Auch Elterntierbetriebe und Brütereien im QS-System BONN. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat ihr Kontrollnetz im Geflügelbereich noch enger geknüpft. Ab dem 1. Juli 2014 dürfen Mäster von Hähnchen und Puten nur noch Küken aufziehen beziehungsweise mästen, die aus QS-zertifizierten Brütereien stammen. Um QS-Küken zu erzeugen, müssen Brütereien ihre Bruteier von QS-zertifizierten Elterntierbetrieben beziehen. Die Anforderungen für landwirtschaftliche Elterntierhaltungen bei Hähnchen und Pute sind laut QS im Leitfaden „Landwirtschaft Elterntierhaltung“ zusammengefasst. Die Zertifizierung sei bereits ab dem 1. Januar 2014 möglich, um den Betrieben ausreichend Vorlaufzeit zu geben. Die Teilnahme am QS-System werde - wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch - von Bündlern organisiert. Elterntierbetriebe, die eine QS-Zertifizierung anstrebten, könnten sich ab sofort über einen im QS-System zugelassenen Bündler anmelden; Brütereien sei dagegen die direkte Teilnahme am QS-System möglich. Dazu müssen sie QS zufolge zunächst ihre Unternehmens- und Standortdaten in der systemeigenen Datenbank eingeben. Zusätzlich müsse eine im QS-System zugelassene Zertifizierungsstelle ausgewählt und mit der Durchführung eines Audits beauftragt werden. Nach einem erfolgreichen Audit werde ein QS-Systemvertrag zugesendet. Die hier geltenden Anforderungen seien im Leitfaden „Brütereien“ enthalten; die Audits könnten ebenfalls am 1. Januar 2014 starten, so dass ausreichend Zeit zur Vorbereitung bis Juli 2014 bleibe. AgE