1.8 Hartholzauwald (WH) § FFH
Definition: Eichen- und Edellaubholzmischwälder regelmäßig oder gelegentlich überfluteter, nährstoffreicher Standorte in Auen größerer Flüsse (v.a. auf Auengley und Vega); sehr selten auch in Flussmarschen. Vorherrschende Baumarten meist Stiel-Eiche und/oder Esche, z.T. auch Ulmen; einschließlich infolge wasserbaulicher Maßnahmen (z.B. Eindeichung) nicht mehr überfluteter Bestände, sofern sie aufgrund feuchter, nährstoffreicher Standorte noch eine auwaldtypische Vegetation aufweisen. In der Krautschicht dominieren anspruchsvollere Arten. Typisch sind eine Mischung aus Arten mesophiler Laubwälder mit Feuchte- und Nährstoffzeigern sowie eine gut ausgeprägte Strauchschicht.
Untertypen:
1.8.1 Hartholzauwald im Überflutungsbereich (WHA): Im Überschwemmungsbereich der Flüsse, auch eingedeichte Standorte mit starkem Qualmwassereinfluss; Querco-Ulmetum (bzw. Fraxino-Ulmetum laevis-minoris), artenärmere Eichen-Eschen- und Eichen-Auwälder (v.a. auf sandigen Auenböden).
1.8.2 Auwaldartiger Hartholzmischwald in nicht mehr überfluteten Bereichen (WHB): Auwaldartige Bestände in eingedeichten, oder aus anderen Gründen nicht mehr (unmittelbar) überfluteten, aber feuchten Bereichen der Flussauen und -marschen, ohne oder mit geringem Qualmwassereinfluss. Gesellschaften wie 1.8.1 einschließlich der Übergänge zum Stellario-Carpinetum (meist stachyetosum oder corydaletosum).
1.8.3 Tide-Hartholzauwald (WHT): Auf höhergelegenen, zeitweilig überfluteten Marschböden im Außendeichsbereich der Ästuare (tidebeeinflusste Unterläufe der Flüsse1). In Niedersachsen sind keine naturnahen Bestände auf alten Waldstandorten erhalten geblieben. Es gibt lediglich fragmentarisch ausgeprägte Entwicklungsflächen in Sukzessions- und Aufforstungsbereichen (meist nur als Nebencode bei Pionierwald- oder Forsttypen zu erfassen).
Die Untertypen WHA und WHB können in eine artenreiche Ausprägung (Zusatzmerkmal r) auf nährstoffreichem Auelehm (z.B. mit Corydalis cava) und eine artenärmere auf sandigen Auenböden (Zusatzmerkmal a) unterteilt werden.
Kennzeichnende Pflanzenarten: Quercus robur, Ulmus minor, Ulmus laevis, Fraxinus excelsior, Adoxa moschatellina, Aegopodium podagraria, Circaea lutetiana, Cornus sanguinea, Corydalis cava, Crataegus laevigata, Deschampsia cespitosa, Elymus caninus, Festuca gigantea, Gagea lutea, Glechoma hederacea, Humulus lupulus, Lamium maculatum, Phalaris arundinacea, Ranunculus ficaria, Rhamnus cathartica, Ribes rubrum, Ribes uva-crispa, Rubus caesius, Rumex sanguineus, Stachys sylvatica, Symphytum officinale, Veronica hederifolia ssp. lucorum, Viburnum opulus u.a.
Erfassung aus Luftbildern: Hauptbaumarten bei älteren Beständen i.d.R. erkennbar; weitere Hinweise durch Lage in Flussaue (vgl. geologische Karten und Bodenkarten); zur sicheren Ansprache Geländebegehung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Mitte April bis Juni, aber typische Ausprägungen fast ganzjährig erfassbar.
Besondere Hinweise: Floristisch nicht eindeutig abgrenzbar, da alle kennzeichnenden Pflanzenarten auch in anderen Waldtypen vorkommen. Entscheidend sind die Lage in der Aue und die Artenkombination. Buchendominierte Wälder selten überfluteter Standorte in sandigen Flussauen (z.B. Ems) sind bei 1.3.3 oder 1.5.2, deren nutzungsbedingt eichendominierte Ausprägungen i.d.R. bei 1.7.5 bzw. 1.6.6 einzuordnen. Eichenmischwälder an kleinen Flüssen mit geringerer Hochwasserdynamik (keine Auenböden, im Uferbereich meist Erlen-Eschen- und keine Weiden-Auwälder) sind nicht als WH zu kartieren (i.d.R. zu 1.7 WC). Eichenmischwälder entwässerter ehemaliger Auen ohne auwaldtypische Pflanzenarten gehören zu 1.6 (nährstoffarme Sande) oder 1.7.
Kleine, im Offenland gelegene Bestände aus Baumarten der Hartholzaue sind abweichend von früheren Vorgaben erst ab ca. 0,1 bis 0,2 ha und einer Mindestbreite von 20 m als WH zu erfassen; bei schlecht ausgeprägter Krautschicht und/oder Eindeichung ggf. erst ab ca. 0,5 ha.
§: Geschützt als Auwald (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG).
FFH: Diese Erfassungseinheit ist insgesamt dem LRT „91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)“ zuzuordnen.
1.9 Weiden-Auwald (Weichholzaue) (WW) § FFH*
Definition: Baumweidenwälder bzw. -säume an Flüssen und an Stillgewässern der Flussauen, auch in fragmentarischer Ausprägung als schmaler Saum an Bachläufen; i.d.R. häufig überflutet.
Untertypen:
1.9.1 Weiden-Auwald der Flussufer (WWA): Baumweiden- und Schwarzpappelbestände auf wechselnassen, nicht sumpfigen Standorten der Flussauen mit starker Überflutungsdynamik. Salicetum albo-fragilis (bzw. Salicetum albae und Salicetum fragilis), an der Elbe auch Salici albo-Populetum nigrae.
1.9.2 Sumpfiger Weiden-Auwald (WWS): Auf morastigen, i.d.R. längere Zeit überstauten Standorten in verlandenden Altarmen und sonstigen Senken der Flussauen. Oft Beimischung von Alnus glutinosa.
1.9.3 Tide-Weiden-Auwald (WWT): Auf häufig überfluteten Marschböden im Außendeichsbereich der Ästuare (tidebeeinflusste Unterläufe und Mündungsbereiche der Flüsse).
1.9.4 (Erlen-)Weiden-Bachuferwald (WWB): Schmale Baumweidenbestände entlang von Bächen und kleinen Flüssen, die i.d.R. im Offenland verlaufen, oft mit Beimischung von Erle (Ersatzgesellschaft von Erlen-Eschen-Auwäldern).
Kennzeichnende Pflanzenarten: Salix alba, Salix fragilis, Salix x rubens, Salix purpurea, Salix viminalis, Salix triandra, Populus nigra (autochthone Vorkommen vermutlich nur an der Elbe). In der Krautschicht Feuchtigkeits- und Stickstoffzeiger wie Aegopodium podagraria, Angelica archangelica (v.a. 1.9.3), Calystegia sepium, Galium aparine, Petasites hybridus, Phalaris arundinacea, Rubus caesius, Urtica dioica u.a., beim Untertyp 1.9.2 außerdem Iris pseudacorus, Glyceria maxima, Mentha aquatica, Carex acutiformis u.a.
Erfassung aus Luftbildern: Ältere Bestände i.d.R. erkennbar; bei jüngeren Beständen oft Geländebegehung erforderlich; Zusatzinformationen durch Bodenkarten und geologische Karten.
Beste Kartierungszeit: Juni bis September, aber ganzjährig erfassbar.
Besondere Hinweise: Einbezogen sind auch Vorkommen auf dem Niveau der Hartholzaue (Pionierstadien des Hartholzauwalds). Weiden- und Schwarzpappelbestände außerhalb von Auen: s. 1.13, 1.20, 1.21; Weidengebüsche in Auen: s. 2.5.
§: Geschützt als Auwald, 1.9.2 auch als Sumpfwald (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG). Als geschützte Auwälder zu erfassen sind Bestände ab 200 m² bzw. geschlossene Baumweiden- und autochthone Schwarzpappelsäume ab ca. 20 m Länge. Allerdings sind auch kleinere Fragmente meist Teil von insgesamt geschützten Biotopkomplexen der „uferbegleitenden naturnahen Vegetation“ bzw. der „regelmäßig überschwemmten Bereiche“ gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG.
FFH: Weiden-Auwälder sind – auch ohne Beimischung von Erle und/oder
Esche – dem prioritären LRT 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zuzuordnen. Vorkommen in den Ästuaren (1.9.3) sind fakultativ zusätzlich dem LRT 1130 „Ästuarien“ zuzuordnen. Für diesen und alle übrigen Biotoptypen der Ästuare gilt nach bestehender Vorgabe, dass diese innerhalb von Süßwasser-Tidebereichen nur an der Elbe unterhalb von Hamburg Teil des LRT 1130 sind.
1.10 Erlen- und Eschenwald der Auen und Quellbereiche (WE) § FFH*
Definition: Von Erlen und/oder Eschen beherrschte Wälder und Gehölzsäume an Ufern und in Auen von Fließgewässern einschließlich ihrer Quellgebiete. Auch auf teilentwässerten Niedermoorböden von Bach- und Flussniederungen. Zeitweise überflutet oder zeitweise sehr hoher Grundwasserstand, kein Bruchwaldcharakter (keine stagnierende Nässe). In der Krautschicht Feuchte- bzw. Nässezeiger (je nach Ausprägung mit hohen oder geringeren Anteilen, spezifische Bruchwaldarten fehlen aber oder treten zurück), daneben vielfach Arten mesophiler Laubwälder (Fagetalia), z.T. außerdem Arten ärmerer Standorte.
Untertypen:
1.10.1 (Traubenkirschen-)Erlen- und Eschen-Auwald der Talniederungen (WET): Vorwiegend in Niederungen mit langsam fließenden Bächen und Flüssen, im Tiefland oder auch in weiten Flusstälern des Hügellands; oft anmoorige Standorte oder teilentwässertes Niedermoor; vegetationskundlich i.d.R. dem Pruno-Fraxinetum zuzuordnen (Esche fehlt aber häufig), je nach Auffassung auch zum Carici remotae-Fraxinetum bzw. Crepido-Fraxinetum zu stellen. Teilweise mit Beimischung von Stiel-Eiche und/oder Flatter-Ulme (Übergänge zu WH bzw. WC).
1.10.2 Erlen- und Eschen-Auwald schmaler Bachtäler (WEB): In deutlich eingekerbten, schmalen Tälern schnell fließender Bäche und kleiner Flüsse des Berg- und Hügellands, einschließlich vergleichbarer Bereiche in hügeligen Geestgebieten; vegetationskundlich i.d.R. folgenden Gesellschaften zuzuordnen: Carici remotae-Fraxinetum, Stellario-Alnetum glutinosae (einschließlich der Ausprägungen mit Alnus incana im Harz1) und der Luzula sylvatica-Alnus glutinosa-Ges.
1.10.3 Erlen- und Eschen-Quellwald (WEQ): Nicht bruchwaldartige Sumpfwälder in Quellbereichen. Ausprägungen der unter 1.10.1 und 1.10.2 genannten Gesellschaften auf quelligen Standorten, teilweise auch als Chrysosplenio oppositifolii-Alnetum oder Ribeso sylvestris-Alnetum beschrieben.
1.10.4 Erlen- und Eschen-Galeriewald (WEG): Schmale, aber weitgehend geschlossene Baumsäume entlang von Fließgewässern im Offenland. Aufgrund starker Nutzungseinflüsse von angrenzenden Acker- und Grünlandflächen ist eine typische Auwaldkrautschicht nicht oder nur fragmentarisch ausgeprägt2.
Meist dominieren nitrophile Arten und Arten der feuchten Hochstaudenfluren. Die Bestände der Untertypen 1 bis 3 liegen dagegen innerhalb geschlossener Wälder oder sind flächig entwickelt (mehr als eine Baumreihe pro Ufer).
Die Untertypen 1.10.2 und 1.10.3 können nach dem Kalkgehalt des Bodens bzw. des Quellwassers sowie nach Höhenstufen weiter untergliedert werden. Bei 1.10.1 lassen sich nährstoffreichere und -ärmere Ausprägungen unterscheiden.
Kennzeichnende Pflanzenarten (Arten sumpfiger Standorte hervorgehoben):
Dominante Baumarten: Alnus glutinosa, Alnus incana (Harz, eingebürgert), Fraxinus excelsior; Arten deutlichem Schwerpunkt in Wäldern dieser Erfassungseinheit: Prunus padus, Carex remota, Carex strigosa, Circaea alpina, Circaea x intermedia, Crepis paludosa, Deschampsia cespitosa, Equisetum sylvaticum, Festuca gigantea, Geum rivale, Impatiens noli-tangere, Lysimachia nemorum, Matteuccia struthiopteris, Poa remota, Ribes rubrum, Rumex sanguineus, Stellaria nemorum, Veronica montana. Hinzu kommen sonstige Feuchtezeiger und mesophile Arten, die v.a. zur Unterscheidung von den Erlen-Bruchwäldern dienen, z.B. Ajuga reptans, Brachypodium sylvaticum, Carex sylvatica, Circaea lutetiana, Galium odoratum, Luzula sylvatica, Primula elatior, Ranunculus ficaria, Stachys sylvatica.
1.10.3 zusätzlich: Carex pendula, Chrysosplenium alternifolium, Chrysosplenium oppositifolium, Equisetum telmateia, Valeriana dioica u.a.
Erfassung aus Luftbildern: Ältere Erlen- und Eschenbestände meist erkennbar (letztere etwas schwieriger); zusätzliche Hinweise durch Lage in Bachtälern; zur sicheren Ansprache, zur Zuordnung jüngerer Bestände und zur Unterscheidung von Erlen-Bruchwäldern und Quellwäldern Geländebegehung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Mai bis Juni, aber bei typischer Ausprägung fast ganzjährig erfassbar.
Besondere Hinweise: Dauerhaft sehr morastige Erlen-Quellwälder, die von Nässezeigern geprägt werden und neben den auch für Bruchwälder typischen Quellwaldarten wie Cardamine amara und Scirpus sylvaticus keine Arten der Auwälder oder mesophilen Laubwälder enthalten, sind als Bruchwald einzuordnen (vgl. 1.11).
Erlen- und Eschenwälder auf entwässerten Standorten sind hier nur dann einzuordnen, wenn in der Krautschicht noch typische Au- oder Quellwaldarten bzw. allgemeine Feuchtezeiger (s.o.) in nennenswerter Menge vertreten sind (vgl. 1.14).
Bestände aus Grünland-Erstaufforstungen entsprechender Standorte gehören zu WE, sofern sich eine auwaldähnliche Krautschicht entwickelt hat (oft durch hohe Anteile von Rasen-Schmiele und Scharbockskraut gekennzeichnet). Ausprägungen mit Vorherrschaft von Störungszeigern bzw. geringem Anteil auwaldtypischer Arten sind bei 1.21 einzuordnen (insbesondere auf entwässertem Niedermoor).
Da die Grauerle wahrscheinlich als eingebürgerter Neophyt einzustufen ist, sollen hohe Anteile innerhalb dieser Erfassungseinheit durch das Zusatzmerkmal x gekennzeichnet werden.
Lineare Erlen- und Eschenbestände sind nur an Bach- und Flussufern zu WE zu stellen. An Wegen und Gräben sind sie den Erfassungseinheiten der Gehölzbestände aus Abschnitt 2 (z.B. HB) zuzuordnen.
§: Geschützt als Auwald oder Sumpfwald (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG). Vorkommen im Überflutungsbereich von Fließgewässern und an Bachufern sind als Auwald, Quellwälder als Sumpfwald einzuordnen. Als geschützt zu erfassen sind Bestände ab ca. 200 m² Größe bzw. geschlossene Erlen- und
Eschensäume an Fließgewässern ab ca. 20 m Länge. Quellwälder sind außerdem (ohne Mindestgröße) als Quellbereich (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) geschützt. Die fettgedruckten Kennarten haben ihren Verbreitungsschwerpunkt auf nassen, quelligen Standorten. Waldbereiche mit zahlreichem Vorkommen dieser Arten und anderer Nässezeiger können i.d.R. als Sumpfwald im Sinne von § 30 eingestuft werden. Nicht so nasse Auwälder sind weniger durch bestimmte Arten als vielmehr durch die Standortverhältnisse und ihre Artenkombination gekennzeichnet.
FFH: Die Erfassungseinheit ist insgesamt dem prioritären LRT 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zuzuordnen.
1.11 Erlen-Bruchwald (WA) § (FFH)
Definition: Wälder auf nassen, i.d.R. torfigen, mäßig bis gut nährstoffversorgten Standorten im Binnenland mit Dominanz bzw. hohem Anteil von Schwarz-Erle. Krautschicht durch Bruchwaldarten mit höheren Ansprüchen an Basen- und Nährstoffversorgung gekennzeichnet. Einbezogen sind ältere, waldartige Erlen-Aufforstungen mit Sumpf- oder Niedermoorarten in der Krautschicht sowie mäßig entwässerte Erlen-Bruchwälder, deren Krautschicht noch zahlreiche Exemplare von Bruchwaldarten aufweist.
Untertypen:
1.11.1 Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte (WAR): Ausprägungen ohne Torfmoose und andere Arten nährstoffärmerer Standorte (Carici elongatae-Alnetum bzw. Gesellschaften des Alnion glutinosae mit Nährstoffzeigern). Im Tiefland und in den unteren Lagen des Berg- und Hügellands. Bei Detailkartierungen sollten folgende Untertypen erfasst werden:
-
1.11.1.1 Erlen-Quellbruchwald nährstoffreicher Standorte (WARQ): Auf sehr nassen, wasserzügigen, von Quellwasser durchrieselten Standorten, meist mit Bitterem Schaumkraut (Carici elongatae-Alnetum cardaminetosum). Vielfach Übergänge zu WEQ (s. 1.10.3).
-
1.11.1.2 Überstauter Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte (WARÜ): Auf sehr nassen Standorten, längere Zeit oder ganzjährig flächig überstaut. Typische Arten sind u.a. Calla palustris, Hottonia palustris, Lemna minor.
-
1.11.1.3 Sonstiger Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte (WARS): Sonstige, weniger nasse Ausprägungen.
1.11.2 Erlen- und Birken-Erlen-Bruchwald nährstoffärmerer Standorte des Tieflands (WAT): Ausprägungen tiefer Lagen mit Arten nährstoffärmerer Standorte, i.d.R. mit Sphagnum, oft hoher Anteil von Betula pubescens (Sphagno-Alnetum bzw. torfmoosreiche Gesellschaften des Alnion glutinosae). Selten auch in den unteren Lagen des Berg- und Hügellands. Ggf. Untergliederung sinngemäß wie bei 1.11.1.
1.11.3 Erlen- und Birken-Erlenbruch nährstoffärmerer Standorte des Berglands (WAB): Submontane bis montane Ausprägungen basenarmer, meist quelliger Standorte, i.d.R. mit Sphagnum und Luzula sylvatica (Höhenform des Sphagno-Alnetum, vgl. MAST 1999). Im Harz z.T. mit hohem Fichtenanteil (nur fragmentarisch vorhanden); typische Bestände in Hils und Solling (insgesamt sehr selten).
Kennzeichnende Pflanzenarten: Alnus glutinosa, Calamagrostis canescens, Calla palustris, Carex acutiformis, Carex appropinquata, Carex elata, Carex elongata, Carex paniculata, Carex pseudocyperus, Dryopteris cristata, Galium palustre agg., Hottonia palustris, Lysimachia thyrsiflora, Lysimachia vulgaris, Ribes nigrum, Scutellaria galericulata, Thelypteris palustris u.a.
Vorwiegend in 1.11.1 außerdem: Caltha palustris, Cardamine amara, Glyceria fluitans, Iris pseudacorus, Lycopus europaeus, Mentha aquatica, Myosotis palustris agg., Ranunculus repens, Solanum dulcamara u.a.; v.a. in jüngeren Beständen zuvor waldfreier Standorte auch Arten von 5.1 und 5.2 wie Carex acuta, Carex riparia, Glyceria maxima, Phragmites australis, Scirpus sylvaticus u.a. vorherrschend.
Vorwiegend in 1.11.2 außerdem: Agrostis canina, Betula pubescens, Carex canescens, Carex rostrata, Hydrocotyle vulgaris, Molinia caerulea, Osmunda regalis, Peucedanum palustre, Polytrichum commune, Potentilla palustris, Sphagnum spp. (fimbriatum, palustre, squarrosum u.a.), Viola palustris u.a.
Vorwiegend in 1.11.3 außerdem: Calamagrostis villosa, Equisetum sylvaticum, Luzula sylvatica, Sphagnum spp. (palustre, squarrosum, girgensohnii u.a.).
Durch Fettdruck hervorgehoben sind Kennarten von Erlen-Bruchwäldern bzw. von sumpfigen Standorten. Auch die meisten der übrigen genannten Arten haben innerhalb des Waldes ihren Verbreitungsschwerpunkt in Bruch- und Sumpfwäldern, treten aber auch in anderen Waldtypen auf.
Erfassung aus Luftbildern: Erlenbestände meist erkennbar; zur Ansprache als Erlen-Bruchwald aber Geländebegehung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Juni bis August, bei typischer Ausprägung mit intaktem Wasserhaushalt aber fast ganzjährig erkennbar.
Besondere Hinweise: Bei torfmoosreichen Ausprägungen Birkenanteil i.d.R. bis 50 %, bei birkenreichen Pionierstadien nährstoffreicher Erlenbruchstandorte bis 90 % (vgl. 1.12.). Erlenwälder, die neben Bruchwald- bzw. Sumpfarten auch Arten der Auwälder bzw. der mesophilen Laubwälder aufweisen (zahlreich, nicht nur Einzelexemplare), sind an Fließgewässern und in Quellbereichen vorrangig bei 1.10 einzuordnen. Erlenbruch- und -sumpfwälder in Küstendünentälern gehören zu 3.12.5.
§: Geschützt als Bruchwald, bei geringer Torfmächtigkeit (<30 cm) ggf. auch als Sumpfwald einzustufen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG). Teilweise Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Erlen- und Eschenwäldern der Auen und Quellbereiche (vgl. 1.10), aber für die Einstufung als geschützter Biotoptyp nicht von Belang.
Entwässerte Erlen-Bruchwälder sind geschützt, sofern Kennarten von Erlen-Bruchwäldern bzw. allgemein nassen Standorten (vgl. oben) noch erhebliche Anteile an der Krautschicht haben (nicht nur Einzelexemplare) oder sofern sie Auwaldcharakter (dann zu WE, s. 1.10) angenommen haben (z.B. Traubenkirschen-Erlenwälder auf teilentwässertem Niedermoor von Fließgewässerniederungen). Stark entwässerte Erlenwälder, deren Krautschicht nur aus Arten wie Dryopteris carthusiana agg., Lonicera periclymenum, Oxalis acetosella, Poa trivialis, Rubus fruticosus agg., Rubus idaeus oder Urtica dioica besteht, sind nicht nach § 30 geschützt (s. 1.14). Derartige Bestände sind aber sorgfältig zu überprüfen, ob sie nicht in Teilen noch Bruchwaldarten aufweisen.
Erlen-Bruchwälder sind ab ca. 200 m² Größe als geschützt zu erfassen, Erlenbruch-Fragmente in naturnahen Quellbereichen oder Waldtümpeln auch bei geringerer Größe (vgl. 4.1, 4.20) bzw. als Bestandteile von Mooren und Sümpfen gemäß § 30 Abs. 2 Nr.2 BNatSchG.
FFH: Erlen-Bruchwälder sind für sich genommen kein LRT gemäß Anh. I.
Übergangstypen zu den Erlen-Eschenwäldern sollen aber, wenn sie im Komplex mit Beständen der Erfassungseinheit WE auftreten, dem prioritären LRT 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ angeschlossen werden. Dafür spricht auch, dass die für solche Bruchwald-Ausprägungen typischen Arten Cardamine amara, Carex acutiformis und Lycopus europaeus im Interpretation Manual als kennzeichnende Arten von 91E0 genannt werden. Auch nach SSYMANK et al. (1998) können Erlen-Bruchwälder im Überflutungsbereich und Ausprägungen mit ziehendem Grundwasser (z.B. Carici elongatea-Alnetum cardaminetosum amarae) einbezogen werden. Dies betrifft die für die Geesttäler Niedersachsens typischen Komplexe aus Traubenkirschen-Erlen-Eschenwäldern, Milzkraut-Erlen-Quellwäldern und Bitterschaumkraut- sowie Sumpfseggen-Erlen-Bruchwäldern. Erlen-Bruchwälder, die aufgrund ihrer Ausprägung und Vergesellschaftung zu 91E0 gestellt werden, werden durch den Nebencode des entsprechenden Erlen-Eschenwald-Typs (z.B. WEQ) gekennzeichnet. Keinesfalls ist aber jeder quellige oder infolge Entwässerung nur noch wechselnasse Erlenbruch 91E0 zuzuordnen (i.d.R. nur Komplexe mit Anteilen von WE in kleinräumiger Durchdringung).
1.12 Birken- und Kiefern-Bruchwald (WB) § (FFH*)
Definition: Moor- und Bruchwälder auf nährstoffarmen, nassen, torfigen Standorten mit Dominanz von Birken oder Kiefern (Erlenanteil deutlich unter 50 %, auf nährstoffreichen Standorten unter 10 %), Vorkommen von Torfmoosen und/oder Arten der naturnahen Hoch- und Übergangsmoore (6.1), z.T. auch Arten der Erlen-Bruchwälder und Sümpfe. Entwässerte Ausprägungen sind einbezogen, sofern noch zahlreiche Exemplare von Kennarten der Birken- und Kiefernbruchwälder (z.B. Gagel, Rauschbeere) vorhanden sind.
Untertypen:
1.12.1 Birken- und Kiefern-Bruchwald nährstoffarmer Standorte des Tieflands (WBA): Bruch- bzw. Moorwälder auf nährstoffarmem Nieder- bzw. Übergangsmoor oder auf ehemaligem Hochmoor des Tieflands. Sehr selten auch in tieferen Lagen des Berg- und Hügellands. Bestände des Betulion pubescentis (v.a. Vaccinio uliginosi-Betuletum pubescentis) mit hochmoortypischen Zwergsträuchern und/oder Scheiden-Wollgras. Auch kennartenarme Torfmoos-Pfeifengras-Moorwälder nährstoffarmer Torfböden. Ältere Bestände sind im südlichen und östlichen Tiefland meist kiefernreich.
1.12.2 Subkontinentaler Kiefern-Birken-Bruchwald (WBK): Ausprägung mit Sumpfporst im östlichen Teil des Tieflands (Anklänge an das kontinentale Ledo-Pinetum, das heute als Vaccinio ulignosi-Pinetum bezeichnet wird); v.a. im Wendland.
1.12.3 Birken-Bruchwald mäßig nährstoffversorgter Standorte des Tieflands (WBM): Birken-Bruchwälder (teilweise mit Beimischung von Schwarz-Erle, selten auch Kiefer beteiligt) mit Niedermoor-Torfmoosen sowie sonstigen mesotraphenten Nässezeigern, ohne Arten mit Verbreitungsschwerpunkt in Hochmooren. Auf etwas nährstoffreicheren Standorten, vielfach wohl Pionierstadium eines Birken-Erlenbruchs (nährstoffreichere Varianten des Betulion pubescentis bzw. von Birken dominierte Übergänge zum Alnion glutinosae). Erlenanteil deutlich unter 50 %, andernfalls zu 1.11.
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