Dritter Präsident Rosenmaier: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Leichtfried.
Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich darf ganz kurz zu den vorliegenden Geschäftsstücken Stellung nehmen. Ich möchte mich nicht wiederholen, weil hier schon vieles auch in den vorherigen Geschäftsstücken immer wiederum gesagt wurde.
Ich möchte vielleicht nur Folgendes sagen: Schneller, kürzer, näher zum Bürger, das sind die Schlagworte, die hier zum Tragen kommen. Wenn wir uns das anschauen - schneller -, müssen wir sagen, dass natürlich einiges dabei schneller wird. Es ist ein Unterschied ob ich ein Bewilligungsverfahren oder ein Anzeigeverfahren abzuwickeln habe. Kürzer - auch das ist zu bejahen. Es gibt viele Instanzenzüge, die einfach nicht mehr stattfinden. Der Instanzenzug wird eindeutig verkürzt. Daher sage ich, sind diese beiden Punkte eben auch erfüllt.
Näher zum Bürger – da ist es sicherlich ein bisschen kritischer. Nicht bei allen diesen Geschäftsstücken ist es immer so, dass man sagen kann, man ist ganz nahe am Bürger. Aber ich stelle mir folgende Frage: Erstens einmal, wie viele Fälle, die hier in diesen Geschäftsstücken behandelt werden, gibt es tatsächlich, die das in Anspruch nehmen? Wir tun ja so als würden tausende Bürger ständig irgendwo den Rat einer Bezirksbehörde, einer Landesbehörde oder von irgendwas anderem benötigen. Das ist da nicht der Fall! Bitte, das sind wenige Einzelfälle, die das trifft. Daher ist diese Vereinfachung meiner Meinung nach sicherlich sinnvoll und auch ein richtiger Schritt.
Ich glaube, es ist auch zum Beispiel gerade bei der landwirtschaftlichen Schulgesetzgebung das, was wir alle wollen. Wir wollen mehr Autonomie in die einzelnen Schulen hinein und es wird daher auch mehr Verantwortung an die Schulleiter und an die Schulen delegiert. Daher sind wir insgesamt eben auch dafür, auch hier in diesen Bereichen, dass wir dieser Verwaltungsreform unsere Zustimmung geben. Obwohl wir natürlich auch der Meinung sind, dass es nicht der ganz große Wurf ist.
Aber ich frage mich noch was, was immer wiederum diskutiert wird. Wir reden alle von Verwaltungsreformen. Jeder möchte es einfacher haben.
Aber es darf der Service darunter nicht leiden. Der Service am Bürger. Ich sage hier ganz klar und deutlich: Eine Verwaltungsreform wird immer Einschnitte in einer bestimmten Richtung bringen! Zu glauben, dass wir alle Leistungen, die es bisher gab, ungeschmälert aufrecht erhalten und trotzdem eine Verwaltungsreform durchführen können ist ein Irrtum.
Ich darf aber zum Abschluss zum NÖ Tierzuchtgesetz einen Resolutionsantrag einbringen. Einen Antrag betreffend Entfall der verpflichtenden Kostenbeiträge der Gemeinden gemäß dem NÖ Tierzuchtgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinden sind verpflichtet, für das Decken der weiblichen Rinder einen dafür erforderlichen männlichen Zuchtstier zur Verfügung zu stellen bzw. wenn das nicht der Fall ist, für die Durchführung der künstlichen Besamung Beiträge zu leisten. Wir sind der Meinung, dass das nicht mehr ganz zeitgemäß ist. Es gibt ja vor allem auch die Möglichkeit, das zumindest nicht als Zwang in Zukunft zu definieren. Sondern, was ja gerade auch immer wiederum hier im Hohen Haus gefordert wird, es soll alles mehr oder weniger freiwillig sein. Wir stellen daher den Antrag, dass der § 27, in dem es um eine Verpflichtung der Gemeinde geht, sozusagen verändert wird. Und zwar in die Richtung, dass die Gemeinde nicht muss, sondern die Gemeinde kann – soweit es im Interesse der Tierzucht geboten ist – die Vatertierhaltung, künstliche Besamung, so, wie es eben formuliert ist, auch bei den Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Äquiden im Rahmen der im Absatz 1 genannten Verordnung fördern. Wir wollen, dass das auch ausgedehnt wird jetzt sozusagen auf die Rinder. Daher ist eben das Tierzuchtgesetz zu novellieren und der § 27, wo es um die Verpflichtung der Gemeinden geht, entsprechend zu verändern.
„Antrag
des Abgeordneten Mag. Leichtfried zu Ltg. 1243/A-1/101 Änderung des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008 betreffend Entfall der verpflichtenden Kostenbeiträge der Gemeinden gemäß dem NÖ Tierzuchtgesetz.
Gemäß dem NÖ Tierzuchtgesetz sind die Gemeinden, unter Bedachtnahme der EG-Verordnung Nr.1535/2007 der Kommission, verpflichtet, dass für das Decken der in der Gemeinde vorhandenen weiblichen Rinder die erforderlichen männlichen Zuchtstiere zur Verfügung stehen oder für das Halten dieser männlichen Zuchtstiere bzw. zur Durchführung der künstlichen Besamung Beiträge zu leisten.
Der Beitrag muss bei der Förderung der künstlichen Besamung mindestens 1/3 der jährlich von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung betragen.
Im Falle der Vatertierhaltung ist bei öffentlicher sowie gemeinschaftlicher Zuchtverwendung dem Halter oder der Halterin von der Gemeinde ein einmaliger Beitrag zu den Anschaffungskosten zu leisten.
Aufgrund der immer größer werdenden finanziellen Belastungen der Gemeinden, sollte in diesem Bereich von einer Zwangsverpflichtung abgesehen werden und es den Kommunen, im Rahmen der Gemeindeautonomie, freigestellt werden, wie jetzt auch schon bei anderen Tierarten, entsprechende Förderungen zu vergeben.
Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Die niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung das NÖ Tierzuchtgesetz so zu novellieren, dass § 27 ‚Verpflichtungen der Gemeinden’ entfällt.“
(Beifall bei der SPÖ.)
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