Keine Tierfabriken: Masthühner-Anlagen von fast 30'000 Tieren seien abzulehnen. Auch sämtliche Ausnahmebewilligungen für grössere Tierbestände als die von der Höchstbestandesverordnung zugelassenen, sind abzulehnen.
Kein Ausschluss von Kleinbetrieben: Der STS lehnt verschärften Kriterien zum Bezug von Direktzahlungen ab. Statt Kleinbetriebe mit 5'000 bis 10'000 Franken Direktzahlungen auszuschliessen, müsste der Bundesrat sein Augenmerk auf Betriebe richten (vornehmlich im Berggebiet), welche Direktzahlungen von bis zu 120'000 Fr. und mehr erhalten.