EU-Tiergesundheitsrecht als „Katze im Sack“
27.12.2013, von Alfons Deter
Auf europäischer Ebene wird zurzeit intensiv daran gearbeitet, rund 50 Richtlinien und Verordnungen zur Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung in einer Verordnung zusammenzufassen. Aktuell befasst sich das EU-Parlament mit dem VO-Entwurf. Der Zentralverband der deutschen Schweineproduktion (ZDS) begleitet zusammen mit anderen Verbänden diese Arbeit, so ZDS-Geschäftsführer Dr. Jens Ingwersen in der Fachzeitschrift SUS.
Das Problem: Die neue Verordnung gibt letztlich nur den Rahmen für ein neues Tiergesundheitsrecht vor. Einzelheiten sollen später in so genannten delegierten Rechtsakten geregelt werden. Allen Beteiligten – auch in den Ministerien der Mitgliedstaaten – bleibt also keine Wahl, als über die „Katz im Sack“ zu diskutieren, so Ingwersen. Hierbei ist seiner Meinung nach auch darauf zu achten, wie die Übersetzung aus dem Englischen in die deutsche Textfassung erfolgt. Ungenauigkeiten könnten gravierende Auswirkungen haben.
Als Verordnung gilt das EU-Recht direkt in allen Mitgliedstaaten. Details können ohne eine formelle Anhörung der Mitgliedstaaten oder der Wirtschaft verabschiedet werden. Unbefriedigend sei auch, dass Vorgaben zur Seuchenbekämpfung enthalten sind, ohne die Finanzierung gesichert zu haben. Ein Beschluss des EU-Parlaments zu dieser Verordnung ist laut dem Fachmann im Frühjahr 2014 vorgesehen.
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