Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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Landesstraßennetz, das sich nicht im Ortsbereich befindet, zu leisten, sondern daß diese Beiträge schrittweitse abgebaut werden müssen, auch hinsichtlich der Bedarfszuweisung, und ich glaube, es müßte im Hinblick darauf vielleicht eine Umschichtung im Budget vollzogen werden. Ich werde diesbezüglich an den Herrn Finanzreferenten herantreten.

Darf ich noch erwähnen, daß das Sonderbauprogramm, das im heurigen Jahr 80 Millionen Schilling umfaßt hat, dem Straßenbau natürlich sehr wesentliche Mittel zuführte, die im kommenden Jahr 1967 nicht vorhanden sein werden. Daher kann ich auch hier im Hohen Hause nichts anderes sagen, als was ich im Finanzausschuß ausführte, daß nämlich jene Bauvorhaben, die begonnen wurden, nur weitergeführt bzw. beendet werden können, neue Bauvorhaben werden bei der finanziellen Situation, die wir heute vorfinden, nicht möglich sein. Dies gilt nicht für das Programm der Staubfreimachung, das wohl vielleicht nicht in dem Umfang wie bisher, aber fast im selben Ausmaß weitergefüihrt werden kann. Sie können sich erinnern, daß Landeshauptmann Figl und dann Landeshauptmann Hartmann von dieser Stelle aus erklärten, sie würden sich vorstellen können, daß in relativ kurzer Zeit jede Ortschaft im niederösterreichischen Raum mindestens auf einer staubfreien Straße befahren werden kann. Ich werde mich bemühen, auch dieses Programm fortzusetzen.

Nun noch einige Gedanken zum gesamten Wasserbauprogramm. Wenn ich mir die beiden letzten Jahre vergegenwärtige, muß ich feststellen, daß Niederösterreich wahrlich nicht verschont wurde. Dieses Wasserbauprogramm betrifft nicht nur die Landwirtschaft, wir konnten uns in den beiden vergangenen Jahren überzeugen, daß nicht nur die Landwirtschaft betroffen war, sondern auch Siedlungen und Ortschaften im gleichen Ausmaß in Mitleidenschaft gezogen wurden; teilweise waren sie sogar noch mehr betroffen. Der Bund hat wohl dahingehend Vorsorge getroffen, das gesamte Bauprogramm wasserbaulich zu erweitern und auch im niederösterreichischen Raum Schwerpunkte zu bilden. Als solcher wunde, als Bundesfluß gesehen, auch die Leitha erklärt. Ich sage dies nicht deswegen, weil meine Heimatgemeinde und die von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek in diesem Gebiete liegt, sondern weil die Leitha als Bundesfluß die Gebiete wirklich stark gefährdet. In den letzten Jahren haben wir beobachten müssen, daß der Ausbau solcher Flußläufe zum Teil im Oberlauf begonnen wurde, das Flußbett aber im Unterlauf der gesamten Situation nicht Herr wurde. Es sind noch einige dieser Flüsse keine Bundes-, sondern Konkurrenzflüsse, wie zum Beispiel dile Fischa, die Piesting, die Triesting; davon wunde ebenfalls zum Teil in dem Bauprogramm gesprochen, allerdings nicht zur Freude des Herrn Finanzreferenten. Ich habe in Vertretung des Herrn Landesrates Bierbaum damals bereits angekündigt, daß auf diesem Sektor durch einen Nachtrag oder durch eine Sondervorlage Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es nicht möglich ist, das Wasserbautenförderungsgesetz umzuändern, das hier verlangt, daß bei solchen Ausbauten die gleiche Summe dazugelegt werden muß, wie sie der Bund zur Verfügung stellt. Der Bund ist durch das Notopfer M eine bessere Situation gekommen. Die Länder - so sagt Landesrat Resch - müssen nun das zweite Notopfer tragen; das eine, das in den gemeinsamen Topf hineinkommt, und das andere, das sie für die Ausbauten solcher Bauvorhaben nochmals dazulegen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, aus Kapitel 6, aus jenen Ressorts, die sicherlich nicht uninteressant sind, einige Auszüge zu bringen bzw. gestellte Fragen zu beantworten. Ich bin sicher, daß nicht alle Fragen zur Zufriedenheit aller Abgeordneten beantwortet wurden, ich darf aber doch der Hoffnung Ausdruck geben, daß einige dieser Wünsche in nächster Zeit verwirklicht werden können. (Beifall im ganzen Hause).
PRÄSIDENT WEISS: Mit den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes ist die Rednerliste erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBEIRGEIR: Ich verzichte auf das Schlußwort.
PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, und hiezu die Resolutionsanträge der Abgeordneten Rigl, Gerhartl, Hubinger, Rohrböck, Jirovetz, Stangler, Rabl, Körner. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 206,961.000 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von 653,508.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag von 45 Millionen Schilling zu genehmigen.

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen.


PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 6 , Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.

Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um die Verlesung der Resolutionsanträge.



(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Hubinger, betreffend Zuweisung von Finanzmitteln des Bundes an die Bundesstraßenverwaltungen in den Ländern): A n g e n o rn m en.

(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Rohrböck und Jirovetz, betreffend Novellierung des Wasserbautenförderungsgesetzes): A n g e n o m m e n.

(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Stangler, betreffend die Schaffung von Grundlagen für ein umfassendes Entwicklungskonzept): A n g e n o m m e n .

(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Rabl und Körner, betreffend Errichtung eines Atomforschungszentrums): A n g e n o m m en.

Ich unterbreche die Beratungen für den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967. Die nächste Sitzung findet morgen Mittwoch, den 21. Dezember 1966, um 9 Uhr 30 Minuten statt. Wir setzen die Beratungen über den Voranschlag mit der Gruppe 7 fort.



Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung um 21 Uhr 5 Minuten.)
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