Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser


Politik für „Benachteiligte“: strukturbezogen oder defizitorientiert?



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Politik für „Benachteiligte“: strukturbezogen oder defizitorientiert?


Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt lassen sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie Benachteilung durch Arbeitslosigkeit eher individuellen Defiziten oder mehr strukturellen Problemen zuschreiben (vgl. IRIS 2001: 9f.). Individualisierende Problemzuschreibungen neigen im besten Fall dazu, das Problem durch Aufqualifizierung bzw. verbesserte Zugänge zu (Aus)Bildung anzugehen, wie dies auch lange Zeit praktiziert wurde.

Mit zunehmender Individualisierung erfolgt eine Verlagerung zu kompensatorischen Maßnahmen des Arbeitszwangs bzw. zu Berufsorientierungsmaßnahmen des Referenztypus B, welche die Ausgangssituation der Betroffenen nicht immer verbessern bzw. auch nicht in der Lage sind, die am Arbeitsmarkt existierenden Engpässe abzubauen. Individualisierende Maßnahmen passen ihre Teilnehmer tendenziell entsprechend der Selektionen des Arbeitsmarktes an diesen an, einerseits durch adäquate Qualifikation, andererseits - und immer häufiger - durch funktional entsprechende Adaptionen uneinlösbarer Ambitionen durch „Abfindung mit dem Schicksal“ bzw. „Akzeptanz individueller Unzulänglichkeiten“ in Erfüllung ihrer „Cooling-out-Funktion“. Strukturbezogene Zuschreibungen zielen dagegen auf das Beseitigen von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt durch Umschulung, berufliche Orientierung (letztlich ebenfalls auf entsprechende individuelle Anpassungsleistungen), aber auch auf eine Ausweitung von Gelegenheiten, wie Förderung der Existenzgründung und Ausweitung des öffentlichen Dienstes. Da diesbezügliche Möglichkeiten allerdings längst an ihre Grenzen geraten sind, wird der Weg in einen institutionalisierten Zweiten Arbeitsmarkt als Lösung präferiert - mit all seinen Ambivalenzen und Dilemmata.

Maßnahmen lassen sich weiters differenzieren, ob sie Zugänge zu „klassischen“ Leistungen Sozialer Arbeit eher ermöglichen oder eher verschließen. Unter zunehmenden Einfluss ökonomischer Prämissen, verbunden mit der Vorgabe, die Arbeitskraft im Sinne von Humanpotential am Arbeitsmarkt zu verzwecken, verringert sich zunehmend die sozialarbeiterische Praxis der Subjektbildung – als Befähigung ihrer Klientel zu einer „aktiven und bewussten Auseinandersetzung mit ihnen auferlegten Lebensbedingungen,….ihnen Chancen der Entwicklung autonomer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zugänglich zu machen.“ (SCHERR 2002a: 38).

Auch HERRIGER schlägt in dieselbe Kerbe, indem er sein Empowerment-Konzept konsequenterweise zuspitzt auf eine gegen das herrschende sozioökonomische Deutungsmonopol gerichtete Übernahme der Deutungsfähigkeit im Sinne eines „kritisch-analytisches Verständnisse der sozialen und politischen Webmuster der Lebenswelt“, und damit zusammenhängendes „Wissen um hilfreiche Ressourcen, Allianzen und Strategien der Meinungsmobilisierung und der Interessendurchsetzung“ zuspitzt (HERRIGER. 2005: o.S.).

Diese Entwicklung fordert von der arbeitsmarktintegrativen sozialen Arbeit zum einen eine reflexive Klärung der eigenen fachlichen Orientierung, zum anderen bewusste Wahrnehmung und Bearbeitung potentieller Spannungen zwischen organisatorischem Rahmen einerseits und eigenen fachlichen Prinzipien anderseits. Selbige lassen sich weder ignorieren, noch auflösen. So ist durchaus auch ein Szenario des Rückzuges originärer Sozialer Arbeit aus dem arbeitsmarktpolitischen Integrationsfeld oder auch ein Prozess weiterer, systematischer Verwerfungen selbiger denkbar.

Reaktionsmöglichkeiten auf die „Wiederkehr der Überflüssigen“


KRONAUER (2002) identifiziert gegenwärtig vier unterscheidbare, als Mischformen in den letzten Jahren in Europa, aber auch in den USA vorkommende Optionen gesellschaftlicher und politischer Reaktionen auf die Wiederkehr der „Überflüssigen“ mit gravierenden Implikationen für das Ausgrenzungsproblem und damit für Zukunft der Demokratie.

Demzufolge lässt sich eine Tendenz zum weitgehenden Entzug sozialstaatlichen Schutzes identifizieren, evident anhand der Ausweitung so genannter Workfare-Strategien. Dabei geht es um die Mischung von Zwang und Unterstützung zur Annahme jeglicher Beschäftigung nach dem Vorbild der „Sozialhilfereform“ in den USA im Sinne einer modernisierten Variante der aus dem 16. JH stammenden Praktiken zur institutionellen Ausgrenzung „Überflüssiger“ (vgl. KRONAUER. 2002: 229ff.).

Die wohlfahrtsstaatliche Verwaltung des arbeitsmarktbezogenen Ausgrenzungsproblems stellt die zweite Variante der sozialpolitischen Reaktion dar. Dabei verlieren Langzeitarbeitslose zwar nicht den sozialstaatlichen Schutz; sie bleiben aber im „sozialen Niemandsland der Dauerarbeitslosigkeit“ im Sinne der „Gleichzeitigkeit des Drinnen und Draußen“ (KRONAUER. 2002: 231f.).

Eine weitere - in Grundzügen im Zusammenhang mit experimenteller Arbeitsmarktpolitik bisher eher halbherzig und glücklos umgesetzte - Option läge in der Bereitstellung von gesellschaftlich anerkannten Alternativen zur Erwerbsarbeit. Dabei sind sich jedoch auch Verfechter der so genannten „Bürgerarbeit“ im Klaren, dass diese auf freiwilliger Basis zu geschehen hätte und am wenigsten von Langzeitarbeitslosen übernommen werden könne. Die Gefahr dieser „Bürgerarbeit als Ersatz von Erwerbsarbeit“ liegt in der Schaffung eines neuen sozialen Sonderstatus (ähnlich der Etablierung eines vom regulären Arbeitsmarkt abgetrennten „Zweiten Arbeitsmarkts“). Deshalb wäre sie als Ergänzung zur Erwerbsarbeit zu konzipieren, wobei das damit verbundene Problem des Schwundes selbiger nicht gelöst wäre (ebd.: 232).

Die vierte idealtypische Form des Umgangs mit der Problematik liegt in der Schaffung von Zugängen zur Erwerbsarbeit in verschiedenen Varianten, inklusive jener, die auf das Prinzip „Erwerbsarbeit um jeden Preis“ hinauslaufende. Folgt man Argumenten von Protagonisten dieser Variante, tragen die sozialstaatlichen Leistungen Schuld am Dilemma des Arbeitsmarktes, indem sie die Beschäftigten gegen die „Konkurrenz“ der Arbeitslosen schützten und letztern zudem erlaubten, überhöhte Ansprüche zu stellen. Diese Variante läuft auf ein Ausspielen der „Einbindung durch Arbeit“ gegen „Einbindung durch soziale Rechte“ hinaus (ebd. 232f.).


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