Berichterstatter Abg. Lobner (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag Ltg. 1203/G-2/3. Hier geht’s um die Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung.
Mit gegenständlichem Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden: Für die Bewilligung zur Abstattung einer als Disziplinarstrafe verhängten Geldstrafe ist nicht mehr die Disziplinarkommission zuständig sondern der Vorsitzende der Disziplinarkommission.
Ich stelle den Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO-Novelle 2011) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Des Weiteren darf ich berichten zu Ltg. 1204/G-4/5. Betrifft einen Antrag bezüglich Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes. Auf Grund von Assoziierungsabkommen und EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Berufsqualifikationen von Staatsangehörigen bestimmter Drittstaaten entsprechend der Anerkennung der Berufsqualifikationen von EU-Bürgern anzuerkennen. Mit gegenständlichem Antrag soll dies umgesetzt werden.
Ich komme zum Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2011) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
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