Bestandsgrenzen faktisch vorhanden
Zurückhaltend äußerte sich Krüsken zur gegenwärtigen Agrarstrukturdiskussion. Der Forderung nach politischen Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung erteilte er eine Absage. Durch geltende Vorgaben etwa im Emissionsrecht und im Düngerecht seien dem Größenwachstum der Tierhaltungsanlagen de facto Grenzen gesetzt. Auch für die Frage der Akzeptanz von Stallbauvorhaben spiele die Bestandsgröße eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sehe der DBV seine Aufgabe nicht zuletzt darin, den Landwirten Hilfestellung bei Stallbauvorhaben zu geben. Dabei spiele der Umgang mit einer sensiblen Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Gleichzeitig setze sich der Bauernverband mit Nachdruck dafür ein, dass der Rechtsrahmen auch in Zukunft Investitionen in die Tierhaltung zulasse.
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