Augsburger Allgemeine
17. Dezember 2013 00:32 Uhr
Justiz
Freispruch für Tierarzt im Schweinemast-Prozess
Dem Veterinär war vorgeworfen worden, für die Tiere Antibiotika abgegeben zu haben. Sein Anwalt spricht von „chaotischen“ Nachforschungen der Behörden Von Klaus Utzni
Landkreis Augsburg „In dubio pro reo“ – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – getreu diesem Rechtsgrundsatz hat die Augsburger Amtsrichterin Simone Früchtl gestern einen Tierarzt, 60, vom Vorwurf freigesprochen, er habe im Herbst 2012 einem Schweinezüchter im nördlichen Landkreis 20 Kilogramm Antibiotika abgegeben, ohne die Tiere überhaupt untersucht zu haben. Völlig konträre Aussagen von Zeugen führten am zweiten Prozesstag dazu, dass der Einspruch des Veterinärs gegen einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erfolgreich war.
Wie berichtet, ging es in dem Fall um den Ausbruch einer hoch ansteckenden Virusgruppe in dem großen Mast- und Zuchtbetrieb von 3500 Sauen, der von zwei Brüdern in getrennten Firmen, aber örtlich nahe zusammen gelegen, geführt wird.
Die Kernfrage des Verfahrens war: Hatte der Tierarzt, nachdem in einem Stall bereits die Krankheit ausgebrochen war, auch die Schweine im zweiten Stall überhaupt untersucht, ehe er die Medikamente für diese Tiere dem Züchter übergab, der sie dann ins Futter mischte? Der angeklagte Tiermediziner sagte „Ja“. Der Veterinär des Landratsamtes und sein Assistent behaupteten dagegen als Zeugen, in einem Gespräch in der Praxis des Tierarztes habe dieser die Frage verneint. Einer der beiden Schweinezüchter, 53, wiederum gab dem Angeklagten Schützenhilfe: „Der Tierarzt hat damals beide Bestände angeschaut, Fieber gemessen und dann die Medikamente abgegeben.“
Auch der Staatsanwalt sah keine Schuld mehr
Am Ende beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Michael Holz Freispruch. Der Anwalt sprach von „chaotischen“ Nachforschungen des Amtstierarztes und von ungenügenden Ermittlungen der Polizei. Richterin Früchtl sagte in der Urteilsbegründung, allein auf die Aussagen des Veterinärs des Landratsamtes könne eine Verurteilung nicht gestützt werden.
Der Fall war – wie berichtet – ins Rollen gekommen, nachdem bei der Schlachtung von 60 Schweinen in Ulm bei einer Routinekontrolle Arzneirückstände im Muskelfleisch der Sauen gefunden worden waren. Das Verfahren gegen den Züchter wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz war bereits am ersten Prozesstag gegen Zahlung einer Geldbuße von 2500 Euro eingestellt worden.
Eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 1000 Euro akzeptierte am Ende auch die Tierärztin (Verteidiger: Friedrich Steeb), obwohl sie sich keiner Schuld bewusst war. Der Chef der Praxis wollte einen Freispruch erster Klasse erreichen, akzeptierte die anvisierte Geldzahlung nicht – und bekam nun recht.
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