Landtag von NÖ, XI



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PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, sowie die Resolutionsanträge der Abg. Bieder, Zimper, Reiter, Binder und Romeder. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr den Antrag zu der Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil, außerordentlicher Teil und Konjunkturausgleichsteil, zu stellen.
Berichterstatter KURZBAUER: Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, mit Einnahmen im ordentlichen Teil des Voranschlages von 344,194.000 Schilling und Ausgaben von 2.616,181.000 Schilling, Ausgaben im außerordentlichen Teil von 27,582.000 Schilling und im Konjunkturausgleichsteil von 10 Millionen Schilling zu genehmigen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil, außerordentlicher Teil, Konjunkturausgleichsteil in Erfordernis und Bedeckung): Einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung der Resolutionsanträge.

Resolutionsantrag des Abg. Bieder, betrifft die Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung, Übertragung des Vorschlagsrechtes aller Personalmaßnahmen, Einsetzen einer Personalkommission und die Mitwirkung eines sozialistischen Regierungsmitgliedes bei der Vollziehung der Agende Personalangelegenheiten. (Nach Abstimmung über diesen Resolutions-antrag): Abgelehnt.

Resolutionsantrag Nr. 2 des Abg. Zimper betrifft die Wiederverlautbarung der Bundesverfassung im Interesse der Rechtsverfolgung und der Rechtssicherheit, die Ergänzung der Bundesverfassungs-gesetze und das Niederösterreichische Wiederverlautbarungsgesetz. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 3 des Abg. Zimper betrifft das Niederösterreichische Wiederverlautbarungs-gesetz, § 1 und Abs. 2. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen. Es haben hier nur wenige mitgestimmt.

Resolutionsantrag Nr. 4 des Abg. Reiter betrifft die Bestimmungen des Finanz- und Verfassungsgesetzes 1948 über den Finanzausgleich. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 5 des Abg. Reiter betrifft die Änderung des Finanzverfassungsgesetzes 1948 und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 6 des Abg. Reiter betrifft die beabsichtigte Änderung des Volks- zählungsgesetzes. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen. Resolutionsantrag Nr. 7 des Abg. Reiter betrifft das Verhalten des Bürgermeisters der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs Erich Vetter in der Bausache Gruber. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 8 betrifft die Verurteilung des Bürgermeisters Erich Vetter gemäß § 302 Abs. 1 Strafgesetzbuch durch ein Schöffengericht. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 9 des Abg. Binder betrifft einen Bericht über sämtliche den Gemeinden gewährten Förderungen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt.

Resolutionsantrag Nr. 10 des Abg. Romeder, betrifft die Finanzmittel gemäß § 1 des Niederösterreichischen Schul- und Kindergartenfondsgesetzes (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Mit Mehrheit angenommen.

Resolutionsantrag Nr. 11 des Abg. Romeder, betrifft die Prüfung des Beschwerderechtes der Landesbürger. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen.

Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter Abg. Kurzbauer, zur Gruppe, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil, zu berichten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, beinhaltet ordentliche Ausgaben in der Höhe von 86,707.000 Schilling und Einnahmen von 18,229.000 Schilling. In diese Gruppe fallen Einnahmen und Ausgaben für Feuerwehrwesen, Katastrophenhilfsdienst und Landesverteidigung. Der prozentuelle Anteil dieser Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 0,51% . Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten.
(Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Gruber:
Abg. GRUBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Dieses konkrete Budgetkapitel ist auch ein gegebener Anlaß, zur Sicherheit in Niederösterreich Stellung zu nehmen. Ich möchte, sogleich betonen, wir haben in Niederösterreich wirklich eine umfangreiche Sicherheit. Sicherheit ist ein wichtiger Begriff geworden, für jeden Menschen hat Sicherheit eine besondere Bedeutung bekommen. Die Behauptung, daß die Liberalisierung der Gesellschaft eine starke Vermehrung krimineller Handlungen mit sich bringt, ist einfach an den Haaren herbeigezogen. Die demokratische Gesellschaft hat eine wichtige erzieherische Aufgabe zu erfüllen. Schule und Elternhaus haben eine besondere erzieherische Funktion zu erfüllen. Voraussetzung ist dabei stets die Freiheit und sittliche Verant-wortlichkeit des einzelnen Menschen in seiner jeweiligen Situation. Es ist längst erwiesen, daß es keinen geborenen Verbrecher gibt. Nur ein ganz geringer Prozentsatz läßt sich nicht konditionieren. überhaupt sind die ersten drei Lebensjahre eines Menschen entscheidend. Der Mutter-Kind-Kontakt ist die Grundvoraussetzung für eine positive Entwicklung des Menschen. Wo er aber fast oder total fehlt, sind schwere Schädigungen in späteren Jahren zu befürchten.

Die wenigen Außenseiter der Gesellschaft beschäftigen also unsere allgemeine Sicherheitspolizei, die sich bemüht, Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Der Wunsch-traum, daß es eine Gesellschaft ohne Verbrechen gibt, läßt sich leider nicht verwirklichen. Es muß jedoch festgestellt werden, daß der Prozentanteil der Kapitalverbrechen in Italien, Deutschland und Frankreich wesentlich größer ist als in Österreich. Es muß auch tatsächlich festgestellt werden, in Ländern, wo die Todesstrafe noch existiert, ist sie überhaupt keine Abschreckung für Kapital-verbrechen. Bei Blutverbrechen und Raubmordkriminalität haben wir in Österreich eine 95%ige Aufklärung. Die Aufklärungsquote liegt bei diesen schweren Fällen in Niederösterreich sogar etwas höher. In St. Pölten und in einigen Städten des Landes gibt es 100% Aufklärung. Jedoch bei den Eigentumsdelikten, die in letzter Zeit problematisch geworden sind, liegt die Aufklärungsrate weit unter 50%.

Das Sicherheitskonzept der Bundesregierung besteht im wesentlichen darin, einerseits die Präventation, Vorbeugung und Abschreckung zu verstärken und andererseits den Sicherheitsapparat auszubauen. Die Forderung gewisser reaktionärer Kreise mehr einen Polizeistaat einzurichten, entspricht nicht unserer sozialen und demokratischen Gesellschaftsauffassung. Mann kann auch nicht so viele Polizisten in einer Stadt aufstellen, daß sie in Sicht- und Rufweite voneinander Wache halten. Das ist nicht möglich. Mehr Macht für die Polizei gibt es nur in einer Diktatur. Der Polizeistaat greift überall stark in den Privatbereich des Menschen ein und verkleinert in Wirklichkeit den individuellen Freiheitsraum. Der Verfassungs- und Rechtsstaat ermöglicht die Entwicklung der Gesellschaft. Nur in den totalitären Staaten unseres Jahrhunderts wurden die rechtsstaatlichen Garantien beseitigt. Dort gibt es die Rückentwicklung, die totale Entwicklung zum Polizeistaat. Die Gesellschaft des Westens ist gekennzeichnet durch mehr Freiheit, durch einen großen Freiheitsbereich des Menschen.

Wir haben zum Beispiel durch das Bundesministerium für Inneres in Schwechat eine verstärkte Flughafensicherung eingerichtet, weil Schwechat ja praktisch die Drehscheibe für uns ist. Bei der Bundespolizeidirektion Schwechat wurde im Zusammenhang mit der Verstärkung der Sicherheits-maßnahmen im Flughafenbereich Wien-Schwechat der Personalstand der Sicherheitswache von 164 im Jahre 1976 auf 215 im Jahre 1979 und jener des Kriminaldienstes von 68 im Jahre 1976 auf 95 Bedienstete im Jahre 1979 erhöht. Die Organisation der Polizeidienststelle auf dem Flughafen Wien-Schwechat wurde durch Schaffung der ,,Polizeieinsatzstelle Flughafen" anstelle der im Jahre 1974 eingerichteten Flughafeninspektion verstärkt. Damit im Zusammenhang steht eine weitere Intensivie-rung der Überwachungsmaßnahmen, insbesondere auch Erhöhung des Standes an Polizeidienst-hunden bei der Bundespolizeidirektion Schwechat. Mehrere Beamte des Sicherheitswachdienstes wurden als Flugbeobachter ausgebildet und im sicherheitspolizeilichen Einsatz mit Hubschraubern bzw. mit Flächenflugzeugen ausgebildet.

Der Personalstand des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich beträgt insgesamt 3.069 Bedienstete. Organisatorische Maßnahmen wurden eingeleitet im Bereich des Landesgendarmerie-kommandos. Im Berichtszeitraum wurden 21 Unterkünfte für Gendarmeriedienststellen, 56 Garagen, 16 Ledigenunterkünfte, 9 Naturalwohnungen sowie Unterbringungsmöglichkeiten für 3 UKW-Relais-stationen angemietet. Bauliche Maßnahmen wurden durchgeführt z. B. umfangreiche Gebäude-sicherungsmaßnahmen durch Sicherheitskojen mit beschußsicherem Glas im Direktionsgebäude der Bundespolizeidirektion St. Pölten.

Ein Vergleich mit der Schweiz zeigt uns, daß wir in Österreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch immer etwa um ein Drittel mehr Polizeibeamte haben. Man kann, das möchte ich feststellen, mehr Polizeiorganen die Kriminalität nicht einschränken. In Niederösterreich gibt es keinen kriminellen Kern, das ist erfreulich festzustellen, wie das etwa in anderen Staaten der Fall ist. Die fremdenpolizeiliche Streife, die allgemeine Polizeistreife, die Funk-Fußkontrolle, Kontaktbeamte und der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst wurden verstärkt und sind ein guter Bestandteil unserer Sicherheit.

Die Umrüstung der Polizei ist im Gange und die mannstoppende Wirkung, über die soviel diskutiert wird, wird verstärkt. Auch der Gendarm und der Sicherheitswachebeamte brauchen selber eine gute Sicherheit. Auf dem Waffen- und sonstigen Ausrüstungssektor wurde in letzter Zeit durch den Austausch der bisher verwendeten Karabiner K 98 gegen US-Karabiner M 1, die Beschaffung be- schußsicherer Westen für Sicherheitswachebeamte, fototechnische Geräte und anderes mehr für das VUK bzw. den Erkennungsdienst und so weiter eine Erhöhung und Modernisierung des technischen Ausrüstungsstandes erreicht.

Und wenn immer wieder von dieser mannstoppenden Wirkung gesprochen wird, dann sind wir der Meinung, wenn ein Polizist oder Gendarm einen Täter dingfest macht, dann soll es so geschehen, daß er möglichst nicht oder kaum verletzt wird. Das ist also erforderlich. Und hier ist unter Umständen auch das Mantelgeschoß problematisch. Es ist an und für sich derzeit durch einen Erlaß des Bundes-ministeriums für Inneres verboten. Wenn von konservativer Seite in letzter Zeit drüben im Parlament die Behauptung aufgestellt worden ist, daß ein Gendarm gezwungen ist, eine Zweitwaffe aus Privat- besitz zu seiner Sicherheit in den Dienst mitzunehmen, dann ist das ein sehr schlechter Witz. Denn es ist wirklich sicher, daß die Bewaffnung ausreichend ist. Dies kann doch niemand in Zweifel stellen.

Ein leidliches Personalproblem ist allerdings die Umsystemisierung. Bei der Umschichtung von Beamten auf neuralgische Bereiche müßte eine gewisse Courage an den Tag gelegt werden. Die Begründung besteht darin, das möchte ich betonen, daß im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeit, zum Arbeitsanfall, ein Personalmanko an Gendarmeriebeamten in den Bezirken Baden, Mödling, Korneuburg und Lilienfeld gegeben ist. 3.069 Gendarmen haben wir gegenwärtig in Niederösterreich, inklusive von ca. 220 Ausbildungsgendarmen. Die Zahl von 220 Ausbildungsgendarmen müßte man ja eigentlich abziehen.

Die Gewährleistung der Sicherheit in Niederösterreich, meine sehr Verehrten, ist bei Banküberfällen sehr, sehr bedeutsam. Als neuralgische Zeit hiefür ist der August und Dezember bekannt. Immer wieder passieren solche Ausschreitungen. Ein Modell der Alarmfahndung, welches bereits einsatzfertig ist, wurde für jedes Geldinstitut im Bezirk St. Pölten und Lilienfeld gemeinsam mit der Bundespolizei und Gendarmerie und in Verbindung mit allen angrenzenden Bezirken und dem Bundesland Steiermark erarbeitet. Die Schwerkriminalität konnte im wesentlichen in den Griff bekommen werden.

Die Autorität des Gendarmen und Polizisten - das möchten wir besonders zum Ausdruck bringen - kann nicht mit dem Amtskappel, sondern nur durch ein besseres Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Exekutive erreicht werden. Der Slogan „die Polizei, Dein Freund und Helfer" ist neuerlich zu betonen und müßte auch propagiert werden, weil im Hintergrund sehr viel Wahrheit darinsteckt. Künftighin ist durch den neuen Aufnahmemodus ein noch besserer Qualifikationsbereich zu erwarten. Die bisher erreichte Bezahlung, das darf auch gesagt werden, ist mit den bestehenden Nebengebühren durchaus mit der Bezahlung in der Privatwirtschaft vergleichbar.

Die Exekutive benötigt sehr dringend eine objektive Berichterstattung in der Presse und hier mangelt es sehr. Besonders die Sensationspresse oder Geschäftspresse, wie sie genannt wird, ist in letzter Zeit sehr darum bemüht, in einen Jargon zu verfallen, ein Kauderwelsch darzubringen, das keinen guten Dienst leistet, denn eine Verherrlichung von Verbrechen in der Sensationspresse leistet der Sache überhaupt keinen Dienst. Es ist also notwendig, daß Schluß gemacht wird in der Sensations-presse mit der Brutalisierung der Verbrechensberichterstattung. Die Dramatisierung ist eine weite Verunsicherung, muß also eindeutig abgelehnt werden. Oft werden zweifelhafte Statistiken aus zweifelhaften Instituten herbeigenommen und Polizei und Gendarmerie werden hier ins schlechte Licht gezogen. Oft ist es dann so, daß Gendarmeriebeamte in der Sensationspresse letzten Endes als Freiwild behandelt werden. Menschen, Beamte, die sich gut einsetzen in ihrem Dienst, sich aber gegen solche Presseberichte nicht zur Wehr setzen können. Diese Art von Journalismus lehnen wir eindeutig ab. Umgekehrt dürfte es zwischen Sicherheitskräften und Presse kein gestörtes Verhältnis geben. Vorarlberg hatte einen echten Skandal, das können wir sagen. Dieser echte Skandal in Vorarlberg mit dem vergessenen Häftling wäre in Niederösterreich durch die Ausstattung der Verwahrungsräume nicht möglich, denn Verwahrungsräume, die den genauen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen in Niederösterreich auch nicht verwendet werden. Das ist klar auszusagen.

Und eines darf ich auch noch sagen. Das Bandenunwesen, wie es in anderen Staaten noch vorkommt, gibt es bei uns in Niederösterreich jedenfalls derzeit nicht. Die Mentalität der Bevölkerung, der gesamte Sicherheitsapparat und die Sicherheit der Wirtschaftslage, die Sicherheit der Arbeits-plätze, die soziale Sicherheit, die Verkettung von Sicherheiten, die wir in unserem Lande haben, sind ja die Grundlage für die allgemeine Sicherheit der Menschen. Denn dort, wo Arbeitslosigkeit, Not und Elend herrschen, sind eben besonders in den Großstädten problematische Situationen gegeben. Ich will jetzt nicht Chikago erwähnen oder Manhatten. Es gibt auch in anderen Großstädten ähnliche Problemkreise.

Diebstähle und Jugendkriminalität sind aber trotzdem bei uns ein Problem geworden. Die Sittlichkeitsdelikte sind stark zurückgegangen. Verbreitungsbeschränkungen für Pornographie müßten nicht laufend, stöhnen manche Gendarmeriebeamte, den Apparat der Sicherheitskräfte beschäftigen. Eine Intensivierung der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität wurde über das Bundesministerium für Inneres im Zusammenwirken mit den Zollbehörden durch entsprechende Einfuhrkontrollen auf dem Flughafen Wien-Schwechat herbeigeführt. Spezielle Richtlinien für das polizeiliche Einschreiten in Fällen von Geiselnahme wurden im Bereich der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Nieder- österreich ausgearbeitet. Ein Faktor für die Sicherheit, für alle Fälle. Weiters wurde die Organisation der Streifendienste verstärkt, insbesondere auch für Verkehrsüberwachung. Ein vermehrter Einsatz von Zivilstreifen wurde durchgeführt und über eine Anordnung besonderer Überwachungsmaßnahmen für das Flüchtlingslager Traiskirchen hat das Fernsehen erst kürzlich eine Darstellung gegeben. Wir stehen aber als Demokraten zu der Situation, die das Flüchtlingslager eben mit sich bringt. Letzten Endes ist das politische Asylrecht für die Demokratie etwas ganz Entscheidendes und dieses politische Asylrecht einzuhalten, ist eine Verpflichtung der Republik.

Ein Auszug aus der Kriminalstatistik hat weiters gezeigt, daß wir in Niederösterreich im Jahre 1978 insgesamt 49.139 bekanntgewordene Straftaten (ohne Schwerverbrechen) haben. Die Aufklärung beträgt in diesem Bereich 62,9%.

Ein sehr wesentliches Aufgabengebiet unserer Sicherheitskräfte ist die Verkehrsüberwachung. Das Verhältnis zur Bevölkerung leidet durch die umfangreiche und schwierige Arbeit der Verkehrs-überwachung. Die Gendarmerie hat hier wirklich eine große Aufgabe zu leisten. Mit dieser Tätigkeit, zum Beispiel Ausstellung von Strafmandaten, ist ein Imageverlust der Sicherheitsbeamten verbunden. Es besteht überhaupt kein Grund, deshalb das Vertrauen der Exekutive zu untergraben. Kriminalpolizeiliche Maßnahmen wurden weiters durch das Bundesministerium für Inneres forciert. Außerdem wurde ein kriminalistischer Leitfaden im Lose-Blatt-System als Nachschlagsbehelf für den Postenunterricht und zum Selbststudium für die Beamten mit den Beiträgen ,,Von der Tat bis zur Ver- handlung", ,,Der Personalbeweis", „Auffindung hilfloser Personen", ,,Bombendrohung", ,,Leichenermittlung", ,,Objektdurchsuchung", „Oberfälle auf Geldinstitute", ,,Geiselnahme", ,,Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches", ,,Sicherung von Haus und Wohnung" und ,,Überfälle auf Geldboten" zur Information eingeführt.

Die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Schulverkehrserziehung hat in allen Kreisen der Bevölkerung ein überaus positives Echo gefunden. Es wurden 550 Gendarmerie- beamte in Kurzseminaren für diese Aufgabe pädagogisch besonders geschult. Die Ausbildung weiterer Gendarmen ist im Gange. Das größte Problem allerdings ist das Verkehrsgeschehen. Der Blutzoll auf den Straßen ist enorm hoch. Deshalb ist auch die Verkehrserziehung, in den Schulen für alle 10- bis 14-jährigen durch die Sicherheitsorgane ganz besonders wichtig. Die Aktion ,,Leben hat Vorrang", die seinerzeit noch von Hans Czettel als Innenminister eingeführt wurde, war die erste erfolg-versprechende Maßnahme der Erziehung zur Beachtung des Mitmenschen auf der Straße. Denn für das Opfer ist es gleich tragisch, ob es durch einen Verbrecher mit der Hacke erschlagen wurde oder ob ein Autofahrer es totgefahren hat. Und die Gefahr, mit dem Auto totgefahren zu werden, ist heutzutage tausendmal größer. Durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit wurden einmal kleine Plakate mit dem Aufdruck ,,Achtung ein Kind", herausgegeben. Dieses Plakat hat sicherlich auch seine Wirkung und wird jetzt wiederum in ähnlicher Form in Erinnerung gerufen. Ja, die Blechlawine hat uns überrollt, wenn man bedenkt, daß in fünf Jahren 14.000 Menschen auf Österreichs Straßen gestorben und im gleichen Zeitraum 190.000 Menschen verletzt worden sind, dann ist dies eine Mahnung, eine Mahnung zur Vorsicht. Der Schaden geht in die Milliarden Schilling, vom persönlichen Leid und Schmerz überhaupt nicht zu sprechen.

Im Straßenverkehr ist die Vollziehung Landessache. Der Landeshauptmann sollte die Strafgelder, die dem Land abgeführt wer- den - diese gehen in die Millionen Schilling - für den Ankauf von Radargeräten, Rotlichtfotogeräten, Achsdruckmeßgeräten und Lärmmeßgeräten verwenden. Ein Radar- gerät kostet zum Beispiel rund 100.000 Schilling. Die Gendarmerie in Niederösterreich hat nur ein einziges Achsdruckmeßgerät. Gerade hier wäre es notwendig, eine bessere Ausstattung herbeizuführen, weil eine Verstärkung dieser Maßnahmen ein weiterer Beitrag für eine bessere Sicherheit auf unseren Straßen wäre. Gendarmerie und Polizei benötigen das wirklich dringend. Auch die Überwachung der Autobahnen durch die Zivilstreife könnte besser erfolgen. Die Funkausstattung ist zu 95% fast optimal, damit ist auch für die Fahndung ein gezielter Einsatz möglich. Dem Landes- gendarmeriekommando für Niederösterreich wurden in den Jahren 1976 bis 1978 insgesamt 246 Kraftfahrzeuge zugewiesen. Derzeit verfügt das Landesgendarmeriekommando Niederösterreich über 115 stationäre, 503 mobile und 405 tragbare Funkgeräte, insgesamt also über 1.023 Funkgeräte. Derzeit sind im Bundesland Niederösterreich 46 Motorradverkehrsposten aktiviert. Die Umrüstung der Gendarmerie vom VW-Käfer auf den VW- Golf ist angelaufen. Der VW-Golf ist zeitgemäß, wendig, spritzig und bei der Verfolgung schnell. Der Funkjournaldienst ist im Gespräch und würde wenn er zweckmäßig eingerichtet wird, einen rationelleren Einsatz der Beamten ermöglichen.

Noch in der Ära der ÖVP-Alleinregierung ist der 5 17 des Ministeriengesetzes geschaffen worden, der verlangt, daß bei einer Gendarmenversetzung und -besetzen das Einvernehmen mit dem Landes-hauptmann herzustellen ist. Die Frage lautet heute, wozu noch? Diese Bestimmung ist überholt, weil der Versetzungsschutz durch das Beamtendienstrechtsgesetz gesichert ist. Der Landeshauptmann sollte nur dann mitwirken, wenn ein Beamter mit seiner Versetzung nicht einverstanden ist. Derzeit richtet sich die Mitwirkung des Landeshauptmannes gegen die Interessen der Beamten, weil der ÖAAB, so möchte ich sagen, die politische Blutgruppe der Gendarmeriebeamten rigoros überprüft. Allein schon mit Blutgruppe 0, Rhesusfaktor negativ, hat es ein Gendarm schon schwer, vom Landeshauptmann befürwortet zu werden. Das ist zwar die einzige Blutgruppe, die jeder Mensch verträgt, nur der ÖAAB ist dagegen. Beim Bund wird diese politische Blutgruppe akzeptiert, ja sogar delegiert. Ich betone abschließend, die Farbe rot ist gesund, auch wenn es sich um einen nieder-österreichischen Gendarmeriebeamten handelt. Justamentstandpunkte Ihrerseits in der konservativen Richtung werden eines Tages auch bei dieser leidlichen Personalpolitik des Landeshauptmannes Maurer der Vergangenheit angehören müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. Zimper ist der nächste Redner. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Abg. Gruber hat verständlicherweise ein sehr sonniges um nicht zu sagen ein rosiges Bild von den Zuständen in der niederösterreichischen Exekutive oder überhaupt im Bereich des Sicherheitswesens malen wollen. Es ist ihm gelungen. Das Bild war nicht nur rosig, sondern - Du hast es ja gesagt - war schon ganz rot, wie er es hier präsentiert hat.

Es ist leider kein Witz, Herr Kollege, daß es niederösterreichische Gendarmeriebeamte und Kriminal-beamte gibt, die sich mit eigenen Pistolen ausrüsten, weil ihnen die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Waffen nicht genügend Selbstschutz bieten. Wenn Sie es mir nicht glauben, Herr Kollege, fragen Sie bitte zum Beispiel nur nach bei der Kriminalpolizei in Schwechat und auch bei jenen, die im Flughafenbereich dort Dienst machen, da werden Sie bessere Erfahrungen machen.

Und eines vielleicht noch dazu, Herr Kollege. Ich glaube, man kann sich über eine Berichterstattung der Zeitungen durchaus kritisch äußern und es gibt bei allen möglichen Debatten immer wieder Hinweise darauf, etwas sorgsamer zu sein. Aber sich hinreißen zu lassen, Herr Kollege, davon zu reden, daß es in Niederösterreich eine Presse gäbe, die das Verbrechen - wörtlich - ,,verherrlicht" - Sie haben hier von einer Verherrlichung der Verbrechen in der Presse gesprochen -, das, muß ich sagen, geht entschieden zu weit. Im Interesse meiner ehemaligen Journalistenkollegen, ganz egal, wo sie stehen, weise ich diese schwersten Anschuldigungen auf das Schärfste zurück. Es gibt in Niederösterreich und darüber hinaus, ich behaupte das, überhaupt keinen österreichischen Journalisten, der Verbrechen, so wie Sie das gesagt haben, verherrlicht. Das weise ich zurück. (Beifall bei der ÖVP.)


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