Altmarkzeitung
19.12.13
Geplanter Grundsatzbeschluss des Stadtrates soll künftigen Bau in Cobbel verhindern
Pläne gegen Schweinemastanlage
Tangerhütte/Cobbel. Einem zukünftigen Bau von Tiermastanlagen in der Tangerhütter Ortschaft Cobbel möchte Dieter Bartoschewski (Stadtrat, Wählergemeinschaft Pro Region Tangerhütte) und die Unabhängige Wählergruppe Südliche Altmark um ihren Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Gürnth einen Riegel vorschieben.
Auf ihren Antrag hin entscheidet der Tangerhütter Stadtrat deshalb heute, ob er einem Grundsatzbeschluss zur Verhinderung der Errichtung industrieller Tiermastanlagen in Cobbel seine Zustimmung erteilt. Hintergrund des angestrebten Grundsatzbeschlusses sind die Unruhen, die der geplante Bau einer Schweinemastanlage auf dem ehemaligen Flugplatz zwischen Cobbel und Mahlwinkel unter den Einwohnern auslöste. Die geplante Anlage sollte unter anderem Haltung und Aufzucht von 11 232 Ferkeln und 20 160 Mastschweinen ermöglichen. Ein Bauantrag des Zuchtbetriebs, der am 19. Juni beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einging, wurde jedoch am 13. September zurückgezogen. Dennoch regte sich Protest. Die Bürgerinitiative (BI) „Kontra Schweinmast Cobbel-Mahlwinkel“ demonstrierte gegen mögliche, zukünftige Baupläne des Zuchtbetriebs. Dieser hatte schon vor seinem jüngsten Bauantrag ein ähnliches Vorhaben im Jahr 2009 aufgegeben.
Auch damals hatte die BI gegen das Bauprojekt demonstriert. Ebenso hatte sich die damals noch eigenständige Gemeinde Cobbel gegen den Bau ausgesprochen. Damit diese Entscheidung auch nach der erfolgten Gemeindegebietsreform noch respektiert wird, hat sich Bartoschewski dem Antrag der Unabhängigen Wählergruppe Südliche Altmark angeschlossen: „Ich bin nicht generell gegen industrielle Neuansiedlungen, aber mit den Belastungen der Mastanlage müssen die Einwohner der Ortschaft Cobbel leben und nicht die Stadträte Tangerhüttes. Deshalb sollten wir im Sinne der Leute entscheiden.“ Wenig hält dagegen Karl-Heinz Papenbroock (Wählergemeinschaft Altmark-Elbe) von dem geplanten Grundsatzbeschluss.
So verweist der Stadtratsvorsitzende darauf, dass der Flächennutzungsplan, über den der Stadtrat ab Mai 2014 befindet, den rechtlichen Rahmen von Bauvorhaben in Cobbel setze. Ob der Bau einer möglichen, künftigen Mastanlage im Sinne dieses Flächennutzungsplanes sei, hängt damit zum einen von dessen Bestimmungen ab und zum anderen aber auch von dem eingereichten Bauvorhaben. „Ohne vorliegenden Bauantrag kann der Stadtrat kein pauschales Verbot beschließen“, zweifelt Papenbroock daran, dass die Mehrheit der Stadträte am Mittwoch einen Grundsatzbeschluss fällen wird.
Von Benjamin Heibutzki
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