Berichterstatter Abg. Grandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zum Landwirtschaftskammergesetz, Ltg. 1209/L-14/2.
Mit gegenständlichem Antrag soll im Wesentlichen folgende Deregulierung beschlossen werden: Entfall von Bewilligungsverfahren und Ersatz durch Anzeigeverfahren. Weiters soll bei der Entscheidung über den Kostenersatz das Berufungsrecht an die Landesregierung entfallen.
Ich komme daher zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Zum nächsten Tagesordnungspunkt Ltg. 1210/K-15/1, Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes. Mit gegenständlichem Antrag sollen im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden: Einerseits sollen Kostenbeiträge zu Pflanzenschutzmaßnahmen in Zukunft nicht mehr bewilligt werden müssen und andererseits erfolgt die Zuerkennung von Schadenersatz durch ordentliche Gerichte und nicht mehr durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
Ich komme zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes 1978 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Zum nächsten Tagesordnungspunkt Ltg. 1211/L-8/1, Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes. Mit dem folgenden Antrag sollen im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden: Entfall der Berufungsmöglichkeit an die Landesregierung bei der Höhe der Beitragspflicht und bei Erlöschen des Mandats. Weiters wird das Bewilligungsverfahren durch die Landesregierung im Zusammenhang mit Erlassung und Änderung von Dienstordnung und Geschäftsordnung ersetzt durch ein Anzeigeverfahren.
Ich komme zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
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