Berichterstatter Abg. Maier (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg. 1244/A-1/102, Antrag auf Beschlussfassung einer Stellungnahme der Abgeordneten Mag. Heuras, Tauchner, Mag. Hackl, Ing. Hofbauer, Lembacher, Mandl und Ing. Schulz gem. Art 23g der Bundes-Verfassung betreffend Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Änderung der Richtlinien 1999/4/EG, 2000/36/EG, 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse.
Inhaltlich ist es so: Auf Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments, soll die Europäische Kommission ermächtigt werden, in Durchführung von bestimmten EU-Vorschriften selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Das betrifft vor allem auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Und aus unserer Sicht ist es so, dass die Bürger natürlich ein großes Interesse an Bezeichnungen, an Kennzeichnungen auch deshalb haben, weil sie zur regionalen Identität beitragen. Daher ist festzustellen, dass der gegenständliche Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission einen Regelungsinhalt aufweist, der mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.
Deshalb stellt der Europa-Ausschuss folgenden Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Subsidiaritätsstellungnahme an den Bundesrat durch den Europa-Ausschuss vom10. Mai 2012 (Ltg.-1244/A-1/102-2012) wird zur Kenntnis genommen.“
Ich bitte um Debatte und Abstimmung.
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