Neues Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht
Nutztierhalter müssen mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten.
BMELV-Seite zur Novelle des Tierschutzgesetzes
Stallneubau
Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe
Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden.
Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen.
BMELV-Seite zum Agrarinvestitionsförderprogramm
Den Betrieb vor Tierseuchen schützen
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