Landtag von NÖ, XII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1984/85 26. Sitzung am 21. März 1985



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Landtag von NÖ, XII. Gesetzgebungsperiode

Tagung 1984/85
26. Sitzung am 21. März 1985

INHALT:



  1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 501)

  2. Abwesenheitsanzeige (Seite 501)

  3. Verlesung des Einlaufes (Seite 501)

  4. Verhandlung:

Antrag des Kommunalausschusses über den gemeinsamen Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter, Haufek und andere, mit dem das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Mag.Freibauer (Seite 501); Redner: Abg. Deusch (Seite 502), Abg. Böhm (Seite 503); Abstimmung (Seite 504).

Antrag des Finanzausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ergebnis der Gebarungsüberprüfung bei der Gemeinschaftswerk Tullnerfeld GesmbH, Zwentendorf hinsichtlich der Jahre 1970 bis 1982; Äußerung der NÖ Landesregierung, Gegenäußerung des Rechnungshofes. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 504);

Redner: Abg. Anton Rupp (Seite 506), Abg. Dr.Bernau (Seite 509),

Abg. Krenn mit Resolutionsantrag (Seite 510), Abg. Dr.Bernau (Seite 514), Abg. Lechner (Seite 519), Abg. Buchinger (Seite 522),

Abg. Präs.Pospischil (Seite 523), Abg. Dkfm.Höfinger (Seite 526);

Abstimmung (Seite 527).

Antrag des Finanzausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ergebnis der Gebarungsüberprüfung bei der Flughafen Wien BetriebsgesmbH hinsichtlich der Jahre 1979 bis 1982, Äußerung der NÖ Landesregierung, Gegenäußerung des Rechnungshofes. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 527); Abstimmung (Seite 527).

Anfragebeantwortung des Landesrates Dr.Brezovzky betreffend Krankenhaus Wien-Ost. Redner: Abg. Mag.Freibauer (Seite 527), Abg. Fux mit Antrag (Seite 531); Abstimmung (Seite 534).

PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten.

Von der heutigen Sitzung haben sich Herr Abg. Rabl und Frau Abg. Tribaumer entschuldigt.

Der ehemalige Präsident des NÖ Landtages Johann Tesar hat am 3. März 1985 seinen 90.Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlaß haben der Herr Landeshauptmann und ich im Rahmen eines Mittagessens, an welchem auch Mitglieder der Landesregierung und des Landtages teilgenommen haben, dem Jubilar die herzlichsten Glückwünsche übermittelt.

Ich bitte um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest):

Ltg.144/A-1/17 -

Gemeinsamer Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing.Schober, Stangl u.a., mit dem das NÖ Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1975 geändert wird.

Ltg.142/A-2/9 -

Antrag des Abgeordneten Wedl und anderer betreffend Schaffung eines NÖ Luftreinhaltegesetzes.

Ltg.145/A-1/8 -

Antrag der Abgeordneten Dr.Bernau, Romeder und anderer betreffend Erhaltung von Feuchtbiotopen und Moorgebieten.

Ltg.146/A-1/19 -

Antrag der Abgeordneten Dr. Bernau, Reiter und anderer, betreffend den Föderalismus im Bund, im Land und in den Gemeinden.

Ltg.143/Sch-1 -

Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz geändert wird.
PRÄSIDENT REITER (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg.Mag.Freibauer, die Verhandlungen zur Ltg. 140 einzuleiten.
Berichterstatter Abg.Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Reiter, Haufek, Romeder, Deusch, Hoffinger, Fux, Rabl, Gruber, Wittig und Franz Rupp betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes zu berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat am 16.Dezember 1982 für die NÖ Gemeindebediensteten ein eigenes Gemeinde-Personalvertretungsgesetz beschlossen. In der Zwischenzeit ist die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Niederösterreich, an die beiden Landtagsklubs mit Wünschen zur Änderung dieses Gesetzes herangetreten.

In Verhandlungen wurde nun vereinbart, daß das Gesetz unter anderem in folgenden Punkten geändert werden soll, und zwar: Bildung eines Rechnungsprüferausschusses, Erhöhung der Zahl der Bediensteten, ab der Personalvertretungen zu wählen sind,

Neuregelung der Unvereinbarkeitsbestimmung und Einrichtung von regelmäßigen Besprechungen zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretung. Ich bringe den Antrag des Kommunalausschusses über den gemeinsamen Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter, Haufek, Romeder, Deusch, Hoffinger, Fux, Rabl, Gruber, Wittig und Rupp, mit dem das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz geändert wird (liest):

"Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz geändert wird, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."


PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Worte gemeldet ist Herr Abg. Deusch.
Abg. DEUSCH (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits der Herr Berichterstatter eingangs gesagt hat, hat das Hohe Haus am 16.Dezember 1982 einstimmmig das Gesetz über die Personalvertretung der Bediensteten der niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände, kurz NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz genannt, beschlossen. Ich durfte damals im Hohen Haus vor der Beschlußfassung des Gesetzes sprechen und zum Ausdruck bringen, daß es sich bei diesem Gesetz sozusagen um Neuland handelt und daß man, sollte aus gegebenen Notwendigkeiten oder besonderen Wünschen eine Verbesserung dieses Gesetzes erforderlich sein, sicherlich dazu bereit sein werde. In gleicher Art hat sich auch der damalige ÖVP-Sprecher, Herr Präsident Romeder, für seine Fraktion geäußert und erklärt, daß man berechtigten Wünschen sicherlich ein offenes Ohr schenken werde.

Nun, wie wir wissen, haben die Gewerkschafter kurz vor der damaligen Beschlußfassung bereits zu erkennen gegeben, daß einige berechtigte Wünsche in diesem Gesetz nicht berücksichtigt wurden. Die Bundesregierung hingegen hat gegen dieses Gesetz Einspruch erhoben, weil sie der Auffassung ist, daß es von bundesgesetzlichen Vorschriften in gleichartigen Gegenständen abweicht oder über diese hinausgeht und Bundesinteressen im Sinne des Art.98 B-VG gefährden könnte. Der Landtag hat sich jedoch dieser Auffassung der Bundesregierung nicht anschließen können und am 7.Juli 1983 einen Beharrungsbeschluß gefaßt. Damit ist das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz rechtskräftig geworden und findet nun nach den Gemeinderatswahlen im April erstmalig Anwendung. Nachdem der Beharrungsbeschluß gefaßt war, sind die Vertreter der Gewerkschaft der niederösterreichischen Gemeindebediensteten an die beiden Landtagsklubs mit Wünschen zur Verbesserung dieses Gesetzes herangetreten. Es wurden Verhandlungen aufgenommen, sie wurden in einer sachlichen Art und Weise geführt und dabei wurde zum größten Teil eine Einigung erzielt, die den Wünschen der Gewerkschaft auch teilweise Rechnung trägt. Offen blieben lediglich die Probleme des Minderheitenschutzes und der Bildungsfreistellung. Aber ich bin überzeugt, daß sich auch hier zum gegebenen Zeitpunkt eine Gesprächsbasis finden lassen wird.

Die wichtigste Forderung der Gewerkschaft war, daß zwischen Dienstgeber und Personalvertretung periodische Beratungen stattfinden sollen. Durch die Einfügung des § 32 a, der regelmäßige Dienstgeberbesprechungen vorsieht, wurde diese Forderung erfüllt, und die sozialistische Fraktion wird daher der heutigen Gesetzesverbesserung gerne die Zustimmung geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir aber doch noch eine Bitte. Seit längerer Zeit warten die NÖ Gemeindebediensteten auf das Gemeinde-Bedienstetenschutzgesetz. Bund und Land haben dieses Gesetz bereits. Ebenso warten die NÖ Gemeindebediensteten auf eine Angleichung an den Bund und an das Land hinsichtlich der Jubiläumsgabe und des Urlaubsausmaßes. Ich bitte die zuständigen Regierungsmitglieder, die Vorlagen zu diesen Gesetzen zu forcieren, um eine ehestmögliche Beschlußfassung durch den Landtag zu erwirken im Interesse der 18.000 NÖ Gemeindebediensteten, die es Ihnen sicherlich zu danken wissen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Böhm.
Abg. BÖHM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir befinden uns heute vor der Beschlußfassung eines Gesetzes, nämlich des Gemeinde-Personalvertetungsgesetzes, welches an sich schon novelliert wird, ohne daß es bisher noch wirksam geworden ist. Eine etwas absurde und eine etwas eigenartige Situation, aber ich persönlich bin sehr froh darüber, daß das, und das hat mein Vorredner vorhin ja schon gesagt, was bei der Beschlußfassung des Stammgesetzes eigentlich von beiden Landtagsfraktionen schon zum Ausdruck gebracht wurde, so schnell auch jetzt realisiert werden kann, weil verschiedene Wünsche damals nicht mehr bei den Verhandlungen untergebracht werden konnten und in der Zwischenzeit eben Zeit vorhanden war, um darüber auch Gespräche zu führen. Man könnte bei diesem Gesetz eigentlich auch sagen, gut Ding braucht Weile, weil es ja seit dem 1.Jänner 1975 bereits die verfassungsmäßige Grundlage gibt, auch für die Gemeindebediensteten in ganz Österreich Personalvertretungsgesetze durch die Landtage beschließen können. Es war ja die damalige Verfassungsgesetznovelle 1974, die eine Änderung in Blickrichtung Landesgesetzgeber vorgesehen hat.

Die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes kennen wir alle, und ich möchte das heute sicherlich nicht wiederholen. Bemerkenswert ist nur eines, und das darf ich in diesem Zusammenhang anmerken, daß es sich sowohl beim Stammgesetz als auch jetzt bei der heute zu beschließenden Novelle um Initiativanträge und nicht um Regierungsvorlagen handelt und daß trotz dieser Form der Antragstellung schon bei den Vorberatungen auch die Dienstnehmervertretungen, konkret die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, auch eingeladen wurde, ihre Meinung zu sagen, ihre Wünsche zu deponieren und ihre Vorstellungen dort auch zu besprechen. Das ist sicherlich nicht eine sonst übliche Vorgangsweise, aber ich glaube, daß es richtig ist, daß die Dienstnehmervertretungen vorher schon dazu eingeladen wurden und daß sie vorher auch schon ihre Meinungen sagen konnten. Das ist sicherlich auch eine gewisse Garantie, daß ein Gleichklang der Wünsche und Vorstellungen der Arbeitgebervertreter, sprich jetzt in diesem Fall Gemeindevertreterverbände, und auch der Dienstnehmervertretung, in diesem Fall vorerst einmal Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, entstehen konnte. Vielleicht auch ein paar Bemerkungen zum Inhaltlichen. Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, daß nunmehr zu dieser heute zu beschließenden Novelle auch festgelegt wird, daß die Funktionsperiode der Personalvertretungen der Gemeindebediensteten in Zukunft einheitlich 4 Jahre beträgt und damit auch ein gleichmäßiger Zeitraum festgelegt wird, wie er in allen anderen Dienstnehmervertretungsgesetzen bisher schon fixiert ist; im Arbeitsverfassungsgesetz allerdings nicht, weil wir ja hier die 3jährige Funktionsperiode der Betriebsräte kennen, aber im Bundes-Personalvertretungsgesetz und auch im Landes-Personalvertretungsgesetz diese 4 Jahre schon festgelegt sind.

Genauso wichtig ist es, glaube ich, daß durch eine Verordnungsermächtigung in diesem Gesetz nunmehr auch die NÖ Landesregierung dazu aufgefordert werden soll, durch eine Verordnung den Wahltag für alle Personalvertretungen der Gemeindebediensteten in Niederösterreich festzulegen, sodaß in Zukunft am gleichen Tag gewählt werden kann. Die Herabsetzung des Wahlalters, eine Angleichung an eine geänderte Bestimmung des Gemeindevertragsbedienstetenrechtes, wo die Aufnahme in den Gemeindedienst nunmehr auch schon ab dem 15.Lebensjahr möglich ist, ist nur eine sinnvolle Ergänzung dieser Bestimmung. Genauso eine Änderung bei den Unvereinbarkeitsbestimmmungen, wo es, glaube ich, richtig ist, daß in Zukunft nicht alle Gemeindebediensteten, die die Funktion eines Gemeinderates in ihrer Gemeinde ausüben, auch vom passiven Wahlrecht als Personalvertreter ausgeschlossen sind, sodaß dies nur mehr die Mitglieder des Vorstandes einer Gemeinde sein sollen, also jene, die im Gemeindevorstand eine Funktion ausüben.

Über Bildungsfreistellung und über die Möglichkeit der freizustellenden Personalvertreter, glaube ich, gibt es sicherlich geteilte Meinungen. Da wird es naturgemäß immer wieder auch Wünsche der Dienstnehmervertretungen geben, diese Bildungsfreistellung oder auch die Wahl der freizustellenden Personalvertreter in den einzelnen Bereichen zu verbessern oder zu erhöhen. Eine gewisse Verbesserung durch die Novelle wird dadurch eintreten, daß in großen Gemeinden mit mehr als 1.000 Bediensteten nunmehr 4 gewählte Personalvertreter auch eine Freistellung erhalten sollen. Mein Vorredner hat auch darauf schon hingewiesen, und ich finde es besonders wichtig, daß nunmehr im Gesetz auch der Dienst- oder die Dienstgeber, die Gemeinden bzw. die Verantwortlichen in den Gemeinden, verpflichtet werden sollen, zumindest einmal vierteljährlich diese Gespräche mit den gewählten Personalvertretern periodisch zu führen, um sich eben mit Problemen auseinanderzusetzen, die in der Aufgabenstellung der einzelnen Personalvertretungen liegen und damit die Gewähr gegeben ist, daß sich nunmehr auch in den Gemeinden eine Art Sozialpartnerschaft entwickeln kann, weil bei dieser Gelegenheit natürlich die gewählten Gemeinde-Personalvertretungen ihre Wünsche an ihren Arbeitgeber, an ihren Dienstgeber herantragen können. Besonders wichtig ist aber auch der Umstand, daß wir heute bei Beschlußfassung der ersten Novelle zu diesem Gesetz absehen können, daß es doch nicht mehr allzu lange dauert, bis Personalvertretungen in allen Gemeinden unter Zugrundelegung der neuen Bestimmungen gewählt werden können, weil innerhalb eines Jahres nach der Gemeinderatswahl bis spätestens 13.April 1986 die Personalvertretungswahlen der Gemeindebediensteten durchgeführt sein müssen. Für die Gemeindebediensteten in Niederösterreich sicherlich etwas sehr Positives, weil sie ja zu jener Gruppe gehören, die bis heute noch keine gesetzlich fundierte Interessenvertretung besitzt, wenngleich die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten diese Aufgabe zum Teil übernommen hat, aber die Möglichkeit der Vertretung doch in einem eher überbetrieblichen Bereich gehabt hat, die Interessensvertretung aber in dem rein innerbetrieblichen Bereich durch das Fehlen der Personalvertretungen sicherlich nicht in diesem Maße vorhanden gewesen ist.

Ich möchte von dieser Stelle aus namens der ÖVP-Landtagsfraktion auch ein herzliches Dankeschön den Gemeindevertreterverbänden aussprechen, die, wie ich gehört habe, auch bei den Verhandlungen zu dieser Novelle da und dort sehr großes Einsehen gezeigt haben. Es gehören ja bekanntlich immer zwei dazu, wenn man einen Konsens finden will, um auch in der Verbesserung der Rechte der Interessenvertretung einer Gruppe von öffentlich Bediensteten einen Schritt vorwärtszukommen. Ein herzliches Dankeschön dazu. Ich glaube, daß die heute zu beschließende Novelle, die ÖVP-Fraktion wird gerne ihre Zustimmung geben, sicherlich auch ein weiterer Schritt dazu ist, daß die Interessen der Gemeindebediensteten in Zukunft besser wahrgenommen werden können. Das bedeutet für mich letztendlich vielleicht auch ein besseres Arbeitsklima in den Gemeinden, denn wir wissen alle, daß ein besseres Arbeitsklima die Grundlage für eine bessere Leistung ist. Wenn dies durch die einzelnen Gemeindeverwaltungen ermöglicht wird, dann wird das sicherlich auch den Gemeinden in Niederösterreich zugute kommen und schließlich auch den Menschen in den niederösterreichischen Gemeinden, die ihre Gemeindeverwaltungen brauchen. Die ÖVP wird daher ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Mag.FREIBAUER (ÖVP): Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Ltg. 138 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NÖ Landesregierung beehrt sich, gemäß Art.127 Abs.5 B-VG das Ergebnis der Gebarungsprüfung bei der Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH, Zwentendorf, hinsichtlich der Jahre 1970 bis 1982 durch den Rechnungshof, Zahl 3280-III-5/1984, die Äußerung der NÖ Landesregierung, 1.051/52, und die Gegenäußerung des Rechnungshofes, Zahl 51-35/1985, dem Landtag von Niederösterreich vorzulegen.

Der Rechnungshof überprüfte in der Zeit von Juni bis November 1982 mit Unterbrechungen die Gebarung der Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH., Zwentendorf, an der die Republik Österreich mittelbar über die Verbundgesellschaft 50 % und das Land Niederösterreich unmittelbar über die NEWAG Niederösterreichische Elektrizitätswerke AG mit 10,83 % beteiligt sind. Die Überprüfung umfaßte die Jahre 1970 bis 1982.

Gemäß Art.127 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und § 15 des Rechnungshofgesetzes aus 1984, beide i.d.g.F., beehrt sich der Rechnungshof, dem Hohen Landtag anverwahrt das zusammengefaßte Ergebnis der Gebarungsüberprüfung vorzulegen, welches inhaltsgleich auch dem Nationalrat berichtet worden ist. In der Regel werden bei der Berichterstattung punkteweise Sachverhaltsdarstellungen (Abs.1), die Beurteilung durch den Rechnungshof (Abs.2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Abs.3) und die allfällige Gegenäußerung des Rechnungshofes (Abs.4) aneinandergereiht. Diese Kennzeichnung erfolgt jeweils an zweiter Stelle der Punktebezeichnung.

Der Rechnungshof erlaubt sich, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß gemäß Art.126 d B-VG eine Übersendung des Berichtes vor der Veröffentlichung des entsprechenden Tätigkeitsberichtes an den Nationalrat nicht erfolgen konnte. Auf Grund des Atomsperrgesetzes, BGBl.Nr.676/1978, liegt seit Ende 1978 eine Kraftwerksanlage mit einem Investitionswert von rund 8,5 Milliarden Schilling brach. Da der Konservierungsbeschluß Ende 1984 abläuft, wäre aus Kostenersparnisgründen raschest über die weitere Verwendung der Anlagen, d.h. über die Inbetriebsetzung oder Demontage zu entscheiden.



Grundkonzeption, Unternehmensgründung und Entwicklung: Im Jahre 1982 nahm der Rechnungshof eine erste Gebarungsüberprüfung bei der Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH., GKT genannt, vor. Die Prüfungsverhandlungen waren besonders erschwert, weil die Mehrzahl jener Mitarbeiter, welche hätten Auskünfte geben können, bereits aus der Unternehmung ausgeschieden war. Anläßlich der Übermittlung der Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsergebnisses erklärte sich die Geschäftsführung aufgrund der Personallage ausdrücklich außerstande, eine Äußerung zu allen Punkten abzugeben, was jedoch nicht eine Anerkenntnis der Kritikpunkte bedeutet. Die Bedeutung der Kernspaltungskettenreaktion für die friedliche Nutzung der Kernenergie läßt sich anhand der außergewöhnlich großen Energiedichte der Kernspaltung von Uran ermessen. Ein Kilogramm Kernbrennstoff liefert nämlich die gleiche Strommenge von 185.000 kWh, wie beispielsweise 44.000 kg Heizöl oder 60.000 kg Steinkohle, wobei etwa bei Heizöl für den gleichen Energieinhalt ein rund 100.000fach größerer Rauminhalt erforderlich ist. In Österreich reichten die Überlegungen, die neue Energie für die Erzeugung von elektrischem Strom heranzuziehen, bis etwa Mitte der 50er Jahre zurück. Greifbare Gestalt nahmen diese Erwägungen in den Jahren 1966 und 1967 an. Der im Jahre 1967 zwischen der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft AG (Verbundgesellschaft) und den Landesgesellschaften abgeschlossene Grundsatzvertrag über die Koordinierung des Ausbaues von Kraftwerken sah den Eintritt Österreichs in das Zeitalter der Kernenergie vor. Zunächst kam es im Jahre 1968 zur Gründung der Kernkraftwerksplanungs GesmbH., an der sowohl die Verbundgesellschaft als auch die Gruppe der neun Landesgesellschaften zu je 50 % beteiligt waren. Gleichzeitig war der Zeitraum 1968/69 von einem ständig zunehmenden Druck breiter Kreise der Industrie und Wirtschaft, noch verstärkt durch die Bemühungen der Mehrzahl der Landesgesellschaften, nach dem Anschluß Österreichs an die moderne atomare Kraftwerkstechnik gekennzeichnet. Eine öffentliche Weichenstellung in Richtung Bau eines Kernkraftwerkes erfolgte anläßlich einer zweitägigen Tagung im Mai 1969 in Wien über das Thema "Kernenergie und Industrie" mit der Erklärung des damaligen Bundeskanzlers, er hielte die Zeit für gekommen, das Kraftwerksprojekt zügig in Angriff zu nehmen. Die Bundesregierung wäre entschlossen, dieses Vorhaben in jeder Beziehung zu fördern und keinesfalls bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Der Verkehrsminister richtete die dringende Aufforderung an die maßgeblichen Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, sich rasch über die Bau- und Betriebsgesellschaft für das erste Kernkraftwerk zu einigen. Die Vertreter des Rechnungshofes, die an dieser Veranstaltung teilgenommen hatten, hielten damals bereits fest, Atomstrom erscheine nicht ganz so wirtschaftlich, wie darzustellen versucht worden wäre. Vor allem hätte ein echter Kostenvergleich im Hinblick auf die wesentlich kürzere Lebensdauer von Kernkraftwerken gegenüber Laufkraftwerken gefehlt. Außerdem standen den österreichischen Wissenschaftlern offensichtlich kein genaues Zahlenmaterial und keine echten Kostenwerte von Kernkraftwerksbetreibern zur Verfügung. Auch fanden die Bereitstellung der notwendigen Reservekapazitäten sowie die Verfügbarkeit des Kernkraftwerkes keinen kostenmäßigen Niederschlag in den damals optimistisch je nach Blockgröße auf 16 bis 22 g/kWh geschätzten Stromgestehungskosten.

All diesen Nachteilen standen damals jedoch die zukunftsträchtige, nahezu unerschöpfliche und verhältnismäßig saubere Energieproduktion und die geringe Belastung des heimischen Kapitalmarktes durch den Bau eines Kernkraftwerkes im Vergleich zu der Errichtung eines Donaukraftwerkes gegenüber. So wurde eine mögliche Kapitalersparnis von rund 1 Milliarde Schilling genannt, falls jährlich rund 100 MW an elektrischer Leistung auf Kernkraftwerksbasis gebaut werden würden. Ferner konnte die heimische Industrie mit Aufträgen in der Höhe von etwa 70 % der gesamten Anlagekosten rechnen, Erfahrungen sammeln und auf eine Referenzanlage verweisen. Schließlich läge es auch im Interesse der Landesgesellschaften, mit Hilfe eines Partnerschaftswerkes die Verbundgruppe in ihrer Vorrangstellung beim Bau von Großkraftwerksanlagen zurückzudrängen.

Diese Überlegungen führten schließlich am 10.Februar 1970 zur Gründung der Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH. mit dem Sitz in Zwentendorf. Bereits vorher hatte der Hauptausschuß des Nationalrates in seiner Sitzung vom 28.November 1969 einstimmig den Beschluß gefaßt, dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung der Verbundgesellschaft und der GKT anstelle des Bundes die Zustimmung zu erteilen. Das Stammkapital in Höhe von 300 Millionen Schilling wurde sohin von den nachstehenden Gesellschaften wie folgt übernommen:

Verbundgesellschaft 150 Millionen Schilling, das sind 50 %, Tiroler Wasserkraftwerke AG 40 Millionen Schilling, 13,34 %, Niederösterreichische Elektrizitätswerke AG NEWAG 32,5 Millionen, 10,83 %, Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts AG 30 Millionen, 10 %, Oberösterreichische Kraftwerke AG 25 Millionen, 8,33 %, Kärntner Elektrizitäts AG 10 Millionen, 3,33 %, Salzburger Aktiengesellschaft für Elektrizitätswirtschaft 7,5 Millionen, 2,50 % und Vorarlberger Kraftwerke AG 5 Millionen, das sind 1,67 %. Den Gesellschaftern sollte die Kraftwerks-Nettoleistung im Verhältnis ihrer Beteiligung zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich durch die Gesellschafter im Wege von Einzahlungen auf das Stammkapital und durch Leistung von Baukostenzuschüssen.

Hohes Haus! Dieser Bericht beleuchtet die Gesamtentwicklung der Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH., Zwentendorf. Ich ersuche daher den Präsidenten, die Beratung einzuleiten und die Abstimmung über diesen Bericht durchzuführen.


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