Erziehungswohngruppen mit innewohnenden Erziehern
An den Bergen 54, Wilhelmshorst
Inhalt
Leistungsbeschreibung 3
1. Formelle Angaben 3
1.1 Anschrift der Geschäftsstelle 3
1.2 Anschriften der Erziehungswohngruppen 4
1.3 Spitzenverband 4
1.4 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild des Gesamtträgers 4
1.5 Selbstverständnis/Leitbild der EWGs An den Bergen 4
2. Art der Einrichtung/Maßnahme 5
3. Rechtliche Grundlagen 5
4. Zielgruppe und Indikation 5
5. Hilfeplanung 7
6. Allgemeine Zielsetzungen 7
6.1 Förderung der Rückkehr in die Herkunftsfamilie 7
6.2 Die Erziehungswohngruppe als Lebensform und Vorbereitung
auf ein selbstständiges Leben 7
7. Inhalt der Leistungen 8
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Pädagogik 8
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Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie 8
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Kooperationen 9
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Partizipation 10
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Beschwerdemanagement 11
8. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 14
9. Standort, Räumlichkeiten und Ausstattung 15
10. Personal 15
11. Supervision/Fortbildung 16
12. Qualität 16
Leistungsbeschreibung
Die Erziehungswohngruppen “An den Bergen” (EWGs An den Bergen) mit innewohnenden Erziehungsfachkräften sind Dienstleister im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für stationäre Maßnahmen nach §§ 34, 35a gemäß SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Die Qualität der Arbeit der innewohnenden Erziehungsfachkräfte beruht auf der Grundlage von Ausbildung, Fortbildung und langjähriger Arbeit im Jugendhilfebereich, begleitet durch Supervision und kollegiale Kontrolle. Die Arbeit wird bestimmt durch die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages und die individuelle Betreuung, die jedes Kind, jede/r Jugendliche und jede Familie benötigt, um die persönlichen Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln.
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Formelle Angaben
1.1 Anschrift der Geschäftsstelle
S & S gemeinnützige Gesellschaft f. Soziales mbH
Bundesallee 56
10715 Berlin
Tel.: 030/85 40 23 47
Fax: 030/82 70 53 13
bundesallee@sozialarbeit-segeln.de
Bereichsgeschäftsführerin/ Pädagogische Leitung
Christine Willms
Tel.: 030/82 70 53 12
Mobil: 0172/643 48 19
c.willms@sozialarbeit-segeln.de
1.2 Anschriften der Erziehungswohngruppen
S & S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH
1. EWG Kaiserdamm 98, 14057 Berlin, 4 Plätze
2. EWG Karlsbergallee 29 b, 14089 Berlin, 4 Plätze
3. EWG Fichtestraße 14, 13467 Berlin, 5 Plätze
4. EWG Stahnsdorf, Lindenallee 36, 14532 Stahnsdorf OT Güterfelde, 2 Plätze
5. EWG Elsholz, Elsholzer Dorfstr. 13,14547 Beelitz OT Elsholz, 6 Plätze
6. EWG Potsdam, Carl von Ossietzky Str. 28, 14471 Potsdam, 4 Plätze
7. EWG Sanderstr. 49, 49413 Dinklage, 4 Plätze
8. EWG Ernst-Thälmann Str. 15, 14532 Kleinmachnow, 4 Plätze
9. EWG Oberspree, Oberspreestr. 86, 12489 Berlin, 3 Plätze
10. EWG Benekendorff, Benekendorffstr. 135, 13469 Berlin, 4 Plätze
11. EWG Waidmannsluster Damm, Waidmannsluster Damm 185, 13469 Berlin, 1 Platz
12. EWG Kleinmachnow, Rudolf-Breitscheid-Str. 63, 14532 Kleinmachnow, 6 Plätze
13. EWG Schöneberger Str., Schöneberger Str. 7a, 10719 Berlin, 3 Plätze
14. EWG Prinzenstraße 7a, 12207 Berlin, 2 Plätze
1.3 Spitzenverband
DPWV Landesverband Brandenburg
1.4 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild des Gesamtträgers – Gemeinsam auf dem Weg zur Eigenverantwortung
Wir sind ein gemeinnütziger, wirtschaftlich handelnder und freier Träger der Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialhilfe mit einem vielfältig ausdifferenzierten Angebot. Am jeweiligen regionalen Bedarf ausgerichtet und in enger Kooperation mit öffentlichen Trägern haben wir unsere langjährigen Erfahrungen in ganz unterschiedlichen stationären, teilstationären, ambulanten und beratenden Hilfeformen umgesetzt. Neben der individuellen Unterstützung ist es uns ein besonderes Anliegen, sowohl das bürgerschaftliche Engagement zu fördern als auch das soziale Umfeld aktiv zu gestalten und damit die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern.
1.5 Selbstverständnis/Leitbild der EWGs An den Bergen
Wenn Kinder oder Jugendliche ihre Familien verlassen, hat dies meist eine lange Vorgeschichte. Sie haben Besonderheiten, Erlebnisse und Erinnerungen. Nicht immer glückvolle, manche sogar schmerzhaft und unfassbar. Besonderheiten, Erlebnisse und Erinnerungen, die ihnen nicht mehr genommen werden können, mit denen die Kinder und Jugendlichen leben werden.
Diese Kinder und Jugendlichen möchten neue Erfahrungen sammeln, neue Wege ausprobieren, neue Lebensmodelle kennen lernen und eigene Lebensmodelle entwickeln. Hierfür benötigen sie einen besonderen Rahmen.
Die EWGs An den Bergen bieten diesen Rahmen, um einen sicheren Ort für diese Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Im fachlichen Rahmen findet die Betreuung in einem familienanalogen Setting statt. Wir wissen, dass durch die ständige Präsenz der fachlichen Betreuung und der damit verbundenen emotionalen Nähe für die Kinder und Jugendlichen die beste Begleitung möglich ist.
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Art der Einrichtung/Maßnahme
Erziehungswohngruppen mit innewohnenden Erziehungsfachkräften nach § 34 SGB VIII.
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Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage dieser Hilfeform ist durch den § 34 SGB VIII gegeben. Demnach soll dieses Betreuungsangebot "entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
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eine Rückkehr in die Familie erreichen oder
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eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten oder
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auf ein selbstständiges Leben vorbereiten."
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Zielgruppe und Indikation
Die EWGs bieten 8 Kindern eine familienanaloge Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Sie ist besonders für jüngere Einzel- und Geschwisterkinder geeignet, die aufgrund ihres Alters und ihres Erfahrungshintergrundes nicht in einer Wechseldienstgruppe betreut werden sollen, da sie ein besonderes Beziehungsangebot benötigen.
Wird in der Hilfeplanung festgestellt, dass
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eine stationäre, familienanaloge Unterbringung erforderlich ist,
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eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geeignet ist,
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eine kontinuierliche und individuelle Betreuung geeignet ist,
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eine Betreuung in einem überschaubaren familiären Rahmen erforderlich ist,
kann eine EWG das geeignete Angebot sein.
Die pädagogischen Fachkräfte der Erziehungswohngruppen An den Bergen nehmen die jungen Menschen in ihre eigene Familie in einem professionellen und familiären Rahmen auf.
Kinder und Jugendliche, gleich in welcher Lebenssituation sie sich befinden, brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Partner und eine verstehende und akzeptierende Umwelt, die sich mit ihnen auseinandersetzt. Günstigenfalls geschieht dies in ihrer Familie. Aus verschiedenen Gründen können nicht alle Kinder in ihrer Herkunftsfamilie leben, wenn deren Wohl in der bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfelds nicht mehr ausreichend sind, um die jungen Menschen in notwendiger Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen, zu versorgen und zu fördern.
Professionelle familienanaloge Fremdbetreuung in einer „Ersatzfamilie“ bietet Möglichkeiten da, wo Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer besonderen Problematik für ihre Entwicklung einen kleinen überschaubaren Rahmen mit festen Bezugspersonen und stabilen Kontakten und zugleich eine professionelle Förderung brauchen. Das ist umso wichtiger, je jünger die Kinder sind.
Die Unterbringung ist dementsprechend mittel- bis langfristig angelegt. Die Verweildauer in der EWG bzw. eine mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie sind vom Entwicklungsprozess des jungen Menschen sowie vom Stabilisierungsprozess der Herkunftseltern abhängig.
Drogenabhängige und psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche können nicht aufgenommen werden.
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Hilfeplanung
Ziel und Auftrag der Leistungen werden nach § 34 SGB VIII, entsprechend dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall vereinbart und im Hilfeplan dokumentiert. Zusammen mit den Mitarbeitern des Jugendamtes, den Erziehungsberechtigten, dem Kind, den Mitarbeitern der EWG und des Trägers soll die gemeinsame Basis für die Betreuung erarbeitet werden.
Der Betreuungsverlauf wird dokumentiert und in Form von Entwicklungsberichten dem Jugendamt in vereinbarten Abständen zugesandt. Die Entwicklungsberichte dienen als Vorlage für die regelmäßigen Hilfekonferenzen.
Weitere Angaben des Verfahrens finden sich im Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) des Trägers.
6. Allgemeine Zielsetzungen
6.1 Förderung der Rückkehr in die Herkunftsfamilie bedeutet:
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in Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den Jugendämtern die Ausgangssituation der Ursprungsfamilien dahingehend zu verändern, dass eine Rückführung der Kinder und Jugendlichen möglich wird
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die Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage von Alltagserleben, Hilfekonferenzen und pädagogischer Arbeit in die Lage zu versetzen, in ihre Ursprungsfamilie zurückkehren
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die Förderung des familiären Umfeldes durch Eltern- und Familienarbeit
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Bearbeitung der Familiengeschichte
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Perspektivklärung
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Vorbereitung und Begleitung der Rückkehr
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Erschließung unterstützender Ressourcen im Sozialraum nach Rückführung
6.2 Die Erziehungswohngruppe als Lebensform und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben bedeutet:
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Schaffung eines neuen, auf lange Sicht angelegten Lebensmittelpunktes
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Beziehungskontinuität
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Kontinuität im Lebensumfeld
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Aufbau neuer sozialer Bezüge
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Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
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Biografiearbeit
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Umfassende Förderung des Kindes
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Förderung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Reflektion im gesamten Betreuungsprozess durch Beteiligung an vielfältigen, altersgemäßen Entscheidungsprozessen
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Schulische Begleitung/Erfüllung der Schulpflicht
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Beratung und Unterstützung in Fragen der allgemeinen Lebensführung
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Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
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Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung
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Entwicklung einer Zukunftsperspektive
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Begleitung und Unterstützung der Verselbstständigungsphase
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Inhalt der Leistungen
7.1 Pädagogik
In der Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch innewohnende Erzieher erfahren die Kinder/Jugendlichen in einem überschaubaren, familienanalogen Rahmen ein konstantes Beziehungsangebot, das ihnen Schutz, Stabilität, Ruhe und Fürsorge vermittelt. Die Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen, zugewandtes, förderndes und forderndes pädagogisches Handeln stärkt die Kinder in ihrer gesamten Persönlichkeit. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an ihren individuellen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten. Sie werden jeweils altersentsprechend gefördert in Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die Kinder erfahren Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemen und bei der Bearbeitung ihrer bisherigen Entwicklungsgeschichte. Soziale und emotionale Beeinträchtigungen können schrittweise abgebaut, Entwicklungsrückstände aufgeholt, Fähigkeiten erweitert, neue Beziehungen aufgebaut und Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen gestärkt werden.
7.2 Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
Der emotionale Bezugspunkt für die Kinder/Jugendlichen bleibt in der Regel die Herkunftsfamilie. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird als unabdingbar für das Gelingen einer Maßnahme betrachtet. Das Miteinander von EWG-Familie und Herkunftsfamilie wird möglichst so gestaltet, dass Konkurrenz und Loyalitätskonflikte für das Kind so gering wie möglich gehalten werden.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die „neue“ Familie nicht die Herkunftsfamilie des Kindes ersetzen, sondern ergänzen soll.
Zu wichtigen Themen der Elternarbeit gehört:
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Kontakt herstellen und, wenn möglich, Miteinbeziehung aller für das Kind
wichtigen Personen aus der Herkunftsfamilie
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Unterstützung der Herkunftsfamilie in der Beziehungsabklärung zu ihrem Kind.
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Angebot zur Reflexion der eigenen Geschichte
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Motivation zu therapeutischen Angeboten und Beratungsmöglichkeiten
(z. B. Motivationsarbeit hinsichtlich Wahrnehmung einer Therapie)
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Stärkung der erzieherischen Kompetenzen der Mitglieder der Herkunftsfamilie
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Erfahrungs- und Informationsaustausch über positive Entwicklungen,
Probleme, erzieherische Schwierigkeiten
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Entwickeln und Organisieren passender Besuchskontakte und Unterstützung
in deren Gestaltung
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Bei Bedarf Betreuung von Umgangskontakten sowie Vor- und Nachbereitung
mit der Herkunftsfamilie und den Kindern/Jugendlichen
Die Erzieher unterstützen dementsprechend eine positive Eltern-Kind-Beziehung durch Vereinbarung von Eltern-Kind-Kontakten, Einladungen der Eltern, regelmäßige Telefonate und Gesprächsangebote. Die pädagogische Leitung begleitet den Prozess bei Bedarf durch Eltern- und Familienberatungsgespräche.
7.3 Kooperationen
Die beteiligten Mitarbeiter arbeiten eng mit den Sorgeberechtigten, den Angehörigen, den sozialen Diensten des Jugendamtes, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, Ärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie den Schulen, Kitas und Horteinrichtungen und Ausbildungsbetrieben zusammen. Eine intensive Kooperation mit den Beteiligten ist aus unserer Sicht eine zwingende Voraussetzung für eine fachlich qualifizierte und flexible Umsetzung des Hilfeangebotes.
Weiterhin wirken wir auch in einige Bereiche des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen hinein. Das heißt für uns:
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Zusammenarbeit durch enge Kontakte zu den Lehrern, Schulpsychologen, Amtsärzten und Sozialarbeitern etc.
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Unterstützen der offenen Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Vereinen
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Einbindung der örtlichen Strukturen in unsere Arbeit durch Einbeziehung und enge Kontakte zu ortsansässigen Betrieben (Bäckerei, Landwirte, Bank etc.) und Institutionen (Polizei, (Jugend-)Feuerwehr, Sportverein etc.)
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Akzeptanzerhöhung unserer Jugendhilfeeinrichtung und der von uns zu betreuenden Klientel durch Engagement in der Gemeinde / Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern.
7.4 Partizipation
Die Einbeziehung der betreuten Kinder und Jugendlichen bei allen, das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen ist ein wichtiges Ziel in der Betreuungsarbeit der Einrichtung. Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Betreuungsprozess fördert die Reifung ihrer Persönlichkeit, die Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen und die Fähigkeit, selbstbestimmt, eigenverantwortlich und sozial handelnd in einer Gemeinschaft zu leben.
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird ihrem Entwicklungsstand angepasst und altersgemäß verständlich gestaltet. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung sind klar, die Betreuten erfahren, in welchen Bereichen sie sich wie beteiligen können und welche Entscheidungsräume sie haben. Diese sind verbindlich und kontinuierlich, damit sich die Kinder und Jugendlichen darauf verlassen können und ihre Wirksamkeit wahrnehmen. Seitens der Gruppenleitung und der Pädagogischen Leitung werden den Mitarbeitern Handlungsempfehlungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe vermittelt.
Die Betreuer der Einrichtung unterstützen und fördern besonders folgende Stufen der Beteiligungsformen:
Mitsprache
Die Möglichkeit der Mitsprache wird seitens der Betreuer bei jeder Gelegenheit vermittelt. Die Kinder und Jugendlichen (sowie deren Eltern) werden angehalten, ihre Anliegen und Wünsche zu äußern. Es werden Möglichkeiten geschaffen, das Mitspracherecht umzusetzen, in Form von Gruppengesprächen, Einzel-Feedback-Gesprächen sowie der schriftlichen Eingabeform.
Mitwirkung
In der Stufe der Mitwirkung können die Beteiligten konkrete Vorschläge einbringen, die auch bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Die Betreuer der Einrichtung sind angehalten, Vorschläge ernst zu nehmen, Gremien zu errichten, bei denen die Vorschläge debattiert, ggf. abgestimmt werden. Wichtig ist hierbei auch eine Motivationsarbeit, so dass ein hohes Maß an Beteiligung der Betreuten an diesem Prozess erreicht werden kann.
Mitbestimmung
Die weitestgehende Intensität ist bei der Mitbestimmung gegeben. Hier wird durch festgeschriebene Rechte Entscheidungskompetenz an die Beteiligten abgegeben. So wird ständig darauf hingearbeitet, dass beispielsweise Arbeitsabläufe der Haushaltsführung durch die Betreuten selbst geregelt und strukturiert werden. Es können feste Vereinbarungen unter großer Mitbestimmung zu den Themen Ausgang, Besuch, Übernachtungen, Feierlichkeiten, Speiseplan etc. getroffen werden.
Ziele der Partizipationsarbeit in der Einrichtung:
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Entwicklung und Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit
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Entwicklung und Stärkung der Demokratiefähigkeit
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Förderung von Identifikationsprozessen
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Entgegenwirken bei sozialen Ausgrenzungsprozessen
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Unterstützung des Dialogs zwischen den Generationen
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Vermittlung unmittelbarer demokratischer Erfahrungen
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Bestätigung für geleistete Arbeit und Leistungsfähigkeit
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Stärkung der Toleranzfähigkeit
7.5 Beschwerdemanagement
Allgemeines
Kritik, Einwände und Beschwerden sollen in unseren Angeboten als Chance zur Weiterentwicklung betrachtet werden. Im Sinne der Partizipation von Kindern und Jugendlichen reagieren wir auf Beschwerden angemessen, zugewandt und verantwortungsbewusst. Wir nehmen Beschwerden offen, ernst und wertschätzend auf, verstehen sie als Anregung und Chance zum Dialog.
Generell begegnen wir Beschwerden, indem wir
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Verständnis zeigen,
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uns Einwände und Bedenken erklären lassen,
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das Kind, den Jugendlichen, den Beschwerdeführer nicht unterbrechen,
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offen zuhören
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nachfragen, bis man weiß, was der Anlass des Einwands ist,
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gemeinsam eine Lösung erarbeiten.
Beschwerdeweg
Jede/jeder verfügt über Wissen zum aktuellen Beschwerdeweg. Jedes Kind/jeder Jugendliche wird bei Einzug bzw. Aufnahme in die jeweilige Gruppe/Wohnform über das Vorgehen einer Beschwerde informiert und erhält die dazugehörigen Formulare.
In Gruppen- bzw. Einzelgesprächen weisen die Betreuer in regelmäßigen Abständen immer wieder auf diesen Weg hin und frischen Wissen darüber auf. Möglich sind auch Aushänge an Gruppenwänden oder schriftliche Mitteilungen. Kinder und Jugendliche sind darüber informiert, welche Beschwerden beschwerdefähig sind und welche nicht. Zu den nicht beschwerdefähigen Aspekten zählen die allgemeinen Gruppenregeln bzw. die Regeln des Zusammenlebens, die bspw. in Gesetzen und/oder Hausordnungen beschrieben sind.
Kinder und Jugendliche haben das Recht und die Möglichkeit sich Hilfe bei Betreuern, anderen Gruppenmitgliedern oder der Leitung zur Beschwerdestellung zu holen.
Der Zugang zum Beschwerdeformular und zum adressierten und frankierten Umschlag muss für jedes Kind und Jugendlichen ohne Umwege sichergestellt sein. Das ausgefüllte Formular wird der/dem zuständigen BeschwerdemanagerIn (siehe Erklärung nächster Absatz) auf dem Postweg zugesandt. Diese/r setzt sich mit der Beschwerde auseinander und gibt der/dem BeschwerdeführerIn innerhalb von max. 14 Tagen telefonische, schriftliche oder persönliche Rückmeldung zum Beschwerdestand.
Ist die Beschwerde beschwerdefähig, erfolgt die Klärung je nach Gegebenheit und Besonderheit, indem lösungsorientierte Gespräche zwischen BeschwerdemanagerIn und BeschwerdeführerIn, und ggf. auch BetreuerIn und Leitung stattfinden, bis hin zur Lösung.
Wichtig ist es, Transparenz zum Vorgehen für Kinder und Jugendlichen zu schaffen sowie den Kontakt zur Thematik und zur Person „BeschwerdemanagerIn“ zu wahren. Kinder und Jugendliche müssen ein Bild von der/dem BeschwerdmanagerIn haben und deren Aufgaben kennen und verstehen. Dies kann über Erläuterungen bei Gruppengesprächen, Einzelgesprächen mit Kindern und Jugendlichen oder durch Aushänge in Gruppen geschehen.
Ablaufdiagramm
Jugendlicher / Kind möchte
sich beschweren
Konflikt soll zuerst mit
der/dem Betreuer/in
versucht werden zu klären
Schriftliches Formular in
Gruppe (mit Hinweis auf
Nicht beschwerdefähige
Anliegen, wie
Haus-/Gruppenregeln)
Beschwerdeformular,
frankierte, adressierte
Umschläge an BM
BM überprüft
die Beschwerde
BM hält Rücksprache mit
Beschwerdeführer/in (Doku)
BM hält Rücksprache mit
Betreuer/in (Doku)
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Klärung
Klärung
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8. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Gemäß § 8a SGB VIII stellt der Träger sicher, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere verpflichtet sich der Träger, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
In Zusammenarbeit mit dem Wohlfahrtsverband "Der Paritätische" wurde ein Verfahrensablauf mit dem Titel "Arbeitshilfe zum Kinderschutz" zur Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung erarbeitet und dient als Arbeitsgrundlage für alle pädagogischen MitarbeiterInnen des Trägers. Beschrieben werden u. a. Verfahrensabläufe und Dokumentationsverfahren bei Kindeswohlgefährdung. Die Arbeitshilfe präzisiert durch verschiedene Richtlinien den Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls. Der Träger S & S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH verpflichtet sich zur Umsetzung dieser Normen. Sollten im stationären Bereich gewichtige Anhaltspunkte bei einem Kind oder Jugendlichen vorliegen, welche eine Kindeswohlgefährdung wahrscheinlich erscheinen lassen, werden die im folgenden Diagramm genannten Personen unter Einhaltung des Dienstweges informiert und hinzugezogen. Die Leitung informiert ggf. die Sorgeberechtigten.
Die Trägeraufsicht wird unter Einbeziehung der Bereichsgeschäftsführung und ggf. Geschäftsführung informiert, siehe folgendes Organigramm:
9. Standort, Räumlichkeiten und Ausstattung
Die EWGs An den Bergen befinden sich in einer sehr schönen Wohngegend in Wilhelmshorst in der Nähe des gleichnamigen Regional-Bahnhofes. Von dort aus besteht die direkte Anbindung nach Berlin. Mit dem Regionalexpress RE7 und der Regionalbahn RB33 besteht die Verbindung nach Potsdam und Berlin in etwa 5 Minuten.
Das großzügige Haus bietet Platz für 8 Kinder und Jugendliche. Für jedes Kind steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind in den Privatbereich der Betreuer integriert. Die Zimmer sind angenehm wohnlich und kindgerecht gestaltet und mit Spielsachen bereichert. Dabei wird sehr auf die Vermeidung von Reizüberflutung geachtet.
Die Zimmer sind altersgerecht eingerichtet und mindestens mit Bett, Tisch / Schreibtisch, Schrank, Regal und guter Beleuchtung ausgestattet. Den Kindern und Jugendlichen stehen neben ihren Zimmern ein gemeinsames Wohn- / Esszimmer sowie ein großer Garten zur Verfügung.
Die Umgebung zeichnet sich durch viel Natur und Wald aus, welche für erleb-nispädagogische Aktivitäten genutzt werden können. Die Grund- und Oberschule Wilhelmshorst sowie die Kita- und Horteinrichtungen sind fußläufig erreichbar (300 und 500 m). Weitere Schulen z.B. in Potsdam sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Es gibt vielfältige Freizeitmöglichkeiten in der Nähe.
10. Personal
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Die erfahrenen innewohnenden Erzieher sind ausgebildete Pädagogen mit den Schwerpunkten Erziehungswissenschaft und Entwicklungspsychologie. Sie agieren in ihrer pädagogischen Arbeit souverän, klar und liebevoll. Sie ermöglicht den Kindern und Jugendlichen vielfältige Erfahrungen und Aktivitäten und begleitet sie fürsorglich, sehr aufmerksam, engagiert und mit hohem Verantwortungsbewusstsein in ihrer Entwicklung.
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Die Erziehungswohngruppe mit innewohnenden Erziehern stellt die intensivste Betreuungsform bei stationären Gruppenangeboten dar. Die Kinder und Jugendlichen leben gemeinsamen Tag und Nacht in einem Haus mit den Erziehern - dem Ehepaar Kühn. Dadurch erleben beide Seiten die jeweils andere in allen Situationen des täglichen Lebens, mit allen schönen Momenten aber auch Konflikten, die der Alltag mit sich bringt.
Durch dieses enge Zusammenleben und die dauerhafte Anwesenheit können die Betreuer ganz gezielt, individuell und intensiv über lange Zeiträume auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen. Konflikte werden nicht durch einen Schichtwechsel unterbrochen. Gerade bei sehr vielschichtigen Problemlagen ist es überdies hilfreich, wenn der Informationsstand nicht zwischen zu vielen Beteiligten ausgetauscht werden muss. Insbesondere langfristige Prozesse können so optimal und stetig begleitet und beeinflusst werden.
Gleichzeitig muss sich das Kind oder der Jugendliche nur an zwei neue Bezugspersonen gewöhnen. Oft fällt es dann insbesondere kleinen Kindern leichter, sich in der neuen Situation zurechtzufinden. Die Kinder erleben Verlässlichkeit und können wieder neu angemessenes Vertrauen zu Erwachsenen finden.
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Urlaubs-und Krankheitsvertretungen werden von pädagogischen Mitarbeitern des Trägers geleistet.
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Der Träger bietet eine 24-Stunden-Rufbereitschaft durch leitende Mitarbeiter an. Die Pädagogische Leitung unterstützt und berät die Erzieher regelmäßig in Beratungs- und Fallgesprächen.
11. Supervision/Fortbildung
Die Teilnahme an Supervision ist für die Mitarbeiterin dienstverpflichtend und findet monatlich statt. Jährlich werden umfangreiche interne Fortbildungen angeboten.
12. Qualität
Die Erziehungswohngruppen An den Bergen (EWGs) mit innewohnenden Erziehungsfachkräften sind eingebunden in das Qualitäts-Management-System (QMS) des Trägers.
Das QMS gewährleistet, dass die beschriebenen Leistungen in Art und Umfang von allen Mitarbeitern in der beschriebenen Form umgesetzt werden. Des Weiteren garantiert es eine Partizipation aller Mitarbeiter an der Fortschreibung der Qualitätsstandards.
Stand: August 2014
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