Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Zweiter Präsident Mag. Heuras: Zu Wort ge­langt Herr Abgeordneter Weiderbauer.

Auf der Galerie darf ich herzlich willkommen heißen eine Abordnung der katholischen österrei­chischen Agrarstudentenverbindung Bergland aus dem Francisco Josephinum in Wieselburg. Herzlich willkommen! (Beifall im Hohen Hause.)



Abg. Weiderbauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Hohes Haus!

Ich darf bekannt geben, dass wir keinem der Anträge, die bis jetzt eingebracht worden sind, zu­stimmen werden. Wir sind so selbstbewusst zu sagen, wir haben einen Antrag, der weitreichender und besser ist. Ich werde ihn jetzt in aller Kürze ausführen.

Wobei einiges von dem, was der Kollege Kraft gesagt hat, mit unseren Ansichten übereinstimmt, werde es jetzt im Einzelnen ausführen. Wir sind der Meinung, dass die derzeitige Pendlerinnenförde­rung ökologisch und sozial ungerecht ist. Das ist schon angeklungen. Und zwar bevorzugt sie Ar­beitnehmerinnen mit höherem Einkommen und eher weil auf motorisierten Individualverkehr kon­zentriert, mit umweltschädigendem Verhalten, das sicher nicht unseren Vorstellungen entspricht. Diese Fehlsteuerungen mit Steuergeldern sind daher dringendst reformbedürftig.

Noch mehr Geld in die Förderung, vor allem von Autos in diesen genannten motorisierten Indivi­dualverkehr zu stecken, setzt einfach die falschen Signale. Jetzt kommt sicher reflexartig, na ja, da gibt’s ja die Pendlerinnen, die eben nicht mit öffent­lichen Verkehrsmittel fahren können. Selbstver­ständlich ist das auch berücksichtigt. Aber ich führe weiter aus: Derzeit profitieren in erster Linie von dieser Förderkulisse Autofahrerinnen, und zwar weit in einem erheblichen Maße mehr als die von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Denn es ist zum Beispiel so, dass die Autofah­rer, Autopendlerinnen schon ab 2 Kilometer Distanz eine Förderung bekommen und Öffi-Pendler erst ab 20 Kilometer. Das wirkt sich also für Autofahrer bei der gleichen Distanz doppelt positiv aus. Und diese Ungerechtigkeiten müssen unserer Meinung nach beseitigt werden. Und ein Ausgleich zwischen Kfz- und Öffi-Pendlerinnen geschaffen werden.

Alleine mehr Steuergeld eben für Autofahrerin­nen auszugeben ist sicher der falsche Weg in Zei­ten von steigenden Spritpreisen und der Aussicht, dass sie vielleicht noch höher steigen werden.

Ebenso, und das ist auch ein großer Kritik­punkt von uns, profitieren Besserverdienerinnen als Menschen mit geringerem Einkommen – ist auch heute schon angeklungen. Hier wäre es wichtig, einen steuerrechtlichen Ausgleich zu schaffen, insofern als man von einem Freibetrag auf einen verdienstunabhängigen Absetzbetrag geht.

Auch die Benachteiligung von Teilzeitkräften, hast du angeführt, muss beseitigt werden. Letzter Punkt, der vielleicht noch nicht angeklungen ist, sonst hätte ich ihn überhört, ist die Einführung einer Einkommensobergrenze. Wir sind der Meinung, dass hier 70.000 Euro brutto Jahreseinkommen eine geeignete Grenze wären. Das heißt, dass alles, was drüber geht, ab 70.000 Euro, nicht be­rechtigt wäre, eine Pendlerinnenpauschale zu ver­langen und auch zu bekommen.

Auch die Fahrerinnen von Firmenautos sind unserer Meinung nach doppelt bevorzugt. Und auch hier sollte man dieses Privileg abschaffen. Hiefür ist es notwendig, ein Koordinationssystem bei den Finanzbehörden einzurichten.

Wir sind der Meinung, dass eine Reform der Pendlerinnenförderung nur dann gerechte und ökologisch wertvolle Ergebnisse bringen kann, wenn – und das klingt ja bei unseren Reden, was Verkehrsproblematik anbelangt, immer wieder mit - damit ein massiver Ausbau des öffentlichen Ver­kehrs Hand in Hand geht. Sodass jeder Pendler, jede Pendlerin die Möglichkeit hat, auch öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeitsstelle zu wählen. Natürlich, wenn das nicht und derzeit noch nicht geht, muss man auf das speziell Rücksicht nehmen. Daher erlauben wir uns, folgenden Antrag zu stellen (liest:)

„Antrag

der Abgeordneten Emmerich Weiderbauer, Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Helga Krismer-Huber ge­mäß § 60 LGO 2001 zum Verhandlungsgegenstand Ltg.- 1234 und Ltg.- 1235, Antrag der Abgeordne­ten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried betreffend Entlastung für Pendlerinnen und Pendler in Nieder­österreich betreffend Ökologische und soziale Ge­rechtigkeit bei der PendlerInnenförderung.

Die derzeitige PendlerInnenförderung ist öko­logisch und sozial ungerecht, bevorzugt Arbeitneh­merInnen mit höherem Einkommen und umwelt­schädigendes Verhalten- diese Fehl-Steuerung mit Steuergeldern ist daher dringend reformbedürftig. Noch mehr Geld in die Förderung des Autos und den motorisierten Individualverkehr zu stecken setzt eindeutig die falschen Signale.

Derzeit profitieren von der Förderkulisse Auto­fahrerInnen weit mehr als BenutzerInnen von öf­fentlichen Verkehrsmitteln, denn Auto-PendlerInnen erhalten Pauschale ab 2 km Pendler-Distanz, Öffi-Pendler erst ab 20 km, für Autofahrer ist diese bei gleicher Distanz ca. doppelt so hoch. Diese Unge-

rechtigkeiten müssen beseitigt werden und ein Ausgleich zwischen KfZ- und Öffi-PendlerInnen geschaffen werden, alleine mehr Steuergeld für AutofahrerInnen auszugeben ist der falsche Weg, gerade in Zeiten steigender Spritpreise und der Aussicht auf weitere Erhöhungen.

Ebenso profitieren BesserverdienerInnen mehr als Menschen mit geringerem Einkommen. Um hier Ausgleich zu schaffen muss die steuerrechtliche Gestaltung der PendlerInnenpauschale als Freibe­trag in einen Absetzbetrag umgewandelt werden. Auch die Benachteiligung von Teilzeitkräften muss beseitigt werden. Zu prüfen wäre auch die Einfüh­rung einer Einkommensobergrenze in Höhe 70 000 Euro bei Ausbezahlung der PendlerInnenpau­schale.

Eine weitere Ungerechtigkeit liegt in der Mög­lichkeit der Inanspruchnahme der PendlerInnen­pauschale für Firmenwagen-BenutzerInnen, da diese über die Firmenwagen-Privilegien bereits steuerlich begünstigt den Weg von und zur Arbeits­stelle zurücklegen können und somit doppelt kas­sieren. Hierfür ist das notwendige Koordinations­system bei den Finanzbehörden einzurichten.

Die Reform der PendlerInnen-Förderung kann nur gerechte und ökologisch wertvolle Ergebnisse bringen wenn diese mit dem massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs Hand in Hand geht, sodass jeder Pendlerin und jedem Pendler die Möglichkeit offen steht öffentliche Verkehrsmittel für den Weg von und zur Arbeitsstelle zu wählen.

Daher stellen die gefertigten Abgeordneten den Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung an die Bundesregie­rung heranzutreten, um rasch eine Reform der PendlerInnen-Förderung durchzuführen, welche in jedem Fall folgende Punkte zu beinhalten hat:


  • Absetzbetrag statt Freibetrag um Bevor­zugung von BesserverdienerInnen zu be­seitigen.

  • PendlerInnen-Förderung auch für Teilzeitkräfte

  • Einheitlicher Km-Satz für Kfz- und Öffi-PendlerInnen

  • Keine PendlerInnenpauschale mehr für FirmenwagenbenutzerInnen

  • Einführung einer Einkommensobergrenze

2. Die Landesregierung wird weiters aufgefor­dert, sich für den massiven und raschen Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Zusammenarbeit mit Bund, ÖBB und NÖVOG einzusetzen.“

Danke! (Beifall bei den Grünen.)




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