Zweiter Präsident Mag. Heuras: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Ich komme zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Europa-Ausschusses, Ltg. 1244/A-1/102, Subsidiaritätsrüge:) Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zum nächsten Geschäftsstück Ltg.1238/A-1/96, Änderung des NÖ Jugendgesetzes. Ich ersuche Frau Abgeordnete Adensamer, die Verhandlungen diesbezüglich einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Adensamer (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Ich berichte zu Ltg.1238/A-1/96 betreffend Änderung des NÖ Jugendgesetzes.
Es ist so, 2008 ist das NÖ Jugendschutzgesetz dahingehend geändert worden, dass das Land Niederösterreich das so genannte Semesterticket gemeinsam mit den Gemeinden eingeführt hat für Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die in einem anderen Bundesland studieren. Sie haben bisher einen Zuschuss von semestermäßig 50 Euro erhalten. Hiermit sollte vor allem auch die Ungleichbehandlung von Studierenden aus Niederösterreich gegenüber Studierenden aus Wien beseitigt werden. Und die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie der aufrechte Bezug der Familienbeihilfe waren bisher Voraussetzung.
Bei der Europäischen Kommission ist ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und zwar wegen EU-rechtswidriger Ungleichbehandlung von Studierenden aus einem anderen EU-Staat gegenüber österreichischen Studentinnen und Studenten. Die Wiener Linien ändern jetzt ihre Voraussetzungen für den Bezug des Tickets in Wien. Es wird nicht mehr notwendig sein, eine österreichische Familienbeihilfe zu beziehen, es soll aber eine Altersgrenze unter 26 gelten, unabhängig davon, ob Familienbeihilfe bezogen wird oder nicht. Dies soll ab dem Studienjahr 2012/13 gelten.
Weiters haben die Wiener Linien vor, ab diesem Studienjahr 2012/13 den Preis des Semestertickets auf 150 Euro, also von 100 auf 150 Euro zu erhöhen. Allerdings ist damit auch die Freifahrt in den Semesterferien darin inkludiert. Das heißt, das kostet also dann pro Semester den Studentinnen und Studenten 75 Euro. Damit eine Gleichbehandlung der niederösterreichischen Studentinnen und Studenten gewährt werden kann, soll das NÖ Jugendgesetz nun dahingehend geändert werden, dass der Zuschuss für Studierende von 50 auf 75 Euro erhöht wird.
Daher bringe ich den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch u.a. ein betreffend Änderung des NÖ Jugendgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der dem Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Jugendgesetzes wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird ersucht, den Bezug der Familienbeihilfe als Fördervoraussetzung für das NÖ Semesterticket in den bestehenden Richtlinien zur Förderung des NÖ Semestertickets zu streichen.
3. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
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