Kommentar töten von Küken: Branche in der Sackgasse



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Ein Artikel von

Dirk Fisser E-Mail schreiben 

Dirk Fisser, "Rasender Reporter", Jahrgang 1985, berichtet auf sämtlichen Kanälen über Geschichten aus Niedersachsen und darüber hinaus.



ZUR SACHE

Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“



FAZ

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Bis Ende 2014 Nordrhein-Westfalen verbietet Vergasen von Küken

23.12.2013 ·  Aus männlichen Küken werden keine Legehennen. Deshalb werden sie oft kurz nach der Geburt vergast. Das Land Nordrhein-Westfalen verbietet das.

Männliche Küken werden in Legehennen-Brütereien massenhaft getötet. Der Grund: Sie legen später keine Eier und für die Mast sind sie nicht geeignet. Dagegen geht Nordrhein-Westfalen jetzt vor.

Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken. Die entsprechenden Verfügungen haben die Behörden vergangene Woche den Brütereien zugestellt. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben bislang als unerwünschtes Nebenprodukt vergast oder geschreddert. Die Betriebe können innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls werde sie bestandskräftig, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit. Die Brütereien haben eine einjährige Übergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2015 müssen Alternativen gefunden sein.

Hintergrund des NRW-Vorstoßes ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht. „Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) laut der Mitteilung. Er sieht nach dem Bekanntwerden des NRW-Vorstoßes bereits eine bundesweite Debatte angestoßen.

Die Landwirtschaftskammer NRW betonte, für ein wirksames Vorgehen müsse der Fall auf EU-Ebene angegangen werden. Sollte die Massentötung lediglich in NRW verboten werden, würden Zuchtküken aus Niedersachsen, den Niederlanden oder Polen gekauft, sagte Sprecher Bernhard Rüb. „Ändern wird sich dann nicht viel.“

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In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW hätten daran einen Anteil von 5,4 Prozent, teilte das Ministerium mit. Produzentenland Nummer eins in Deutschland ist Niedersachsen.

Die Zucht von Legehennen ist ausschließlich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet. Für die Mast sind die männlichen Küken auch nicht geeignet. Dafür werden eigene Züchtungen genutzt. Nach Ministeriums- Angaben ist es in der EU gängige Praxis, die männlichen Eintagsküken für die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlüpfen zu töten. „Die Methoden reichen dabei über das Schreddern bis hin zu Vergasung.“




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