Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Berichterstatter Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Ho­hen Hauses! Ich berichte zum Geschäftsstück Ltg. 1222/F-6/1.

Es geht hier um die Änderung des NÖ Feuer­wehrgesetzes. Es sind hier vor allem darin enthal­ten entsprechende effizienzsteigernde und kosten­senkende Maßnahmen im Bereich der Verwal­tungsabläufe. Insbesondere geht es auch darum, wenn keine Einigung über die Entschädigung bei der Gemeinde erzielt wird, kann die Person, die vermögensrechtliche Nachteile erlitten hat, direkt beim Landesgericht die Festsetzung der Entschä­digung begehren. Somit entfällt die Möglichkeit der Berufung an den UVS. Weiters müssen Brand­schutzordnungen zwar der Landesregierung vor­gelegt, aber von dieser nicht mehr genehmigt wer­den. Das bedeutet eine wesentliche Vereinfachung.

Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregie­rung betreffend Änderung des NÖ Feuerwehrge­setzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einleiten zu wollen und die Abstimmung vorzunehmen.


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