Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Berichterstatter Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Ho­hen Hauses! Ich berichte zum Landwirtschaftlichen Schulgesetz, Ltg. 1225/L-13.

Es geht hier im Wesentlichen darum, dass im gegenständlichen Antrag zahlreiche Deregulierun­gen beschlossen werden. Insbesondere werden Bewilligungsverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt, zum Beispiel Bewilligung zum Fernbleiben vom Unterricht. Weiters werden Bewilligungsverfah­ren dadurch ersetzt, dass dem Schulleiter mehr Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden.

Ich stelle daher den Antrag des Landwirt­schafts-Ausschusses über die Vorlage der Landes­regierung betreffend Änderung des NÖ Landwirt­schaftlichen Schulgesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schul­gesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich darf gleich den nächsten Bericht des Ge­schäftsstückes Ltg. 1226/L-19/2 anführen bezüglich NÖ Land- und forstwirtschaftlicher Berufsausbil­dungsordnung. Es geht im Wesentlichen darum bei dem Antrag dass bezüglich der Regulierung insbe­sondere der Befreiung eines Lehrlinges von der Berufsschulpflicht im Falle einer gleichwertigen Ausbildung, was bisher durch ein Bewilligungsver­fahren geregelt wurde, nunmehr in ein Anzeige­verfahren umgewandelt werden soll.

Ich stelle daher den Antrag des Landwirt­schafts-Ausschusses über die Vorlage der Landes­regierung betreffend Änderung der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Land- und forstwirtschaft­lichen Berufsausbildungsordnung 1991 (LFBAO 1991) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Debatte und Abstimmung.




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