Berichterstatter Abg. Ing. Pum (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg. 1208/F-7/2 zum NÖ Fischereigesetzes 2001.
Und ich darf hierbei kurz darstellen, dass durch die Änderung des NÖ Fischereigesetzes mit diesem gegenständlichen Antrag im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden sollen.
Zum Einen: Die Satzung des Fischereiverbandes und deren Änderungen wird nicht mehr im Wege eines Genehmigungsverfahrens sondern über ein Anzeigeverfahren geregelt. Und des Weiteren werden die Duldungsverpflichtungen nicht mehr über Bezirksverwaltungsbehörden, sondern über Gerichte durchgesetzt.
Ich komme daher zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 (NÖ FischG 2001) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte um Diskussion und Beschlussfassung.
Dostları ilə paylaş: |