Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen


Erfassung aus Luftbildern



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Erfassung aus Luftbildern: Sichere Zuordnung nur im Gelände möglich (vgl. 9.3). Flutmulden in Auen bei günstigem Befliegungszeitpunkt gut erkennbar.

Beste Kartierungszeit: Mitte Mai bis Mitte Juni (vgl. 9.3).

Besondere Hinweise: Flutrasen mit Halophyten (Trifolium fragiferum, Juncus gerardii, Cotula coronopifolia u.a.) im Bereich der Salz- und Brackmarschen zählen zu den Salzwiesen (s. 3.6.6).

Flutrasen im Bereich von länger überstauten Mulden sind ggf. als temporäre naturnahe Kleingewässer (s. 4.11, 4.20) zu kartieren, insbesondere wenn Wasserpflanzen wie Ranunculus peltatus oder Hottonia palustris auftreten.

Nicht als Grünland genutzte natürliche Flutrasen an Ufern werden wegen geringer Fläche nicht gesondert erfasst (Teil des Gewässers) oder zählen zu 4.11 (an trockenfallenden Ufern)

§: Vorkommen in Auen (inkl. Qualmwasserbereichen) sind als naturnahe regel­mäßig überschwemmte Bereiche von fließenden Binnengewässern (Zusatzmerkmal ü, vgl. Abschnitt I.5), kleine Flutrasen im Bereich von Wiesentümpeln (und sonstigen Stillgewässern mit schwankenden Wasserständen) außerhalb von Auen als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG geschützt. Dies gilt für die meisten Vorkommen der Untertypen GFB und GFF. GFB ist zudem innerhalb des FFH-Gebiets im Biosphärenreservat Elbtalaue vollständig nach dem betr. Gesetz geschützt (s. I.3).

Vorkommen von GF auf anderen Standorten gehören bei ausreichender Flächengröße zu den „sonstigen naturnahen Flächen“ gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 2 NAGBNatSchG. Soweit diese weitergehenden Bestimmungen nicht gelten, ist bei Ausprägungen auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und auf Moor­böden der Umbruch gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG zu unterlassen (Zusatzmerkmale s. 9.0).

FFH: Der Untertyp GFB ist dem LRT 6440 „Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)“ zuzuordnen. Vorkommen von GFF und GFS in den Außendeichsmarschen der Brackwasser-Ästuare gehören zum LRT 1130 „Ästuarien“, fakultativ auch Vorkommen in Süßwassertidebereichen (s. 1.9).



9.5 Artenarmes Extensivgrünland (GE) (§) (§n) (§g)

Definition: Artenarme Wiesen und Weiden auf mehr oder weniger mageren (nicht oder wenig gedüngten), in Auen auch auf von Natur aus nährstoffreicheren Böden. Dominanz von Arten mit geringem Futterwert bzw. geringen Nährstoffansprüchen wie Rotes Straußgras, Ruchgras, Wolliges Honiggras, Rot-Schwingel oder Sauerampfer, auf feuchten Standorten auch von Rasen-Schmiele oder Flatter-Binse. Bei ungepflegten Weiden vielfach Ausbreitung weiterer sog. „Weideunkräuter“ wie z.B. Acker-Kratzdistel. Artenarme Ausprägungen von Cynosurion- und Arrhenatherion-, Arrhenatheretalia- oder Molinio-Arrhenatheretea-Rumpfgesellschaften mit Tendenz zum mesophilen Grünland oder Feuchtgrünland, aber Artenzahl nicht ausreichend (s. 9.1, 9.4). Im Unterschied zu artenarmen Magerrasen (vgl. 8.8) hoher Anteil von Arten des Wirtschaftsgrünlands. Einbezogen sind Brachen solcher Grünlandtypen mit wenig veränderter Artenzusammensetzung.

Untertypen:

9.5.1 Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden (GET): Auf mäßig trockenen bis frischen, grundwasserfernen, meist basenarmen, vorwiegend sandigen, seltener steinigen, lehmigen oder tonigen Böden; ohne Feuchtezeiger.

9.5.2 Artenarmes Extensivgrünland auf Moorböden (GEM): Auf entwässertem Hochmoor- oder Niedermoortorf; teilweise mit Feuchtezeigern.

9.5.3 Artenarmes Extensivgrünland der Überschwemmungsbereiche (GEA): Auf sandigen, lehmigen und tonigen Auen- und Marschböden in Überflutungsbereichen. Meist mit Feuchtezeigern und im Komplex mit Flutrasen, die gesondert zu erfassen sind (vgl. 9.3, 9.4). Dieser Untertyp ist kritisch zu verwenden, da Grünland dieser Standorte aufgrund der Artenzusammensetzung i.d.R. anderen Erfassungseinheiten zuzuordnen ist.

9.5.4 Sonstiges feuchtes Extensivgrünland (GEF): Auf grundwassernahen bzw. staufeuchten, meist basenarmen, vorwiegend sandigen, seltener lehmigen
oder tonigen Mineralböden (Gley, Pseudogley, Marschböden u.ä.) außerhalb von Überschwemmungsbereichen; meist mit Feuchtezeigern.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Agrostis capillaris, Anthoxanthum odoratum, Bromus hordeaceus, Cirsium arvense, Deschampsia cespitosa, Festuca rubra agg., Holcus lanatus, Rumex acetosa. Vielfach wenige weitere Magerkeitszeiger wie Luzula campestris und Rumex acetosella. Bei GEM, GEA und GEF teilweise außerdem einzelne Feuchtezeiger wie insbesondere Juncus effusus (Flatterbinsen-reiche Ausprägungen: Zusatzmerkmal j). V.a. bei GEA auch Ely­mus repens und Festuca arundinacea (sofern keine Flutrasen).

Erfassung aus Luftbildern: Nur im Gelände sicher von artenreicheren Grünlandtypen zu unterscheiden; bei günstigem Befliegungszeitpunkt Feuchtigkeitsstufen differenzierbar; Hinweise auf die Untertypen aufgrund von Lage bzw. Standortangaben in Boden- und geologischen Karten.

Beste Kartierungszeit: Anfang Mai bis Anfang Juni (vor der ersten Mahd bzw. Beginn der Beweidung).

Besondere Hinweise: Entscheidend für die Einordnung des Grünlands ist die Artenzusammensetzung, nicht die aktuelle Intensität der Mähwiesen- oder Wei­denutzung. Dementsprechend ist auch relativ extensiv genutztes Grünland zu 9.6 zu stellen, wenn die Standorte nährstoffreich sind und typische Arten des Intensivgrünlands dominieren.

Oft ist die Nutzungsgeschichte verantwortlich für die Artenarmut von heute relativ extensiv genutztem Grünland (geringe Artenvielfalt in der Samenbank und in Kontaktbiotopen, z.B. aufgrund früherer Ackernutzung oder Abtorfung). In anderen Fällen ist sie durch fehlende oder unzureichende Düngung auf von Natur aus nährstoff- und basenarmen Böden bedingt (übermäßige Aushagerung durch Pflegemahd).

§: Der Untertyp GEA wird in Biotopkomplexen mit artenreicherem Auengrünland bzw. Flutrasen den naturnahen regelmäßig überschwemmten Bereichen von fließenden Binnengewässern gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG zugeordnet. Sonstige Vorkommen von GE gehören bei ausreichender Flächengröße zu den „sonstigen naturnahen Flächen“ gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 2 NAGBNatSchG. Soweit diese weitergehenden Bestimmungen nicht gelten, ist bei Ausprägungen auf erosionsgefährdeten Hängen (v.a. GETe), in Überschwemmungsgebieten (GEA), auf Standorten mit hohem Grundwasserstand (GEFh) und auf Moorböden (GEM) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG der Umbruch zu unterlassen (vgl. 9.0).

FFH: Eventuelle Vorkommen in den Außendeichsmarschen der Brackwasser-Ästuare gehören zum LRT 1130 „Ästuarien“, fakultativ auch Vorkommen in Süßwassertidebereichen (s. 1.9).



9.6 Artenarmes Intensivgrünland (GI) (§g)

Definition: Mehr oder weniger artenarmes, von nährstoffbedürftigen Süßgräsern und/oder Kräutern dominiertes Grünland auf unterschiedlichen Standorten; intensiv genutzt und/oder stark gedüngt. Meist Dominanz von Gräsern wie Wiesen-Fuchsschwanz, Glatthafer, Weidelgras und Gewöhnlichem Rispengras. Zu den häufigsten Zweikeimblättrigen gehören Gewöhnlicher Löwenzahn, Kriechender Hahnenfuß und Weiß-Klee, in Mähwiesen auch Wiesen-Kerbel. Artenarme Ausprägungen von Cynosurion-, Arrhenatherion-, Arrhenatheretalia- oder Molinio-Arrhenatheretea-Rumpfgesellschaften, auf feuchten Standorten z.T. auch nutzungsbedingte Flutrasen. Auf Intensivweiden außerdem Übergänge zu Trittrasen (Lolio-Plantaginetum). Einbezogen sind Brachen solcher Grünlandtypen mit wenig veränderter Artenzusammensetzung. Keine „Grasäcker“ (s. 9.7). Kriterien von 9.1 bis 9.5 nicht erfüllt (Fehlen bzw. geringer Anteil entsprechender Kennarten).

Untertypen:

9.6.1 Intensivgrünland trockener Mineralböden (GIT): Auf mäßig trockenen bis frischen, grundwasserfernen, sandigen, lehmigen und tonigen Böden; ohne Feuchtezeiger.

9.6.2 Intensivgrünland auf Moorböden (GIM): Auf entwässertem Hochmoor- oder Niedermoortorf; teilweise mit Feuchtezeigern.

9.6.3 Intensivgrünland der Überschwemmungsbereiche (GIA): Auf sandigen, lehmigen und tonigen Auen- und Marschböden in Überflutungsbereichen. Meist mit Feuchtezeigern und im Komplex mit Flutrasen, die gesondert zu erfassen sind (vgl. 9.3, 9.4).

9.6.4 Sonstiges feuchtes Intensivgrünland (GIF): Auf grundwassernahen bzw. staufeuchten, meist basenarmen, vorwiegend sandigen, seltener lehmigen
oder tonigen Mineralböden (Gley, Pseudogley, Marschböden u.ä.) außerhalb von Überschwemmungsbereichen; oft mit Feuchtezeigern.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Alopecurus pratensis, Anthriscus sylvestris, Arrhenatherum elatius, Dactylis glomerata, Festuca pratensis, Lolium perenne, Phleum pratense, Plantago major, Poa pratensis, Poa trivialis, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Stellaria media, Taraxacum officinale agg., Trifolium repens u.a.; teilweise auch Flutrasenarten wie v.a. Alopecurus geniculatus und Agrostis stolonifera.

Erfassung aus Luftbildern: Nur im Gelände sicher von artenreicheren Grünlandtypen zu unterscheiden; bei günstigem Befliegungszeitpunkt Feuchtigkeitsstufen differenzierbar; Hinweise auf die Untertypen aufgrund von Lage bzw. Standortangaben in Boden- und geologischen Karten.

Beste Kartierungszeit: Anfang Mai bis Anfang Juni (vor der ersten Mahd bzw. Beginn der Beweidung).

Besondere Hinweise: Die Untertypen werden vorrangig nach den Standorten unterschieden, da sich diese aufgrund intensiver Nutzung nur teilweise auf das Pflanzenarteninventar auswirken, so dass Zeigerarten weitgehend fehlen.

Flutrasen sind nur dann bei 9.6 einzuordnen, wenn sie durch intensive Nutzung bedingte Ausprägungen außerhalb von Überflutungsbereichen bzw. auf überdüngten Moorböden sind (vgl. 9.4). Grünland häufig überfluteter Bereiche von Auen und Flussmarschen mit hohem Anteil von Flutrasenarten zählt auch bei geringer Artenzahl und relativ intensiver Nutzung zu 9.4.2.

§: Bei Vorkommen auf erosionsgefährdeten Hängen (v.a. GITe), in Überschwemmungsgebieten (GIA), auf Standorten mit hohem Grundwasserstand (GIFh) und auf Moorböden (GIM) ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG der Umbruch zu unterlassen (vgl. 9.0).

FFH: Vorkommen in den Außendeichsmarschen der Brackwasser-Ästuare gehören zum LRT 1130 „Ästuarien“, fakultativ auch Vorkommen in Süßwassertidebereichen (s. 1.9).



9.7 Grünland-Einsaat (GA) (§g)

Definition: Neueinsaaten hochproduktiver Grassorten bzw. durch häufigen Umbruch mit Neueinsaat oder Herbizideinsatz stark gestörte Grünlandflächen („Grasäcker“); meist sehr artenarm.

Untertypen: Bei Bedarf ist eine Untergliederung nach Standorten wie bei 9.6 möglich.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Festuca pratensis, Lolium multiflorum, Lolium perenne, Phleum pratense, seltener andere Süßgräser dominant; zusätzlich Störungszeiger wie Elymus repens, Poa annua oder Stellaria media, auf nassen Standorten häufig auch vorübergehend Ausbreitung von Alopecurus geniculatus.

Erfassung aus Luftbildern: Junge Einsaaten aufgrund des Reihenwuchses der Gräser gut von anderem Grünland unterscheidbar, aber Verwechslung mit Äckern möglich.

Beste Kartierungszeit: Anfang Mai bis Anfang Juni (vor der ersten Mahd bzw. Beginn der Beweidung).

Besondere Hinweise: Ältere Einsaaten mit größerer Vielfalt an Grünlandarten zählen nicht zu 9.7.

§: Bei Vorkommen auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und auf Moorböden ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG ein erneuter Umbruch zu unterlassen (vgl. 9.0).



9.8 Sonstige Weidefläche (GW)

Definition: Flächen mit starkem Viehbesatz, die vegetationslos oder nur spärlich bewachsen sind bzw. deren Grasnarbe ständig sehr kurz gefressen oder zerwühlt wird. Beispielsweise intensiv genutzte Schweine- oder Geflügelweiden, kleinflächige Standweiden mit (z.T. ganzjährig) hohem Besatz von Pferden, Schafen, Damwild u.a., i.d.R. mit Zufütterung.

Kennzeichnende Pflanzenarten: v.a. Arten der Trittrasen wie Lolium perenne, Plantago major, Poa annua, Polygonum aviculare oder Matricaria discoidea, außerdem Segetal- und Ruderalarten wie Chenopodium spp., Cirsium arvense, Sonchus spp., Stellaria media oder einzelne Arten der Zwergbinsen- oder Zweizahn-Gesellschaften wie Juncus bufonius, Gnaphalium uliginosum, Persicaria spp.

Erfassung aus Luftbildern: Meist zu erkennen.

Besondere Hinweise: Ganzjährig vegetationslose Flächen sind 7.9, Teilbereiche nasser Weiden mit gut ausgeprägten Zwergbinsen-Gesellschaften 5.3 zuzuordnen. Intensivweiden mit typischer Grünlandvegetation sind bei 9.6 oder 9.7 einzuordnen. Weideflächen von Zoos, Tierparks u. dgl. werden unter 12.10 erfasst.

10 Trockene bis feuchte STAUDEN- UND RUDERALFLUREN

Ungenutzte Sukzessionsflächen mit ein- und/oder mehrjährigen, überwiegend krautigen Vegetationsbeständen auf trockenen bis feuchten, teils naturnahen, teils anthropogenen oder anthropogen stark veränderten Standorten.



10.0 Zusatzmerkmale

Ausprägung

+ = besonders gute Ausprägung (hohe Artenvielfalt).

– = artenarme Ausprägung

Durchschnittlich ausgeprägte Ruderalfluren erhalten kein Bewertungssymbol.



Lage/(frühere) Nutzung

ü = Lage im Überschwemmungsbereich

u = Bodenabbauflächen (Steinbrüche, Sandgruben usw.)

b = Acker- und Grünlandbrachen (ehemals landwirtschaftlich genutzt)

x = Lage in Industrie-, Verkehrs- oder Siedlungsbereichen

w = beweidet (meist Teilflächen ungepflegter Extensivweiden)

z = sonstige Sukzessionsflächen

k = an Böschungen von Terrassenkanten (im Bereich terrassierter Hänge des Hügel- und Berglands)

q = kulturhistorische Reliefveränderung (z.B. Wallanlagen, Hügelgräber)

Die Lage innerhalb bestimmter Nutzungstypen ergibt sich aus der Kombination der Erfassungseinheiten (z.B. URT/OVE = trockene Ruderalflur im Bahnhofsbereich).



Struktur:

1 = niedrigwüchsige, oft lückige Bestände

2 = mosaikartiger Wechsel hoch- und niedrigwüchsiger Bestände

3 = hochwüchsige, meist dichte Bestände

v = gehölzreiche Ausprägung (vorwiegend Jungwuchs von Bäumen; bei Gebüschen bzw. altem Baumbestand aber stattdessen entsprechender Gehölztyp, z.B. BR).

Codierungsbeispiel:

URTu2+ = Ruderalflur trockenwarmer Standorte in Bodenabbaufläche, mosaikartiger Wechsel hoch- und niedrigwüchsiger Bestände, besonders gute Ausprägung.



Untergruppe: Naturnahe bis halbnatürliche Staudenfluren

Vegetationsbestände aus Saum- bzw. Hochstauden (inkl. Gräser und Farne) auf nährstoffarmen bis nährstoffreichen, trockenen bis feuchten, nicht oder wenig anthropogen veränderten Standorten (außer Kahlschläge und andere Waldlichtungsfluren, s. 1.25); ausgenommen sind Dominanzbestände von Neo­phyten.



10.1 Gras- und Staudenflur trockener, magerer Standorte (UT) (§) (§n) (FFH)

Definition: Mittelhohe bis hochwüchsige Staudenfluren trockener, basenarmer bis kalkreicher, mehr oder weniger nährstoffarmer Standorte, meist an Waldsäumen, Wegrändern oder auf alten Brachen. Außerdem „Altgrasbestände“ derartiger Standorte.

Untertypen:

10.1.1 Gras- und Staudenflur trockener, basenarmer Standorte (UTA): Auf basen- und nährstoffarmen Sand-, Kies-, Lehm- und Silikatstandorten. Vorkommen von Arten der Saumgesellschaften kalkarmer Standorte (Melampyrion pratensis).

10.1.2 Gras- und Staudenflur trockener, basenreicher Standorte (UTK): Auf Kalk- und Gipsstandorten, seltener auf basenreichen Sand-, Lehm- und Lössböden. Vorkommen von Arten thermophiler Säume (Geranion sanguinei, einige Gesellschaften des Trifolion medii).

Kennzeichnende Pflanzenarten:

10.1.1: Hieracium spp., Holcus mollis, Melampyrum pratense, Solidago virgaurea, Teucrium scorodonia u.a.; oft auch einzelne Arten der Borstgras- oder Sandtrockenrasen (z.B. Lathyrus linifolius).

10.1.2: Anemone sylvestris, Anthericum liliago, Bupleurum falcatum, Bupleurum longifolium, Campanula persicifolia, Coronilla coronata, Geranium sanguineum, Inula salicina, Laser trilobum, Laserpitium latifolium, Melampyrum cristatum, Origanum vulgare, Peucedanum cervaria, Polygonatum odoratum, Serratula tinctoria, Silene nutans, Tanacetum corymbosum, Thalictrum minus, Vicia tenuifolia, Vincetoxicum hirundinaria u.a.

Erfassung aus Luftbildern: Zur sicheren Unterscheidung von z.B. Trockenrasen oder halbruderalen Staudenfluren Geländebegehung erforderlich.

Beste Kartierungszeit: Juni bis Juli.

Besondere Hinweise: Staudenreiche Ausprägungen von Trockenrasen sind den Biotoptypen von Obergruppe 8 zuzuordnen. Nicht gesondert abgrenzbare Vorkommen von Saumarten im Gehölzmantel von Wäldern gehören zu 1.24.

§: UTK ist in den meisten Fällen Teil von gesetzlich geschützten Biotopkomplexen aus Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte sowie Trockenrasen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG, UTA nur in Einzelfällen. In anderen Fällen können derartige Gras- und Staudenfluren (bei ausreichender Flächengröße eines geeigneten Biotopkomplexes) Teil von „sonstigen naturnahen Flächen“ gemäß § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG sein.

FFH: UTK kann im Biotopkomplex verschiedenen LRT angeschlossen werden (9150, 9170, 6210 u.a.), UTA nur in Einzelfällen.

10.2 Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UM) (§n)

Definition: Mittelhohe bis hochwüchsige Staudenfluren auf frischen, mäßig nährstoffreichen Standorten, meist an Waldsäumen, Wegrändern oder auf alten Brachen. Außerdem „Altgrasbestände“ derartiger Standorte. Nitrophile Arten und Feuchtezeiger fehlen oder haben nur geringe Anteile.

Untertypen:

10.2.1 Adlerfarnflur auf Sand- und Lehmböden (UMA): Dominanzbestände von Adlerfarn auf basenarmen Sand-, Lehm- und Silikatstandorten; oft Sukzessionsstadien von Borstgrasrasen und Heiden auf lehmigen Sanden oder Silikatstandorten des Berglands. Ausgenommen sind Vorkommen in Moordegenerationsstadien (s. 6.9.1).

10.2.2 Sonstige Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UMS): Gras- und Staudenfluren auf mäßig nährstoffreichen Sand-, Lehm- und Silikatstandorten. Teil­weise Vorkommen von Arten mesophiler Säume (Trifolion medii). Nur sehr kleinflächige Vorkommen, da derartige Standorte meist eutrophiert sind (s. UH).

Kennzeichnende Pflanzenarten:

10.2.1: Pteridium aquilinum

10.1.2: Arten des mesophilen Grünlands, der Schlagfluren und mesophiler Säume wie Agrimonia eupatoria, Agrimonia procera, Dactylis glomerata, Daucus carota, Fragaria vesca, Senecio jacobaea, Senecio ovatus, Stellaria holostea, Trifolium medium, Vicia cracca u.a., im Harz u.a. auch Chaerophyllum aureum, Senecio hercynicus.

Erfassung aus Luftbildern: UMA nach Stichproben im Gelände evtl. zuzuordnen, übrige Ausprägungen nur im Gelände zu erkennen.

Beste Kartierungszeit: Juni bis Juli.

Besondere Hinweise: Staudenreiche Brachen des mesophilen Grünlands
oder von Bergwiesen mit noch hohem Anteil typischer Grünlandarten sind 9.1 bzw. 9.2 zuzuordnen. Nicht gesondert abgrenzbare Vorkommen von Saumarten im Gehölzmantel von Wäldern gehören zu 1.24.

§: In Einzelfällen können derartige Gras- und Staudenfluren (bei ausreichender Flächengröße eines geeigneten Biotopkomplexes) Teil von „sonstigen naturnahen Flächen“ gemäß § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG sein.



10.3 Feuchte Hochstaudenflur (UF) (§) (§n) (FFH)

Definition: Hochstaudenfluren an Ufern, feuchten Waldrändern und auf feuchten Brachen. Einbezogen sind Vegetationsbestände mit kleinflächiger Vergesellschaftung von Hochstauden, Röhrichten, sonstigen hochwüchsigen Gräsern und Nitrophyten, wie sie v.a. an Flussufern häufig auftreten.

Untertypen:

10.3.1 Uferstaudenflur der Stromtäler (UFT): Ausprägungen auf vorwiegend lehmigen oder sandigen Böden in den größeren Flusstälern des Tief- und Hügellands mit Vorkommen typischer Stromtalpflanzen (z.B. Gelbe Wiesenraute, Fluss-Greiskraut, Langblättriger Ehrenpreis). Vorwiegend Gesellschaften des Calystegion sepii bzw. Senecion(ion) fluviatilis, oft durchsetzt von Gesellschaften bzw. Arten der Bidentetea tripartitae, Phragmitetea, des Aegopodion podagrariae und des Agropyro-Rumicion. Oft hoher Anteil von Neophyten.

10.3.2 Hochstaudenreiche Flussschotterflur (UFS): In feuchteren Bereichen der Schotterfluren der Flüsse im Harzvorland (v.a. Oder, Innerste und Oker), kleinflächig auch im Harz; Pflanzengesellschaften ähnlich wie bei 10.3.3, aber andere Artenkombinationen (vgl. auch DIERSCHKE et al. 1983); oft Beimischung von Arten trockener Ruderalfluren (Dauco-Melilotion).

10.3.3 Bach- und sonstige Uferstaudenflur (UFB): Staudenfluren aus Echtem Mädesüß, Kohldistel, Wasserdost, Zottigem Weidenröschen, Gewöhnlicher Pestwurz u.a., vorwiegend an kleineren Fließgewässern (ohne Schotterfluren), Stillgewässern und Gräben. Stromtalpflanzen fehlen i.d.R., vielfach auch frei von Neophyten. V.a. Gesellschaften des Filipendulion, außerdem Phalarido-Petasitetum hybridi.

10.3.4 Feuchte montane Hochstaudenflur (UFM): Waldrandbereiche, Ufersäume und Waldlichtungen im Harz mit für (hoch-)montane Regionen typischen Hochstaudenfluren (Adenostyletalia), gekennzeichnet durch Alpen-Milchlattich, Platanenblättrigen Hahnenfuß, Alpen-Frauenfarn u.a.

10.3.5 Sonstiger feuchter Hochstauden-Waldsaum (UFW): Hochstaudenfluren an Innen- und Außenrändern feuchter Wälder mit Arten wie Wasserdost, Kohldistel, Wald-Engelwurz; v.a. Gesellschaften des Filipendulion, vielfach im Komplex mit Gesellschaften des Aegopodion. Ausgenommen sind Waldsäume im Kontakt zu Gewässern sowie Ausprägungen mit montanen Arten (s. vorgenannte Untertypen).

10.3.6 Sonstige feuchte Staudenflur (UFZ): Arten und Gesellschaften wie 10.3.3 und 10.3.5, aber auf Brachflächen abseits von Ufern und Waldrändern. Im Unterschied zu NSS (5.1.6) keine nassen, sumpfigen Standorte, im Unterschied zu UHF (10.4.1) allenfalls geringer Anteil von Eutrophierungs- oder Störzeigern.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Angelica sylvestris, Calystegia sepium, Carduus crispus, Chaerophyllum hirsutum, Cuscuta europaea, Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Filipendula ulmaria, Geranium palustre, Hypericum tetrapterum, Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, Petasites hybridus, Stachys palustris, Valeriana officinalis agg. u.a.

10.3.1 außerdem: Angelica archangelica, Brassica nigra, Chaerophyllum bulbosum, Cucubalus baccifer, Euphorbia palustris, Inula britannica, Leonurus marrubiastrum (Mittelelbe), Scutellaria hastifolia, Senecio paludosus, Senecio sarracenicus, Sonchus palustris, Thalictrum flavum, Pseudolysimachion longifolium, Urtica dioica ssp. galeopsifolia; vielfach diverse Neophyten beigemischt (z.B. Aster lanceolatus, Helianthus tuberosus, Impatiens glandulifera) u.a.

10.3.2 außerdem für trockene Kiesböden typische Ruderalarten wie Melilotus spp., Verbascum spp.

10.3.4 außerdem Athyrium distentifolium, Chaerophyllum hirsutum, Cicerbita alpina, Digitalis grandiflora, Geranium sylvaticum, Petasites albus, Peucedanum ostruthium, Polemonium caeruleum, Ranunculus platanifolius, Senecio hercynicus.



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