Abt. I
Analytisches Verzeichnis der Residenzstädte und herrschaftlichen Zentralorte
Die Funktion der ersten Handbuchabteilung besteht in der vollständigen Erfassung und analytischen Beschreibung sämtlicher Residenzorte des Alten Reiches. Zu berücksichtigen sind neben Städten im Rechtssinn auch andere herrschaftliche Zentralorte ohne Stadtrecht, sofern sie über ein Ensemble von Burg/Schloss und rein dörflichen Strukturen hinausgehen (‚Märkte‘ u.a.), ihre Zentralität also nicht ausschließlich herrschaftlich, sondern wenigstens in einem gewissen Maße auch sozioökonomisch begründet ist und zumindest Ansätze zu einer entsprechenden gemeindlichen Formierung erkennbar werden. Für die Aufnahme eines Ortes genügt dabei die vorübergehende, über einen begrenzten Zeitraum verstetigte Residenzfunktion. Die Anzahl der relevanten Orte lässt sich auf ca. 650 schätzen. Für die Beschreibung wird ein detaillierter Fragenkatalog zusammengestellt, mit dem sich die Prozesse urbaner Vergemeinschaftung unter den Bedingungen residenzstädtischer Strukturen, herrschaftlicher Nähe, der Begegnung städtischer Sozialgruppen mit fürstlichem Hof und adligem Haushalt sowie nicht zuletzt der Entwicklung des vormodernen Staates analysieren lassen. Im Einzelnen betrifft dies
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die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Grundstrukturen von Urbanität;
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die Beziehungen zwischen Stadt und Kirche, die in vielfältiger Weise auf die urbanen Strukturen einwirkten;
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die Gestaltung und repräsentative Nutzung des Stadtraums;
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die räumlichen Beziehungen und Vernetzungen von Urbanität;
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das Verhältnis von Stadt und feudaler Herrschaft, Stadt und vormoderner Staatlichkeit, städtischer und fürstlicher ‚Regierung‘, auch mit Blick auf Adel und Stände, Religion, Konfession.
Zusammen mit dem zeitlichen Zuschnitt und der besonderen Berücksichtigung urbaner Dimensionen zwischen Kleinstädten und ‚Stadtdörfern‘ hebt diese dichte und an den Grundfragen des Projekts orientierte Beschreibung von Residenzstädten und herrschaftlichen Zentralorten als rechtliche, soziale und ökonomische Einheiten und Interaktionsräume in einer übergeordneten sozial- und kulturgeschichtlichen Perspektivierung den topographischen Teil des projektierten Handbuchs von anderen Unternehmungen ab.
Aufbau: Die Bände der Handbuchabteilung I folgen einer regionalen Ordnung in Orientierung an den 1500/1512 geschaffenen Reichskreisen:
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Band I/1: Der Nordosten des Alten Reiches (niedersächsischer und obersächsischer Reichskreis, außerdem Herzogtum Schleswig, Deutschordensherrschaft/Herzogtum/Königreich Preußen, bis zum 16. Jahrhundert einschließlich Livland);
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Band I/2: Der Nordwesten des Alten Reiches (niederrheinisch-westfälischer, kurrheinischer und burgundischer Reichskreis);
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Band I/3: Der Südwesten des Alten Reiches (oberrheinischer und schwäbischer Reichskreis);
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Band I/4: Der Südosten des Alten Reiches (fränkischer, bayerischer und österreichischer Reichskreis, Königreich Böhmen, schlesische Fürstentümer).
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