe­richt. Und ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang auch einen Antrag ein­bringen, der dies zum Inhalt hat, was ich jetzt ge­sagt habe (liest:)

„Antrag


der Abgeordneten Thumpser, Mag. Leichtfried, Waldhäusl, Antoni, Dworak, Findeis, Gartner, Ing. Gratzer, Jahrmann, Kraft, Kernstock, Onodi, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, und Vladyka zum Bericht des Rechnungshof-Ausschus­ses Nr. 13 der XVII. Gesetzgebungsperiode, Ltg.-1245/B-1, betreffend Behandlung sämtlicher vom NÖ Landesrechnungshof erstellten Berichte im Plenum des NÖ Landtages.

Der NÖ Landesrechnungshof ist als ein Organ des Landtages zur Kontrolle der Finanzgebarung der Landesverwaltung berufen. In Umsetzung die­ser Aufgabe prüft der Landesrechnungshof nach den Grundsätzen der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Die gesamte Tätigkeit des Landesrechnungs­hofes dient dem bestmöglichen Einsatz der Lan­desmittel und bezweckt neben der Beseitigung von Mängeln, dem NÖ Landtag als Träger der Budget­hoheit konkrete Vorschläge zur Vermeidung bzw. Verringerung von Ausgaben oder auch zur Erhö­hung von Einnahmen zu erstatten. Der Landes­rechnungshof unterstützt die überprüften Stellen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung bei einer möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt damit zu einer positiven Weiterentwicklung des Landes NÖ bei.

Er zeigt dabei nicht nur mögliche Verbesse­rungen auf, sondern wirkt dort präventiv, wo jeder­zeit mit seiner Kontrolle gerechnet werden muss. Der Landesrechnungshof berichtet dem NÖ Land­tag regelmäßig über die von ihm überprüften Stel­len.

Erstmalig hat nun der NÖ Landesrechnungshof einen Bericht in eigener Sache erstellt und dem Rechnungshofausschuss sowie der NÖ Landesre­gierung übermittelt.

Neben einem Überblick über die Aufgaben und Organisation, einem Leitbild und Informationen über innerorganisatorische Tätigkeiten bzw. Ab­läufe liefert der Bericht auch wesentliche Informati­onen über den Umfang und die Art der durchge­führten Prüftätigkeit. Er beinhaltet aber auch einige Perspektiven, deren Umsetzung und Verwirklichung jedenfalls im Plenum des Landtages behandelt und diskutiert werden sollten. Dies bedeutet keines­wegs, dass in diesen Perspektiven ein absolutes „Credo“ gesehen wird und eine Realisierung aller Vorschläge unwidersprochen erfolgen sollte. Aller­dings scheint es jede einzelne dieser Perspektiven wert, ausführlich diskutiert und bewertet zu werden. Der erstmalig erstellte Tätigkeitsbericht des NÖ Landesrechnungshofes für die Jahre 2010 und 2011 wurde bedauerlicherweise in der Sitzung des Rechnungshofausschusses vom 3.Mai 2012 - ent­gegen der sonstigen Gepflogenheit - nicht einem Sammelbericht und mit diesem dem Landtag zugewiesen, sondern in dieser Ausschusssitzung endbehandelt.

Diese Vorgangsweise scheint im Lichte einer transparenten Vorgangsweise, aber auch einer Wertschätzung der Erkenntnisse und Erfahrungen des Landesrechnungshofes nicht vertretbar. Es sollten daher auch Berichte des Landesrechnungs­hofes, denen kein unmittelbares Ergebnis einer konkreten Gebarungsüberprüfung zu Grunde liegt und die dem Rechnungshofausschuss übermittelt werden, an den Landtag zur Behandlung weiterge­leitet werden.

Die Gefertigten stellen daher den Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Sämtliche Berichte des Landesrechnungsho­fes, die dem Rechnungshofausschuss übermittelt werden, sind unabhängig davon, ob ihnen ein un­mittelbares Ergebnis einer konkreten Gebarungs­überprüfung zu Grunde liegt oder nicht, an den Landtag zur Behandlung weiter zu leiten.“

Und ich ersuche euch, liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages, diesem Antrag statt­zugeben, weil der Landesrechnungshof in Nieder­österreich zur Unterstützung unserer Tätigkeit da ist. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)


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