Berichterstatterin Abg. Lembacher (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte über Ltg. 1212/J-4/2 betreffend Änderung der NÖ Jagdausschuss-Wahlordnung.
Mit gegenständlichem Antrag sollen im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden: Es soll die Berufungsmöglichkeit an die Landeswahlbehörde entfallen und die Bezirksverwaltungsbehörde in letzter Instanz entscheiden. Ebenso entfallen die Berufungsmöglichkeiten, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde die Wahl eines Mitglieds des Jagdausschusses für ungültig erklärt.
Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Jagdausschuss-Wahlordnung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Jagdausschuss-Wahlordnung wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche dann den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Ich komme nun zum nächsten Tagesordnungspunkt und zwar betreffend Jagdgesetz. Ich berichte zu Ltg. 1213/J-1/5. Es geht in diesem Antrag darum, dass im Wesentlichen folgende Deregulierungen beschlossen werden sollen: Es entfallen Beschwerdemöglichkeiten zum Beispiel gegen das Verzeichnis über die einzelnen Anteile an Pachtschilling bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Statt dessen können Klagen beim Zivilgericht erho-
ben werden. Ebenso soll zukünftig Schadenersatz nicht mehr durch Bezirksverwaltungsbehörden sondern durch ordentliche Gerichte zuerkannt werden. Weiters wird die Bestellung von Jagdaufsehern für mehrere Jagdgebiete nicht mehr mittels Bewilligungsverfahren, sondern über ein Anzeigeverfahren geregelt.
Die Vorlage befindet sich in den Händen der Kolleginnen und Kollegen. Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
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