Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser


Der Kampf um Arbeit als „verknapptes“ Gut



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Der Kampf um Arbeit als „verknapptes“ Gut


Besagte Arbeitsgesellschaft lässt sich in letzter Konsequenz als eine - mehr oder weniger sozial abgefederte - marktwirtschaftlich organisierte, somit ökonomisch dominierte Gesellschaft fassen, der nicht die Arbeit in großem Maßstab ausgeht, sondern in welcher bestimmte Formen der Arbeit nicht (mehr) marktmäßig abgegolten werden. Diese Entwicklung ist einem kapitalistisch angelegten Wirtschaftssystems a priori strukturell inhärent. Auf diesen Umstand wies bereits DAHRENDORF in seinem, den diesbezüglich nach wie vor anhaltenden soziologischen Diskurs eröffnenden, Text vom „Entschwinden der Arbeitsgesellschaft" (1983) nachdrücklich hin. „Arbeitgeber“ sowie Eigentümer der Produktionsmittel gestatten die Verrichtung von für die Gesellschaft notwendiger Arbeit als auf dem Arbeitmarkt gehandelte Erwerbsarbeit in der Tat nur, insofern diese Arbeit zuerst einmal ihnen nützt, bzw. sie materiell davon profitieren, dass gearbeitet wird (vgl. DECKER, 2005: 2). Bezeichnenderweise nimmt der Bedarf an „wertloser“, somit nicht unmittelbar monetären Gewinn schaffender, wohl aber soziale Werte generierender Arbeit in Haushalten, Nachbarschaftsbeziehungen und kommunalen Sozialräumen stetig zu. Desgleichen steigen die sozialen Risiken der institutionellen Lebenslauf-Orientierung auf der Achse Arbeitsmarkt-Teilnahme/ Lohnarbeit, vertieft von Geschlechterdifferenzen, weiter.

De facto geht unserer Arbeitsgesellschaft also lediglich die auf dem herkömmlichen, regulären („ersten“) Arbeitsmarkt gehandelte Arbeit im Zuge von Rationalisierungen, technischen Entwicklungen, Standortverlagerungen in sozialrechtlich unterentwickelte Weltregionen usw., d.h. in Folge ökonomisch intendierter Verknappung, aus. Entsprechend kapitalistischer (betriebswirtschaftlicher) Kriterien der Profitmaximierung mittels geringst möglichem Aufwand handelt es sich um eine durchaus folgerichtige Entwicklung. Die „Überflüssigen“ des Arbeitsmarkts sind somit vor allem „Resultat unternehmerischer Rationalisierungspolitik und deren institutioneller und marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen“ (KRONAUER. 1999: 11).

Eine weitere Konsequenz dieses „neuen Kapitalismus“ (SENNETT. 2000) besteht in dessen Forderung nach absoluter Flexibilisierung des Menschen. Zu konstatieren ist ein Prozess des Wandels von einer – durch eine bestimmte Werthaltung getragenen – „traditionellen Arbeit“ zum temporären, unsicheren und auswechselbaren „Job“ (vgl. ebd.). Die paradoxerweise parallel dazu nach wie vor gültige „normale“, kontinuierliche Erwerbskarriere ist für zunehmend weniger Menschen erreichbar. Die Marginalisierung der „Flexibilisierungsverlierer“ wird lapidar als individuell zu tragendes Modernisierungsrisiko dargestellt. In der Folge entsteht eine wachsende Gruppe von auf dem Arbeitsmarkt Marginalisierten. Die in immer weitere Bevölkerungskreise hineinreichende Arbeitslosigkeit wirkt diesbezüglich „selektiv und bedroht an- und ungelernte Arbeitskräfte mit vollständigem Ausschluss vom Arbeitsmarkt“ (KRONAUER 1997: 29).

Die seitens der Politik vorherrschende Reaktion liegt, entgegen der Suche nach Lösungen der ursächlichen Problematik durch Neuorganisation der Arbeit, in einer bedingungslosen Verstärkung der Arbeitsmarktorientierung (vgl. DIMMEL. 2000: 51). Die „aktivierende“ sozialpolitische Antwort auf Einbrüche der alten Arbeitswelt vertieft entsprechend bereits vorhandene Spaltungslinien im Erwerbspotential. Mittels der Konstruktion so genannter „Problemgruppen des Arbeitsmarktes“, die, so die vorherrschende Argumentation, vor allem einer „Aktivierung“ und der Herstellung ihrer „Beschäftigungsfähigkeit“ bedürfen, wird von strukturellen Ursachen abgelenkt. Das Postulat der Aktivierung suggeriert, die identifizierten Problemträger wären inaktiv und passiv, während die Forderung nach Beschäftigungsfähigkeit wiederum impliziert, diese wären noch nicht oder nicht mehr in der Lage, einer Beschäftigung nachzugehen. Beide, an personalen Defiziten ansetzende, Strategien suggerieren also, die Arbeitslosen seien für ihre missliche Situation selbst verantwortlich. Die defensive Antwort, der zufolge sich die Akteure anzupassen hätten, indem sie flexibler, beschäftigungsfähiger, und wettbewerbsorientierter würden - versinnbildlicht im neuen Sozialtypus des Arbeitskraftunternehmers (PONGRATZ/VOSS. 2003) bzw. des „flexiblen Menschen“ (SENNETT. 2000) - dient somit augenscheinlich der Individualisierung kollektiver bzw. struktureller Risiken. Damit wird unter anderem der Blick verstellt auf die prinzipielle Möglichkeit, Arbeit so aufzuteilen, dass alle – relativ wenig – arbeiten (müssten) und sich Arbeitsbedingungen insgesamt „humaner“ gestalten würden (vgl. z.B. FÜLLSACK. 2002, GORZ. 2002).

Es stellt sich also die Frage nach den „Nutznießern“ dieser Individualisierungen und vor allem nach den diesbezüglichen Beiträgen sozialer Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Integrationsmaßnahmen.

Soziales Problem Arbeitslosigkeit: Problem für wen?


Arbeitslosigkeit setzt also die Kultur einer Arbeitsgesellschaft voraus, deren Wertesystem am Ideal der biografischen Vollerwerbstätigkeit anknüpft. Erst davon kann sich Arbeitslosigkeit als soziales Phänomen abheben und den Charakter einer problematischen Störung annehmen (vgl. de SWAAN. 1993: 204). Ein wesentliches, mit Arbeitslosigkeit verbundenes, Problem liegt somit in der Diskrepanz zwischen normativen Selbstansprüchen dieser modernen, funktional differenzierten Gesellschaft wie Vollbeschäftigung, Sicherung der Existenz durch Einkommen aus Arbeitstätigkeit, Gerechtigkeit, Menschenwürde einerseits und der mit Arbeitslosigkeit einhergehenden Tatsache der Nichterreichung dieser kollektiven Bedürfnisse sowie der damit verbundenen Ungerechtigkeit in Form eines partiellen gesellschaftlichen Ausschlusses immer größerer Gruppen aus einem zentralen Teilsystem andererseits (vgl. SCHERR 2004a: 56). Diese Missverhältnisse werden grundsätzlich als soziales Problem10 erkannt, auf welches „die Gesellschaft“ bzw. deren relevante Funktionssysteme wie „die Politik“, respektive „der Staat“, das Bildungssystem, „die Wirtschaft“ als damit konfrontierte bzw. dadurch irritierte Systeme und Organisationen in irgendeiner Weise reagieren müssen. Dabei gilt es grundsätzlich auszuhandeln, in wessen Zuständigkeitsbereich die (jeweilige Teil-)Bearbeitung des Problems fällt. Insofern sind Beschreibung und Erklärung des sozialen Problems Arbeitslosigkeit hochgradig abhängig von in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen formulierten Problemdefinitionen im Sinne komplexer Bedeutungszuweisungen (vgl. SCHERR. 2002: 35), vorgenommen von den sozialen Akteuren auf dem arbeitsmarktintegrativen „sozialen Feld“ (BOURDIEU. 2001: 41). Dabei hängt es vor allem von den feldspezifischen Machtverhältnissen ab, welche Sichtweisen sich letztlich im Kampf um die Definitionsmacht als „legitim“ durchsetzen bzw. welche alternative Perspektiven und deren Vertreter marginalisiert werden. Trotz der Tatsache, dass Erwerbsarbeit zunehmend zu einem knappen Gut wird sowie des kontinuierlichen Zuwachses an arbeitsfreier Zeit wird Arbeitslosigkeit gegenwärtig als illegitimer Zustand dargestellt (vgl. DAHRENDORF. 1992: 213).

Zur theoretisch-analytischen Frage nach Betroffenen, Trägern und Profiteuren des Problems eignet sich neben dem Sozialraumkonzept und der Feldtheorie BOURDIEUS fürs Erste ein differenzierungstheoretischer Blickwinkel im Sinne LUHMANNS, demzufolge sich die moderne Gesellschaft in gleichrangige11 Teilsysteme ausdifferenziert, welche jeweils ihren Beitrag zur Reproduktion der Gesamtgesellschaft leisten. Derzeit hält die Theorie bei (je nach Interpretation mehr oder weniger) zwölf ausdifferenzierten, selbstreferentiellen, gesellschaftlichen Funktionssystemen. Diese sind nicht in arbeitsteilig strukturiertem Zusammenhang zu sehen. Sie setzen sich vielmehr in sich gegeneinander abgrenzenden Weltsichten tendenziell absolut - im Sinne nebeneinander bestehenden Konstitutionselementen einer polykontexturalen Gesellschaft (vgl. SCHIMANK, 2002b: 44). Werden seitens der Gesellschaft darauf sozialisierte und existenziell angewiesene Akteure von der Teilnahme auf dem Arbeitsmarkt (als Subsystem des Funktionssystem „Wirtschaft“) zunehmend exkludiert, ist dies für „die Gesellschaft“ bzw. verschiedene Teil- bzw. Funktionssysteme ein durchaus problematischer Prozess. Das, als solches definierte Problem, impliziert einerseits Kritik an den Ordnungen und der Funktionsweise des Teilfunktionssystems bzw. des sozialen Kräftefelds „Arbeitsmarkt“. Andererseits und mehr noch beinhaltet dieser Prozess ein Problem für die Ordnung und Funktionsweise dieser Gesellschaft selbst (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 118). Dieses liegt nicht zuletzt auf Grund des mit lang anhaltender Arbeitslosigkeit verbundenen „Verlusts der Arbeits- und Arbeitnehmermentalität“ in der potentiellen Ausbildung eines eigenen „Standes“ bzw. einer Schicht von Dauererwerbslosen (LAZARSFELD/JAHODA et al. 1975: 97f.).

Derartige Phänomene betreffen also vor allem die für die weitere thematische Abhandlung relevantesten Teilsysteme, nämlich jenes der Wirtschaft sowie jenes der Politik, die zusammen - im Sinne unseres polit-ökonomisch strukturierten Gesellschaft - die wesentlichsten Deutungsmächte darstellen dürften (vgl. SCHIMANK. 2002 b: 18). Dieser Sachverhalt lässt sich wiederum verdeutlichen anhand BOURDIEUS Feldtheorie (vgl. BOURDIEU: 1987), wonach unterschiedliche Bereiche der sozialen Welt in Form der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft etc. zusammengenommen die Felder der „Sozialwelt“ (als potentiell offenen Spiel-Raum mit dynamischen Grenzen) konstituieren. Dabei bedingen die auf dem jeweiligen Feld agierenden sozialen Akteure, „vermittelt über sozial und historisch zustande gekommene Wahrnehmungs- und Bewertungskategorien, aktiv die Situation, die sie bedingt“ (BOURDIEU. 1996: 170).

Das ökonomische Feld der Erwerbsarbeit bzw. des Arbeitsmarktes strukturiert sich also, ebenso wie das politische Feld der sozialen Inklusion, aus den jeweils vorherrschenden, auf Reproduktion und Stabilisierung ausgerichteten Feld- bzw. (Deutungs-)Machtstrukturen.

Diese wiederum resultieren aus der ungleichen Verteilung der Formen und des Volumens der verschiedenen „Kapitalsorten“12 der Akteure. Anders ausgedrückt: „Macht haben, heißt Macht zugerechnet bekommen“ (BOURDIEU 1998e: 159).13

Nachfolgend sollen also einige für die weitere Themenbehandlung relevanten Funktionssysteme respektive sozialen Felder eingeschränkt auf einige wenige, thematisch bedeutsame, Bezugspunkte kursorisch vorgestellt werden. Vor allem gilt es, den eventuellen „Nutzen“ des „Problems Arbeitslosigkeit“ für bestimmte Akteure bzw. Subsysteme auszumachen, zumal dieser einen nicht unwesentlichen Faktor für die scheinbar unentwirrbaren Paradoxien und Transintentionen auf der Handlungsebene der Integrationsmaßnahmen ausmachen dürfte.



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