1 RL 2011/92/EU d. Europ. Parlamentes u. d. Rates v. 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, zuletzt geändert durch RL 2014/52/EU v. 16.4.2014
1 Für Übersichtskartierungen mit Schwerpunkt auf der Luftbildinterpretation wurde ein bundesweiter Schlüssel der Biotop- und Nutzungstypen erarbeitet (aktuelle Fassung: ARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ DER LANDESÄMTER, LANDESANSTALTEN UND LANDESUMWELTÄMTER, ARBEITSKREIS „LANDSCHAFTSERKUNDUNG“, 2002)
1 Dominant sind die Arten mit dem jeweils höchsten Deckungsgrad innerhalb der jeweiligen Vegetationsschicht, sofern ihr Deckungsgrad deutlich höher ist als derjenige der übrigen Arten. Es handelt sich um bestandsprägende bzw. aspektbildende Arten, die entweder auf der gesamten Biotopfläche oder auf erheblichen Teilflächen deutlich vorherrschen. Bei auffälligem Aspektwechsel können somit auch mehrere Arten pro Schicht des Biotops als dominant aufgeführt werden.
1 Baumarten, die nicht zur natürlichen Waldvegetation (inkl. der Pionier- und Übergangsstadien) des betreffenden Standorts gehören; Baumarten, die im jeweiligen Naturraum keine autochthonen Vorkommen haben, selbst wenn sie heute vollständig eingebürgert sind (gebietsfremde Baumarten bzw. Fremdholz).
1 Stellenweise auch in mesophilen Laubwäldern. Im Zweifelsfall ist die Krautschicht ausschlaggebend.
1 Selten und sehr kleinflächig gibt es als Relikte historischer Waldnutzungsformen auf bodensauren Standorten auch reine Hainbuchenbestände (ohne Eichen), die dann hier einbezogen werden.
1 Bei FFH-Gebieten sollte die endgültige Entscheidung darüber, welcher LRT in solchen Fällen Erhaltungsziel ist, in einem Erhaltungs- und Entwicklungsplan getroffen werden. Ein hinsichtlich Flächengröße, qualitativer Ausprägung und geographischer Verteilung günstiger Erhaltungszustand des LRT 9190 muss gewährleistet werden.
1 Bei FFH-Gebieten sollte die endgültige Entscheidung darüber, welcher LRT in solchen Fällen Erhaltungsziel ist, in einem Erhaltungs- und Entwicklungsplan getroffen werden. Ein hinsichtlich Flächengröße, qualitativer Ausprägung und geographischer Verteilung günstiger Erhaltungszustand der LRT 9160 und 9170 muss gewährleistet werden.
1 Zu den Ästuaren werden im vorliegenden Kartierschlüssel grundsätzlich die tidebeeinflussten Unterläufe der Flüsse gerechnet. Der LRT 1130 umfasst davon obligatorisch nur die Brackwasserabschnitte (s. Obergruppe 3).
1 Die Grauerle ist dort nach GARVE (2004) als eingebürgerter Neophyt einzustufen, auch wenn der Status nicht völlig geklärt ist (vgl. DIERSCHKE et al. 1983, GARVE 2007). Die Zuordnung der Bestände zum Alnetum incanae (s. PREISING et al. 2003) ist fragwürdig (vgl. auch MAST 1999).
2 Ein wesentlicher Grund für das Fehlen typischer Waldarten ist auch, dass es sich meist nicht um alte Waldstandorte handelt.
1 Der Begriff „(ein)heimisch“ wird im Kartierschlüssel im Sinne von im jeweiligen Naturraum bzw. in Niedersachsen „ursprünglich heimisch“ (indigen oder autochthon) verwendet.
1 Practical Salinity Units (die Werte werden teilweise noch mit ‰ bezeichnet)
1 Die Grenze von 20 m beruht auf einer bundesweiten Vorgabe zur Abgrenzung des LRT 1160. Im Küstenmeer reicht die euphotische Zone infolge stärkerer Wassertrübung meist nicht so weit.
1 Gemeint ist eine Vegetation aus Makrophyten (Blütenpflanzen, Makroalgen). Mikroalgen (z.B. Kieselalgen) kommen auf gesamter Fläche vor.
2 Entspricht der LAT-Linie (Lowest Astronomical Tide).
1 Grundsätzlich kann es auch natürliche Barrieren geben, unter den heutigen Rahmenbedingungen aber meist nur temporär (z.B. Biberdämme, Holzverklausungen, Hangrutsche).
1 Grundsätzlich kann es auch natürliche Barrieren geben (s. 4.4).
1 jeweils zutreffender Untertyp und ggf. Zusatzmerkmal
1 Da die Bezeichnung Magnopotamion und auch der bei PREISING et al. (1990) aufgeführte Verband Potamion lucentis heute ungebräuchlich sind, wird der Verband Potamogetonion pectinatinunmehr als synonym angenommen, da zu diesem die Gesellschaften der im Interpretation Manual genannten Laichkrautarten gezählt werden (vgl. RENNWALD 2000).
1,2 jeweils zutreffender Untertyp und ggf. Zusatzmerkmal
2
1 Die Kleinart nigrescens kann evtl. als regionale Kennart von Borstgrasrasen eingestuft werden.
1 Bei aufgrund bedeutender Orchideenvorkommen prioritären Ausprägungen werden i.d.R. nur Teilflächen mit einer Deckung wacholderreicher Gebüsche >25–30 % zu 5130 gestellt.
1 Grünland mit fakultativen Halophyten wie Hordeum secalinum oder Ranculus sardousauf tonigen, basenreichen Böden des Binnenlands gehört nicht zu GMM (bei hinreichender Artenzahl je nach Ausprägung zu GMF, GMK oder GMS).
1 So kann z.B. Cynosurus cristatus auch in typischen artenreichen Mähwiesen zahlreich vertreten sein (v.a. auf basenreichen Standorten), obwohl sie namengebende Kennart des Cynosurion ist.
1 Die Gesellschaftszugehörigkeit der niedersächsischen Alchemilla-Arten ist noch unzureichend bekannt. Die Mehrzahl der nachgewiesenen Arten hat aber ihren Verbreitungsschwerpunkt in Bergwiesen.
2 Vorkommen von Schlangen-Knöterich und Trollblume außerhalb von Feuchtgrünland (Molinietalia) sind ebenfalls ein Kriterium für die Einstufung als Bergwiese.
11 Seggen:Arten der Gattung Carex; Binsen (einschließlich Simsen): Arten der Gattung Juncus, außerdem Sumpfbinsen oder -simsen (Eleocharis) und Wald-Simse (Scirpus sylvaticus); Hochstauden: Hochwüchsige, mehrjährige, zweikeimblättrige Pflanzen, die regelmäßig Höhen von 1 m und mehr erreichen können (im genutzten Grünland aber meist kleiner).
2 Die basenarmen Ausprägungen von Pfeifengraswiesen bzw. nährstoffarmen Nasswiesen werden heute nicht mehr zum Moliniongestellt, sind aber Pfeifengraswiesen im Sinne des LRT 6410.
1 Evtl. kleinflächig und in abweichender Ausprägung auch noch im Drömling (in letzter Zeit nicht mehr bestätigt). Vorkommen der Kennarten in weiteren Landesteilen liegen innerhalb anderer Biotoptypen (z.B. GNK, GNR).