Berichterstatter Abg. Mag. Karner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg. 1230/B-34/4 über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Verwaltungssenates im Lande Niederösterreich für das Jahr 2010.
Der Unabhängige Verwaltungssenat hat gemäß § 15 des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen. Der Tätigkeitsbericht ist der Landesregierung zu übermitteln und von dieser dem Landtag vorzulegen.
Der Tätigkeitsbericht gliedert sich in einen allgemeinen Teil, in einen Bericht über die Aktenerledigung und die Erfahrungen, die bei der Tätigkeit gemacht wurden. Er gibt auch einen Überblick über jene Bundes- und Landesgesetze, in denen Aufgaben an den UVS übertragen sind. Der Bericht liegt Ihnen vor, ich darf daher den Antrag stellen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Verwaltungssenates im Lande Niederösterreich für das Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte weiters zu Ltg. 1231/B-34/5, ebenfalls über einen Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Verwaltungssenates im Lande Niederösterreich für das Jahr 2011.
Inhaltlich verweise ich auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010. Der Bericht liegt Ihnen vor, daher komme ich zur Verlesung des Antrages (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Verwaltungssenates im Lande Niederösterreich für das Jahr 2011 wird zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich bitte, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
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