Kommentar töten von Küken: Branche in der Sackgasse



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Augsburger Allgemeine 

28. Dezember 2013 00:33 Uhr



Hähnchenmast

Landratsamt kontert Tierschützern

Behörde habe sehr wohl Einblick in Unterlagen gewährt Von Bernd Schied

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Nahezu fertiggestellt ist der umstrittenen Hähnchenmastbetrieb in Schmähingen. Rund 39000 Hähnchen will Bauherr Jörg Benninger für den Wiesenhof-Konzern in dem Gebäude mästen. Tierschützen bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Baues.

Foto: bs

Schmähingen/Donauwörth Das Landratsamt Donau-Ries hat der Behauptung von Tierschützern widersprochen, die Behörde hätte ihnen keinen Einblick in das dem Bau des Hähnchenmaststalles im Nördlinger Stadtteil Schmähingen zu Grunde liegenden Immissionsgutachten nach dem Umweltinformationsgesetz gewährt.

Die zuständige Fachabteilung des Amtes erklärte hierzu schriftlich, die Gegner der Mastanlage hätten am 9. September das angeforderte Gutachten per E-Mail erhalten. Derzeit sei noch eine Nachfrage nach weiteren Unterlagen sowie die Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei, die am 28. November eingegangen sei, beim Landratsamt in Bearbeitung, heißt es.

Brandschutzgutachten wird laut Behörde vorgelegt

Auch die Behauptung der Mastanlagen-Gegner, Bauherr Jörg Benninger hätte kein Brandschutzgutachten vorlegen müssen, wies die Kreisbehörde zurück. Hierzu erklärte der zuständige Fachbereichsleiter Marcus Dums unter anderem: „Ein Brandschutznachweis, wie er nach heutigen Vorschriften standardmäßig bei Sonderbauten verlangt wird, wurde beim ersten Genehmigungsverfahren 2008 nicht gefordert. Ein solcher Nachweis wird dennoch durch das vom Bauherrn beauftragte Büro erstellt und dem Landratsamt Donau-Ries vorgelegt.“ Sofern darin die aktuellen Anforderungen des Brandschutzes nicht eingehalten würden, müsste das Landratsamt prüfen, ob weitere rechtliche Schritte erforderlich und möglich wären, so Dums.

Der Vorwurf, es habe im Zuge des Verfahrens zur Baugenehmigung keine standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, obwohl sich in unmittelbarer Umgebung ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) befinde, treffe ebenfalls nicht zu.

Eine Vorprüfung habe sehr wohl stattgefunden, so die Kreisbehörde. Diese ergab nach Angaben des Landratsamtes, dass das Bauvorhaben keine erheblichen Nachteile für die Umwelt verursache. Deswegen sei eine Umweltverträglichkeits-Prüfung gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) auch nicht erforderlich gewesen.

Die FFH-Gebiete bei Schmähingen seien darüber hinaus Betrachtungsgegenstand der sogenannten Ausbreitungsprognose für Luftschadstoffe gewesen, welche im Rahmen der Anzeige nach Paragraf 15 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beim Landratsamt eingereicht worden sei.




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