Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Dritter Präsident Rosenmaier: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schulz.

Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Hohes Haus!

Wir diskutieren heute im Wesentlichen ein sehr großes, so genanntes Reformpaket, eine Verwal­tungsreform in Niederösterreich. Um hier zum Einen Bürokratie abzubauen, zum Anderen das Bürgerservice zu verbessern und natürlich Gesetze zu entrümpeln. Es ist heute schon gesagt worden, rund 100 Bestimmungen werden heute verändert, reformiert und das in 24 niederösterreichischen Landesgesetzen.

Das bedeutet natürlich eine schlankere Ver­waltung in Niederösterreich und für die Bürgerinnen und Bürger, wie schon gesagt, eine Beschleuni­gung der Verfahren. Und jetzt sage ich ganz ehr­lich: Die einen reden davon und die anderen tun, die anderen arbeiten. Und wie es die niederöster­reichischen Blauen mit den Niederösterreicherinnen

und Niederösterreichern meinen, in einem kurzen Beispiel: Hier im Landtag wird etwas kritisiert, wofür es im Bund eine Zustimmung gibt! Und zwar haben die Blauen im Verfassungs-Ausschuss des Natio­nalrates für die Einführung von Landesverwal­tungsgerichtshöfen gestimmt. Soviel zur Wahrheit mit den Blauen. (Zwischenruf bei Abg. Waldhäusl.)

Hier wird wieder nur Angstmache betrieben und werden Halbwahrheiten verbreitet. 1.350 Dienstposten in der Hoheitsverwaltung wurden seit dem Jahre 1998 hier eingespart. Und das bei wachsender Bevölkerung. Damit hat Niederöster­reich den geringsten Anteil an Beamten pro tau­send Einwohner in Österreich. Das ist unser Weg, das ist der niederösterreichische Weg!

Im Wesentlichen geht es hier bei diesen Ver­fahren im Großen und Ganzen um die Vereinfa­chung von Genehmigungsverfahren zu Anzeige­verfahren. All das wurde heute schon mehrfach und im Detail dazu genau berichtet. Und ich darf hier auch zusätzlich einen Abänderungsantrag einbrin­gen (liest:)

„Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Schulz, Edlinger, Grandl, Ing. Haller, Lembacher, Mold, Ing. Renn­hofer und Ing. Pum zum Antrag des Landwirt­schafts-Ausschusses betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974, Ltg. 1213/J-1/5-2012.

Der vom Landwirtschaftsausschuss geneh­migte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

‚Artikel I Z. 30 lautet:

‚30. § 116 Abs. 2 lautet:

‚(2) Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungs­behörde nach Abs. 1 ist eine Berufung nicht zuläs­sig. Diese Bescheide treten außer Kraft, soweit vor Ablauf von zwei Monaten nach ihrer Zustellung die gerichtliche Entscheidung der Sache im Verfahren außer Streitsachen beantragt wird. Zuständig ist je­nes Landesgericht, in dessen Sprengel sich das Gebiet befindet, für dessen Bereich der Eintritt ei­nes Jagd- oder Wildschadens geltend gemacht wird. Im gerichtlichen Verfahren ist das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954 in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010, sinngemäß anzuwenden.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann ohne Zustimmung des Antragsgegners nicht zu­rückgenommen werden. Die Bescheide haben ei­nen Hinweis auf das Antragsrecht zu enthalten.’“

Meine geschätzten Damen und Herren! Im Sinne der niederösterreichischen Bürgerinnen und Bürger ersuche ich um Ihre Zustimmung zu diesen Anträgen. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)




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