Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen


Standörtliche Differenzierung



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Standörtliche Differenzierung

m = hochmontane Ausprägung von Blockhalden (mit arktisch-alpin verbreiteten Arten)

t = trockenwarme, sonnenexponierte Gesteinsbiotope

f = kühl-feuchte, absonnige bzw. beschattete Gesteinsbiotope

q = von Quellwasser flächig überrieselte Felsbiotope (auch bei Steinbruchwänden), sofern nicht als Quellbiotop abgrenzbar

Nutzung/Struktur

a = Bodenabbau, Steinbruch, Tagebau in Betrieb (noch in Abbau befindlich)

b = Bodenabbau, Steinbruch, Tagebau aufgelassen (Abbau beendet, aber noch keine naturnahe Entwicklung der Vegetation)

n = naturnahe Entwicklung der Vegetation (bei anthropogener Gesteinsflur)

w = Beweidung (z.B. bei Binnendünen)

v = Verbuschung/Gehölzaufkommen (Gehölzjungwuchs, der keinem anderem Biotoptyp – z.B. BT – zuzuordnen ist)

p = Felspionierrasen (Alysso-Sedion, Sedo albi-Veronicion dillenii): Nicht gesondert abgrenzbare Bestände auf Felssimsen und kleinen Felsköpfen (Kennarten s. 8.7).

s = Felsspaltenvegetation

k = kryptogamenreich (gut entwickelter Bewuchs aus Flechten und/oder Moosen)

Codierungsbeispiel:

RBAts+ = Natürliche Felsflur aus basenarmem Silikatgestein, trockenwarm, mit Felsspaltenvegetation, besonders gute Ausprägung.



7.1 Natürliche Kalkfelsflur (RF) § (FFH*)

Definition: Natürlich entstandene, in Wald oder Offenland gelegene Felsen und Felswände aus Kalk-, Dolomit- und Gipsgestein sowie am Felsfuß gelegene offene Felsschutthalden.

Untertypen:

7.1.1 Natürliche Kalk- und Dolomitfelsflur (RFK): Felsen aus Kalk- und Dolomitgesteinen (vielfach Korallenoolithe des Malm, außerdem Muschelkalk, Kreidekalk, Zechsteindolomit u.a.); teils vegetationsarm, teils kleinflächige Blaugrasrasen (Polygalo amarae-Seslerietum u.ä.), Pionierrasen mit Gesellschaften des Alysso-Sedion (Zusatzmerkmal p), Felsspalten-Gesellschaften (Asplenietum trichomano-ruta-murariae, Asplenio-Cystopteridetum fragilis u.a.; Zusatzmerkmal s). Außerdem verschiedene Moos- und Flechtengesellschaften auf dem Gestein (vgl. Schistidietea apocarpi bei DREHWALD & PREISING 1991, Caloplacion decipientis und auf Felsköpfen vereinzelt bunte Erdflechten-Gesell­schaften des Toninio-Psoretum decipientis, s. DREHWALD 1993).

7.1.2 Natürliche Gipsfelsflur (RFG): Felsen aus Gipsgesteinen (i.d.R. des Zechstein), teils vegetationsarm, teils mit Pflanzengesellschaften wie bei 7.7.1 (z.T. abweichende Ausprägungen, vgl. SCHÖNFELDER 1978).

7.1.3 Natürliche Kalk- und Dolomitschutthalde (RFH): Durch Verwitterung von Felsen, vereinzelt auch durch Hangrutschungen entstandene, unbewaldete Ansammlungen von feinem oder grobem Kalkschutt, selten auch Blockhalden. Teils vegetationsarm, teils Bewuchs mit Gymnocarpietum robertianae, Galeopsietum angustifoliae, Vincetoxicum hirundinaria-Ges., z.T. auch heterogener Pioniervegetation. Auf ruhendem Gesteinsschutt auch Blaugrasrasen (s. 7.1.1).

7.1.4 Natürliche Gipsschutthalde (RFS): Ausprägung aus Gipsgestein, sonst wie 7.1.3.

Kennzeichnende Pflanzenarten:

In Klammern die FFH-relevanten Zusatzmerkmale, für die die jeweilige Art vorwiegend kennzeichnend ist. Die übrigen Arten besiedeln teils Spalten, teils Felsrasen (vgl. auch 8.4.4) und -säume. Typische Moos- und Flechtenarten der o.g. Phanerogamen-Gesellschaften können ebenfalls als Kennarten verwendet werden.

7.1.1: Acinos arvensis (p), Allium senescens ssp. montanum (p), Asplenium ruta-muraria (s), Asplenium scolopendrium (s), Asplenium trichomanes (s), As­plenium viride (s), Biscutella laevigata ssp. guestphalica, Calamagrostis varia, Carex humilis, Cerastium brachypetalum (p), Cystopteris fragilis (s), Dianthus gratianopolitanus, Hieracium spp., Hornungia petraea (p), Poa compressa (p), Polygala amara, Saxifraga tridactylites (p), Sedum spp. (p), Sesleria albicans ssp. albicans, Sisymbrium austriacum, Sisymbrium strictissimum, Teucrium botrys (p), einzelne Arten der Kalkmagerrasen (s. 8.4), Moose und Flechten u.a.

7.1.2: Neben einigen der bei 7.1.1 genannten Arten Festuca pallens, Gypsophila repens und Cardaminopsis petraea.

7.1.3, 7.1.4: Galeopsis angustifolia, Gymnocarpium robertianum, Teucrium botrys, Vincetoxicum hirundinaria u.a., auf absonnigen, feuchten Halden weitere Farne (Arten wie 7.1.1).

Erfassung aus Luftbildern: Gehölzfreie/-arme Felsen gut erkennbar, meist auch natürliche Entstehung aufgrund Struktur und Lage; Felsen in Wäldern bzw. mit dichtem Baumbestand meist nicht oder nur schwer zu identifizieren; Unterscheidung von 7.2 sowie der Untertypen meist mit Hilfe von geologischen Karten möglich; Abgrenzungsschwierigkeiten zu älteren anthropogenen Felsbereichen möglich.

Beste Kartierungszeit: Mitte Mai bis Juli, Biotoptyp jedoch ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Größere, über 1,50 m hohe, von einer Felswand abgerutschte Gesteinsblöcke werden einbezogen (kleinere zu 7.4, falls gesondert erfasst). Zu 7.1.1 auch kleine Kalktufffelsen im Bereich ehemaliger Kalktuffquellen (seltener Sonderfall, rezente Kalktuff-Quellen zu FQ). Naturnah strukturierte Felsanschnitte anthropogenen Ursprungs (z.B. in alten Steinbrüchen) sind bei 7.3 einzuordnen.

Gebüsche in trockenwarmen Felsbereichen (z.B. mit Cotoneaster integerrimus) erhalten den Nebencode BT (s. 2.1). Felsen mit flächigen Blaugrasrasen werden RHB zugeordnet (s. 8.4.4).

§: Natürliche Felsen, die mehr als 1,50 m aus dem Boden ragen, sind ohne Mindestfläche und unabhängig von ihrer Vegetation als offene Felsbildungen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG geschützt, ebenso offene natürliche Block-, Schutt und Geröllhalden (ebd., Nr. 3). Letztere treten in den Kalk-, Dolomit- und Gipsgebieten Niedersachsens grundsätzlich im Zusammenhang mit Felsen auf, so dass sich die Angabe einer Mindestgröße erübrigt. Größere Halden sind vielfach von Schluchtwald-Gesellschaften (s. 1.4), selten auch von trockenwarmem Ahorn-Lindenwald (s. 1.1.3) bewachsen und diesen ebenfalls geschützten Biotoptypen zuzuordnen. Zum geschützten Felsbereich gehören neben Felswand, Felskopf und Schutthalde auch der Felsfuß ohne Gesteinshalde, d.h. ein ca. 1–2 m breiter Streifen am unteren Rand des Felsens sowie Bereiche unterhalb eines Felsüberhanges (Balmen).

Weist ein Waldgebiet zahlreiche Felsen auf, wird es für das Verzeichnis nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG i.d.R. ausreichen, dieses Waldgebiet (so eng wie möglich) abzugrenzen und den Eigentümern gemäß § 24 Abs. 3 (ebd.) mitzuteilen, dass alle in diesem Gebiet gelegenen Felsen geschützt sind. Der Flächenanteil der Felsen und ggf. Halden sollte in % oder m² angegeben werden.

FFH: Kalk- und Gipsfelsen werden insgesamt dem LRT 8210 „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“ zugeordnet, sofern im jeweiligen Felskomplex zumindest teilweise Spaltenvegetation (s) vorhanden ist (dies trifft bei den meisten dieser Felsbereiche zu). Teilflächen mit Pionierrasen (p) gehören zum prioritären LRT 6110 „Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)“. Felsen ohne Felsspaltenvegetation und Pionierrasen, die weitgehend von Blaugrasrasen bewachsen sind, werden dem LRT 6210 angeschlossen (s. 8.4). Die Kalk- und Gipsschuttfluren entsprechen dem prioritären LRT 8160 „Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas".

Da sich die niedersächsischen Kalkfelsen innerhalb Deutschlands am Arealrand befinden, werden auch Felsen mit fragmentarischer Ausprägung der im Interpretation Manual genannten Pflanzengesellschaften einbezogen.

Die LRT der Kalkfelskomplexe (vgl. auch 6210 und 9180) können i.d.R. nicht untereinander abgrenzt werden, so dass ihre jeweilige Flächengröße im Gelände ermittelt werden muss (in m²).

7.2 Natürliche Silikatfelsflur (RB) § (FFH)

Definition: Natürlich entstandene, in Wald oder Offenland gelegene Felsen und Felswände aus Sandstein, Quarzit, Granit und anderen Silikatgesteinen sowie offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden aus diesen Gesteinen.

Untertypen:

7.2.1 Natürliche Felsflur aus basenarmem Silikatgestein (RBA): Felsen und Felswände aus kalkfreiem Sandstein, Granit, Quarzit und anderen basenarmen Silikatgesteinen. Auf Felsköpfen und besonnten Felsbändern stellenweise Deschampsia flexuosa-Calluna vulgaris-Gesellschaft (bei flächiger Ausprägung zu HC, s. 8.1); in Felsspalten z.T. Farnbestände (sehr selten Asplenietum septentrionali-adianti-nigri, häufiger Bestände von Dryopteris carthusiana, Polypodium vulgare oder Asplenium trichomanes); Felsen z.T. auch mit lichten Gehölzbeständen, z.B. aus Birken und Kiefern (s. 1.20.6); auf dem Gestein Moos- und Flechtengesellschaften (vgl. z.B. Racomitrietea heterostichi bei DREHWALD & PREISING 1991, Rhizocarpetea geographici bei DREHWALD 1993).

7.2.2 Natürliche Felsflur aus basenreichem Silikatgestein (RBR): Felsen und Felswände aus kalkhaltigem Sandstein, Diabas, Gabbro, Basalt und anderen basenreichen Silikatgesteinen. Vegetation vermittelt zwischen 7.2.1 und 7.1.1.

7.2.3 Natürliche basenarme Silikatgesteinshalde (RBH): Größere, separat abgrenzbare, waldfreie Block-, Schutt- und Geröllhalden im Harz (im übrigen niedersächsischen Bergland allenfalls fragmentarisch), i.d.R. aus basenarmem Granit, Quarzit oder Hornfels, überwiegend in der montanen bis hochmontanen Stufe. Vegetationskundlich v.a. durch verschiedene Moos- und Flechtengesellschaften (s.o.) auf den Felsblöcken charakterisiert; außerdem u.a. Draht­schmielen-, Heidelbeer- und Waldreitgrasbestände.

Weitere Untergliederung der Untertypen nach Gesteinsarten möglich.



Kennzeichnende Pflanzenarten (s = typische Arten der Felsspalten, Zusatzmerkmal s):

7.2.1 Asplenium adiantum-nigrum (s), Asplenium septentrionale (s), Asplenium trichomanes (s), Calluna vulgaris, Deschampsia flexuosa, Polypodium vulgare (s), Trichomanes speciosum (s), Woodsia ilvensis (s) u.a., zahlreiche Moose und Flechten, z.B. Bartramia spp. (s), Schistostega pennata (s), Umbilicaria spp., Rhizocarpon spp.

7.2.2: wie 7.2.1, außerdem einzelne Arten von 7.1.1 (z.B. Cystopteris fragilis, Asplenium viride), diverse Moose – z.B. Amphidium mougeotii (s) – und Flechten.

7.2.3: Calamagrostis arundinacea, Epilobium collinum, Sedum telephium agg., Teucrium scorodonia, Vaccinium myrtillus u.a., zahlreiche Moose (z.B. Racomitrium lanuginosum) und Flechten.



Erfassung aus Luftbildern: Nicht oder locker bewaldete Felsen sowie Block- und Geröllhalden gut erkennbar, meist auch natürliche Entstehung aufgrund Struktur und Lage; Vorkommen mit dichtem Baumbestand meist nicht oder nur schwer zu identifizieren; Unterscheidung von 7.1 meist mit Hilfe von geologischen Karten möglich; Halden anhand ihrer Struktur gut erkennbar; Unterscheidung basenarmer und basenreicher Silikatgesteine teils mit Hilfe geologischer Karten, teils nur im Gelände möglich.

Beste Kartierungszeit: Mitte Mai bis September, Biotoptyp jedoch ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Felsen mit wechselnden Schichten aus Kalk und Silikat sind nach vorherrschendem Charakter einzustufen oder ggf. anteilig beiden Typen zuzuordnen. Naturnah strukturierte Felsanschnitte anthropogenen Ursprungs (z.B. in alten Steinbrüchen) sind bei 7.4 einzuordnen. Zwergstrauchheiden auf Felsen und am Rand von Blockhalden sind bei ausreichender Größe 8.1 zuzuordnen. Größere, über 1,50 m hohe, von einer Felswand abgerutschte Gesteinsblöcke werden einbezogen. Kleinere Felsblöcke und Findlinge gehören zu 7.5.

§: Natürliche Felsen, die mehr als 1,50 m aus dem Boden ragen, sind ohne Mindestfläche und unabhängig von ihrer Vegetation als offene Felsbildungen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG geschützt, ebenso offene natürliche


Block-, Schutt- und Geröllhalden (ebd., Nr. 3); vgl. weitere Hinweise bei 7.1. Block- und Schutthalden ohne Felsen sind ab ca. 50 m² waldfreier Fläche als geschützt aufzunehmen (Einzelbäume und Baumgruppen innerhalb offener Halden sind einbezogen).

FFH: Silikatfelsen werden insgesamt dem LRT 8220 „Silikatfelsen mit Felsspal-tenvegetation“ zugeordnet, sofern im jeweiligen Felskomplex zumindest teil-

weise Spaltenvegetation (s) vorhanden ist (dabei ist auch auf typische Moose zu achten).

Auf besonnten Felsköpfen sollte auf Pionierrasen geachtet werden, die zum LRT 8230 „Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii“ gehören könnten (Zusatzmerkmal p). Bisher sind von niedersächsischen Felsen keine signifikanten Vorkommen bekannt (Pionierrasen an offenen, felsigen Stellen von Trocken- und Steppenrasen auf Sandstein s. 8.7.2).

Die Halden in den Hochlagen des Harzes (an Schatthängen ggf. auch im unteren montanen Bereich) mit Vorkommen arktisch-alpin verbreiteter Arten (v.a. unter den Flechten, Zusatzmerkmal m) werden dem LRT 8110 „Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe (Androsacetalia alpinae und Galeopsietalia ladani)“ angeschlossen. Block- und Schutthalden der kollinen bis submontanen Stufe werden dem LRT 8150 „Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas“ zugeordnet (Unterschiede zu 8110: an wärmebegünstigten Hängen in tieferen Lagen, thermophile Arten bzw. keine oder wenige Arten mit arktisch-alpiner Verbreitung). Einzelbäume und Baumgruppen innerhalb offener Halden sind einbezogen.

7.3 Anthropogene Kalk-/Gipsgesteinsflur (RG) (§ö) (FFH)

Definition: Aufschlüsse und offene Halden aus Kalk- und Gipsgestein in Steinbrüchen, an Straßenböschungen u.ä.; je nach Alter der Fläche vegetationslos, mit lückiger Pioniervegetation oder von Wald umgeben, selten mit typischer Vegetation naturnaher Fels- und Schuttbiotope.

Untertypen:

7.3.1 Anthropogene Kalk- und Dolomitfelswand (RGK): Durch Gesteinsabbau oder Baumaßnahmen entstandene Felswände aus Kalk- und Dolomitgesteinen; v.a. in Steinbrüchen, kleinflächig auch Böschungen von Wegen, Straßen und Bahntrassen.

7.3.2 Anthropogene Gipsfelswand (RGG): Wie 7.3.1, aber aus Gipsgestein.

7.3.3 Anthropogene Kalk- und Dolomitschutthalde (RGH): Durch Gesteinsabbau oder Baumaßnahmen entstandene Block- und Schutthalden aus Kalk- und Dolomitgesteinen; v.a. in Steinbrüchen, kleinflächig auch Böschungen von Wegen, Straßen und Bahntrassen.

7.3.4 Anthropogene Gipsschutthalde (RGS): Wie 7.3.3, aber aus Gipsgestein.

7.3.5 Sonstige anthropogene Kalk-/Gipsgesteinsflur (RGZ): Meist durch Gesteinsabbau entstandene, mehr oder weniger ebene, vegetationsarme Flächen

aus Kalk-, Gips- und Dolomitgesteinen, z.B. auf der Sohle von Steinbrüchen (offenes Festgestein ohne Lehmauflage).

Vorkommen in Abbauflächen sind durch die Zusatzmerkmale a, b oder n zu kennzeichnen, n ggf. auch bei anderen Ausprägungen (s. 7.0).

Kennzeichnende Pflanzenarten: Bei naturnaher Ausprägung evtl. einzelne der bei 7.1 aufgeführten Arten (ggf. auch Arten von 8.4 und 8.7.1), vielfach
aber auch nur Pioniervegetation aus Arten mit breiterer Standortamplitude.

Erfassung aus Luftbildern: Gehölzfreie/-arme Gesteinsflächen gut erkennbar, meist auch anthropogene Entstehung durch Struktur und Lage; Gebiete in Wäldern oft nicht zu identifizieren; Unterscheidung der Gesteinsarten meist mit Hilfe von geologischen Karten möglich; bei älteren Entwicklungsstadien stellenweise Abgrenzungsschwierigkeiten zu natürlichen Felsen oder Halden.

Beste Kartierungszeit: Mai bis September, aber ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Diese Biotoptypen beinhalten im Wesentlichen nur die vegetationslosen oder lückig bewachsenen Gesteinswände und -flächen. Bereiche, in denen sich z.B. Trockenrasen, Gebüsche oder Ruderalfluren entwickelt haben, sind den entsprechenden Biotoptypen zuzuordnen (8.4, 8.7.1 u.a.).

§: Aufgelassene Bereiche sind im Komplex mit anderen geeigneten Biotoptypen (z.B. Ruderalfluren) bei ausreichender Flächengröße „Ödland“ gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 1 NAGBNatSchG.



FFH: Die Untertypen RGK und RGG können bei naturnaher Entwicklung und Vorkommen von typischer Felsspaltenvegetation (Zusatzmerkmale n und s) dem LRT 8210 „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“ zugeordnet werden (insbesondere im Komplex mit angrenzenden natürlichen Felsen), Teilflächen mit Pionierrasen (p) ggf. dem prioritären LRT 6110 „Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)“. Naturnahe Entwicklungsstadien der Untertypen RGH und RGS können bei Vorkommen typischer Felsschuttvegetation dem prioritären LRT 8160 „Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas" angeschlossen werden.

7.4 Anthropogene Silikatgesteinsflur (RD) (§ö) (FFH)

Definition: Aufschlüsse und offene Halden aus Sandstein und sonstigen Silikatgesteinen in Steinbrüchen, an Straßenböschungen u.ä.; je nach Alter der Fläche vegetationslos, mit lückiger Pioniervegetation oder von Wald umgeben, selten mit typischer Vegetation naturnaher Fels- und Schuttbiotope.

Untertypen:

7.4.1 Anthropogene basenarme Silikatfelswand (RDA): Durch Gesteinsabbau oder Baumaßnahmen entstandene Felswände aus Granit, Quarzit, kalkfreiem Sandstein und anderen basenarmen Silikatgesteinen; v.a. in Steinbrüchen, kleinflächig auch Böschungen von Wegen, Straßen und Bahntrassen.

7.4.2 Anthropogene basenreiche Silikatfelswand (RDR): Wie 7.4.1, aber aus Basalt, Diabas, Gabbro, kalkhaltigem Sandstein, Tonschiefer oder anderen basenreichen Silikatgesteinen.

7.4.3 Anthropogene basenarme Silikatschutthalde (RDH): Durch Gesteinsabbau oder Baumaßnahmen entstandene Block- und Schutthalden aus den bei 7.4.1 aufgeführten Gesteinen; v.a. in Steinbrüchen, kleinflächig auch Böschungen von Wegen, Straßen und Bahntrassen.

7.4.4 Anthropogene basenreiche Silikatschutthalde (RDS): Wie 7.4.3, aber aus den bei 7.4.2 aufgeführten Gesteinen.

7.4.5 Anthropogene Schwermetall-Gesteinsflur (RDM): Steinbrüche und sonstige anthropogene Anschnitte sowie (ggf. abgesehen von Flechten) vegetationsarme Halden aus schwermetallhaltigen Gesteinen oder Schlacken; z.B. am Ram­melsberg bei Goslar (ehemals natürlicher Erzaufschluss, der im Laufe von Jahrhunderten durch Erzabbau und Anlage eines Steinbruches stark verändert wurde) und bei Oberschulenberg im Harz.

7.4.6 Sonstige anthropogene Silikatgesteinsflur (RDZ): Meist durch Gesteinsabbau entstandene, mehr oder weniger ebene, vegetationsarme Flächen aus Silikatgesteinen, z.B. auf der Sohle von Steinbrüchen (offenes Festgestein ohne Sand- oder Lehmauflage).

Kennzeichnende Pflanzenarten: Bei naturnaher Ausprägung evtl. einzelne der bei 7.2 aufgeführten Arten, vielfach aber auch nur Pioniervegetation aus Arten mit breiterer Standortamplitude. Bei 7.4.5 vielfach Vorkommen von Schwermetallflechten (vgl. 8.6).

Erfassung aus Luftbildern: Gehölzfreie/-arme Gesteinsflächen gut erkennbar, meist auch anthropogene Entstehung durch Struktur und Lage; Gebiete in Wäldern oft nicht zu identifizieren; Unterscheidung der Gesteinsarten meist mit Hilfe von geologischen Karten möglich; bei älteren Entwicklungsstadien stellenweise Abgrenzungsschwierigkeiten zu natürlichen Felsen oder Halden.

Beste Kartierungszeit: Mai bis September, aber ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Diese Biotoptypen beinhalten im Wesentlichen nur die vegetationslosen oder lückig bewachsenen Gesteinswände und -flächen. Bereiche, in denen sich z.B. Trockenrasen, Schwermetallrasen, Gebüsche oder Ruderalfluren entwickelt haben, sind den entsprechenden Biotoptypen zuzuordnen.

Vorkommen in Abbauflächen sind durch die Zusatzmerkmale a, b oder n zu kennzeichnen, n ggf. auch bei anderen Ausprägungen (s. 7.0).

§: Aufgelassene Bereiche sind im Komplex mit anderen geeigneten Biotoptypen (z.B. Ruderalfluren) bei ausreichender Flächengröße „Ödland“ gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 1 NAGBNatSchG. In Einzelfällen können kleine Flächen von RDM im Komplex mit entsprechender Vegetation den Schwermetallrasen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG zugeordnet werden.

FFH: Die Untertypen RDA und RDR können bei naturnaher Entwicklung und Vorkommen von typischer Felsspaltenvegetation (Zusatzmerkmale n und s) dem LRT 8220 „Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation“ zugeordnet werden (insbesondere im Komplex mit angrenzenden natürlichen Felsen), Teilflächen mit Pionierrasen (p) ggf. dem LRT 8230 „Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii“. Naturnahe Entwicklungsstadien der Untertypen RDH und RDS können bei Vorkommen typischer Felsschuttvegetation dem LRT 8150 „Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas“ angeschlossen werden. Kleine Flächen von RDM können im Komplex mit Schwermetallrasen dem LRT 6130 „Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae)“ zugeordnet werden (v.a. Schlackenhalden mit Schwermetallflechten).



7.5 Felsblock/Steinhaufen (RE)

Definition: Erratische Blöcke (Findlinge), Großsteingräber, einzelne kleine Felsblöcke (weniger als 1,50 m hoch), Lesesteinhaufen und ähnliche kleine Gesteinshabitate.

Untertypen:

7.5.1 Felsblock/Steinhaufen aus Kalkgestein (REK): vgl. 7.1.1

7.5.2 Felsblock/Steinhaufen aus Gipsgestein (REG): vgl. 7.1.2

7.5.3 Felsblock/Steinhaufen aus Silikatgestein (RES): vgl. 7.2

Weitere Untergliederung nach Entstehung (z.B. Findling, Lesesteinhaufen) möglich.



Erfassung aus Luftbildern: Nur größere, nicht von Vegetation überdeckte Ausprägungen erkennbar.

Beste Kartierzeit: Ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Derartige Kleinstrukturen können bei Biotopkartierungen maßstabsbedingt meist nur in besonderen Fällen erfasst und dargestellt werden (z.B. als Naturdenkmal ausgewiesene Findlinge, Felsblöcke mit Vorkommen gefährdeter Flechtenarten). Wälder und andere Biotope mit zahlreichen Felsblöcken oder Findlingen erhalten den Nebencode RE, ebenso von Gebüschen und ähnlichen Gehölzbeständen bewachsene Lesesteinwälle (Hauptcode z.B. BM).

In vielen Fällen sind Felsblöcke und Steinhaufen Strukturelemente von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen.

Ablagerungen von Bauschutt (Ziegel, Betonreste usw.) sind bei 13.12 einzuordnen, Mauern bei 13.16.

7.6 Offene Binnendüne (DB) § (FFH)

Definition: Vom Wind aufgewehte Sandhügel (Mindesthöhe 0,5 m) im Binnenland, die nur von sehr spärlicher Vegetation bedeckt (Deckungsgrad <10–20%) bzw. völlig vegetationsfrei sind. Auch offene Stellen innerhalb bewaldeter Binnendünengebiete. Als Nebencode außerdem bei Binnendünen mit Rasen- oder Heidevegetation.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Einzelne Arten von Sandtrockenrasen (vgl. 8.3), in Auen z.T. auch lückige Queckenbestände, teilweise Moos- und Flechtenrasen (z.B. Cladonia spp.).

Erfassung aus Luftbildern: In Kombination mit topographischen und geologischen Karten meist gut erkennbar. In Einzelfällen Verwechslung mit anthropogenen Sandaufschüttungen möglich oder Abgrenzungsprobleme zu lückigen Sandtrockenrasen.

Beste Kartierungszeit: Mai bis Juli, aber ganzjährig erfassbar.

Besondere Hinweise: Die Vegetationsarmut von Binnendünen ist vielfach die Folge starker Trittbelastung durch Beweidung oder Erholungsnutzung. Kleine vegetationsarme Bereiche innerhalb von Sandtrockenrasen und -heiden werden nicht gesondert erfasst (Mindestfläche für DB ca. 50–100 m²). Die Erfassungseinheit wird zusätzlich als Nebencode bei allen Vorkommen von Biotoptypen der Heiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen verwendet (s. 8.1, 8.3). Nicht einzubeziehen sind wenig erhöhte Flugsandstandorte innerhalb von Grünland- oder Ackerbereichen.

§: Geschützt als offene Binnendünen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG, ab ca. 100 m² Fläche (ggf. inkl. Teilflächen mit Trockenrasen oder Zwergstrauchheiden). Teilflächen der Binnendünen mit Sandtrockenrasen oder Heiden sind gesondert zu erfassen (s. 8.3, 8.1, 8.8).

FFH: Im Komplex mit Dünenheiden und -rasen werden vegetationsarme Teilflächen den LRT 2310, 2320 oder 2330 zugeordnet (vgl. 8.1, 8.3). Flachwellige und ebene Teilflächen zwischen den oder am Rand der Dünen werden einbezogen.


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