Dritter Präsident Rosenmaier: Danke den Berichterstattern. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Onodi.
Abg. Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Das NÖ Fischereigesetz 2001 wurde ebenfalls durchforstet um mögliche Vereinfachungen hier entsprechend zu sehen bzw. auch Einsparungen. Darüber hinaus wurden auch generell Verfahren hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Praxis und die zwingende Notwendigkeit für die erforderliche Rechtsverfolgung evaluiert.
Und daher kommen im NÖ Fischereigesetz hier folgende Verfahren in Frage. Das erste ist Genehmigung der Satzung des NÖ Landesfischereiverbandes. Und das zweite ist die Duldung des Befahrens von fremden Grundstücken auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten zur notwendigen, sachgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischwassers.
Der vorliegende Entwurf soll nun diese Verfahren neu regeln. Zum Beispiel wird die Genehmigung der Satzung des NÖ Landesfischereiverbandes umgewandelt in ein Anzeigeverfahren und über die Duldung des Befahrens von fremden Grundstücken auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten für die notwendige sachgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung eines Fischereiwassers soll der Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde entfallen. Weil es sich dabei um rein zivilrechtliche Ansprüche handelt, deren Aburteilung der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten sein soll.
Es ist aber bereits jetzt so, dass gemäß § 4 Abs.3 des NÖ Fischereigesetze zur Entscheidung von Streitfällen über den Besitz und über den Erwerb von Fischereirechten die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Ebenso sind Schäden, die in Ausübung der Rechte gemäß Fischereigesetz verursacht werden, hier nach den Bestimmungen des Zivilrechtes zu ersetzen.
Daher erscheint es nur logisch und konsequent und sinnvoll, den Zivilgerichten auch die Verfahren über die Duldung des Befahrens von fremden Grundstücken zu überlassen. Damit erscheint auch ein effektiver Rechtsschutz im Bereich des Zivilrechtes gewährleistet.
Ich habe selbst mit den Vorsitzenden des NÖ Landesfischereiverbandes Kontakt aufgenommen und feststellen können, dass sie mit diesem Gesetzesentwurf einverstanden sind. Dass dies hier akkordiert wurde. Genauso aber auch die landesweiten Interessensvertretungen bezüglich der Fischerei. (Beifall bei der SPÖ.)
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