Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg. 1205/St-11/1 über die Änderung des NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes.
Für das Land Niederösterreich ist seit Jahren die Verwaltungsreform in der Landesverwaltung ein zentrales Anliegen. Die Reformmaßnahmen beinhalten vor allem effizienzsteigernde und kostensenkende Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsabläufe oder der Verwaltungsorganisation und des Personalwesens.
Nunmehr wurde ein generelles Screening des Landesrechts auf mögliche Vereinfachungen und Einsparungen vor allem dahingehend durchgeführt, ob Genehmigungsverfahren durch Anzeigenverfahren ersetzt werden oder überhaupt entfallen können. Im vorliegenden Fall soll der vorliegende Entwurf einen Beitrag zur Verwaltungsreform in Niederösterreich leisten, indem der Verwaltungsaufwand bei Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder eines gemeinnützigen Fonds und bei der Beaufsichtigung finanzstarker gemeinnütziger Stiftungen oder eines gemeinnützigen Fonds verringert wird. Damit soll es zu Deregulierungsmaßnahmen kommen, weil beispielsweise das Bewilligungsverfahren über die Zulässigkeit der Stiftung hier entfällt.
Ich komme damit zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
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